Umfrageergebnis anzeigen: Zugang zu Privatgrundstücken für unerwünschte Personen?

Teilnehmer
22. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja!

    2 9,09%
  • Nein!

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Thema: Anwendung des Hausrechts!

  1. #1
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard Anwendung des Hausrechts!

    Wenn man über ein größeres Grundstück verfügt, kann man durchaus unerwünschten Einwanderern das Betreten dieses Grundstückes verbieten!
    Dies kann man auch mit Waffengewalt durchsetzen. Analog dazu kann man auch mehrere Privatgrundstückstücke zu einer Einheit verbinden und somit sein Recht gegenüber diesen Staat durchsetzen, der anscheinend findet das man Kriminelle gewähren lassen muß.
    Auf diesen Parzellen kann man den Zutritt überwachen, sodaß man damit die Sicherheit von Deutschen gewährleisten kann.
    Dies wäre zwar eine Abschottung gegen eine bestimmte Bevölkerungsgruppe, aber soweit kann der Staat nicht gehen, daß er einen Zugang zu einem Privatgrundstück für unerwünschte Personen durchsetzen kann!
    Was meint ihr dazu?
    Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien

  2. #2
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard AW: Anwendung des Hausrechts!

    Man kann ja praktisch einen Freistaat einrichten und auch weiterhin in der BRD verbleiben.
    Das Hoheitsrecht verbleibt weiterhin bei der BRD, jedenfalls solange bis es die 68er zu toll treiben. Dann wäre eine Abspaltung so wie im Kosovo schon durchführbar.
    Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien

  3. #3
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    Standard AW: Anwendung des Hausrechts!

    Du darfst jedem, der dir nicht passt, den Zutritt zu deinem Grundstück verweigern, natürlich. Solange es sich nicht um einen Hoheitsträger handelt. Aber eine Privatsecession, die müsstest du schon gegen den Staat durchsetzen.

  4. #4
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard AW: Anwendung des Hausrechts!

    Zitat Zitat von Adora Beitrag anzeigen
    Du darfst jedem, der dir nicht passt, den Zutritt zu deinem Grundstück verweigern, natürlich. Solange es sich nicht um einen Hoheitsträger handelt. Aber eine Privatsecession, die müsstest du schon gegen den Staat durchsetzen.
    Dies mit dem Freistaat war nur ein Beispiel. Mir ist ansonsten nur der Begriff "Parzelle" eingefallen. Es können sich durchaus mehrere Grundstückseigentümer, die aneinanderliegen, zu einem Grundstücksverband zusammenschließen und einem bestimmten Personenkreis den Zutritt verweigern, wahrscheinlich sogar mit einem hohen Zaun versehen. Damit ist auch das Waffentragen innerhalb des Grundstückes erlaubt.
    Obwohl, in diesem Fall würde ich sogar den Staat nicht um Erlaubnis fragen, ob ich eine Waffe tragen darf.
    Geändert von lupus_maximus (01.03.2008 um 09:19 Uhr)
    Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien

  5. #5
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    Standard AW: Anwendung des Hausrechts!

    Zitat Zitat von lupus_maximus Beitrag anzeigen
    Dies mit dem Freistaat war nur ein Beispiel. Mit ist ansonsten nur der Begriff "Parzelle" eingefallen. Es können sich durchaus mehrere Grundstückseigentümer, die aneinanderliegen, zu einem Grundstücksverband zusammenschließen und einem bestimmten Personenkreis den Zutritt verweigern, wahrscheinlich sogar mit einem hohen Zaun versehen. Damit ist auch das Waffentragen innerhalb des Grundstückes erlaubt.
    Obwohl, in diesem Fall würde ich sogar den Staat nicht um Erlaubnis fragen, ob ich eine Waffe tragen darf.
    Um eine Waffe tragen zu dürfen, braucht man einen Waffenschein.

  6. #6
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard AW: Anwendung des Hausrechts!

    Zitat Zitat von Adora Beitrag anzeigen
    Um eine Waffe tragen zu dürfen, braucht man einen Waffenschein.
    Nein, auf einem umzäunten Privat-Grundstück nicht!
    Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien

  7. #7
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    Standard AW: Anwendung des Hausrechts!

