Zahnärzte sind bekanntlich nicht dem Wettbewerb ausgesetzt, sondern verstecken sich hinter einer Gebührenordnung. Ein Zahnarzt darf von einem Privatpatienten das 2 1/2-fache dessen verlangen, was er für die gleiche Behandlung bei einer Kasse erhalten würde, ohne dass der Privatpatient sich dagegen wehren kann. Der Patient hat auch keine Chance, über die Kosten der Behandlung zu verhandeln, sondern er muss die staatlich geschützen Preise akzeptieren.
Im Grunde sind Zahnärzte, wie auch Ärzte, Anwälte, Notare etc. Hartzianer-de-luxe.