    @Großer böser Wolf,
    ich fürchte, du kriegst da einiges durcheinander.
    Selbstverständlich kannst du unerwünschten Fremden das Betreten deines Grundstücks untersagen, soweit es sich bei diesen unerwünschten Fremden nicht um Polizisten mit einem Hausdurchsuchungsbefehl handelt.
    Dieses Betretungsverbot mit Waffen durchsetzen kannst du aber nicht. Wie willst du einen Waffengebrauch rechtfertigen? Auf Notwehr kannst du dich wohl nicht rausreden. Wenn du einen niederschießt, bist du wenigsten wegen vorsätzlicher Körperverletzung dran, wenn du Glück hast.
    Und was soll dein Gerede von einem Freistaat? Mir scheint, dass dir grundlegende staatliche Begriffe völlig unbekannt sind. Zunächst einmal kannst du als Privatperson auf dem Gebiet eines bestehenden Staates keinen Staat gründen (ich erinnere dich an das "Königreich vom Kreuzberg" in deiner Nachbarstadt, dass damit endete, dass die "Königin" in der Psychiatrie untergebracht worden ist). Und Freistaat ist nichts anderes als das deutsche Wort für Republik. Das oben erwähnte Königreich wäre also kein Freistaat gewesen, selbst wenn es sich hätte durchsetzen können.

    Wenn du unbedingt einen eigenen Staat haben möchtest, besorg dir in der Südsee eine kleine Insel, die noch unbewohnt ist, richte dich darauf ein, und hoffe, dass die die Folgen des Klimawandels als Altersgründen nicht mehr mitbekommst.

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Stadtknecht
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    Standard AW: Anwendung des Hausrechts!

    Das Hausrecht gemäß § 123 StGB gilt für Wohn- und Geschäftsräume, sowie für befriedetes Besitztum.

    Du müßtest also einen Zaun, eine Hecke o.ä. um Dein Grundstück ziehen.

  9. #9
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard AW: Anwendung des Hausrechts!

    Zitat Zitat von Apifera Beitrag anzeigen
    @Großer böser Wolf,
    ich fürchte, du kriegst da einiges durcheinander.
    Selbstverständlich kannst du unerwünschten Fremden das Betreten deines Grundstücks untersagen, soweit es sich bei diesen unerwünschten Fremden nicht um Polizisten mit einem Hausdurchsuchungsbefehl handelt.
    Dieses Betretungsverbot mit Waffen durchsetzen kannst du aber nicht. Wie willst du einen Waffengebrauch rechtfertigen? Auf Notwehr kannst du dich wohl nicht rausreden. Wenn du einen niederschießt, bist du wenigsten wegen vorsätzlicher Körperverletzung dran, wenn du Glück hast.
    Und was soll dein Gerede von einem Freistaat? Mir scheint, dass dir grundlegende staatliche Begriffe völlig unbekannt sind. Zunächst einmal kannst du als Privatperson auf dem Gebiet eines bestehenden Staates keinen Staat gründen (ich erinnere dich an das "Königreich vom Kreuzberg" in deiner Nachbarstadt, dass damit endete, dass die "Königin" in der Psychiatrie untergebracht worden ist). Und Freistaat ist nichts anderes als das deutsche Wort für Republik. Das oben erwähnte Königreich wäre also kein Freistaat gewesen, selbst wenn es sich hätte durchsetzen können.

    Wenn du unbedingt einen eigenen Staat haben möchtest, besorg dir in der Südsee eine kleine Insel, die noch unbewohnt ist, richte dich darauf ein, und hoffe, dass die die Folgen des Klimawandels als Altersgründen nicht mehr mitbekommst.
    Das mit dem Königreich von Kreuzberg ist mir bekannt!
    Dies war damals ein Aufruhr. Wenn ich damals schon die AUA-Truppe gehabt hätte, wäre durchaus eine Hilfe von mir möglich gewesen, es war zu schön!

    Es ändert aber nichts daran, daß sich private Grundstückseigentümer zusammenschließen und ein generelles Zutrittsverbot für ihre Parzellen aussprechen können. Auch mit dem Tragen von Waffen auf meinem eigenen eingezäunten Grundstück habe ich Recht!
    Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Eloy
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    Standard AW: Anwendung des Hausrechts!

    Zitat Zitat von Stadtknecht Beitrag anzeigen
    Das Hausrecht gemäß § 123 StGB gilt für Wohn- und Geschäftsräume, sowie für befriedetes Besitztum.
    Vermutlich gilt es nur dann, wenn du (Volks- bzw. Scheiß)Deutsche nicht auf deinem Grundstück oder in deinem Geschäft sehen willst!

    Wir sind nicht "Herr im eigenen Haus"!!!!!! Zumindest kann sich jeder Zuwanderer, oder sonstige politisch wie juristisch unangreifbar gemachte Personen, darauf berufen, man hätte sie aus "rassistischen Gründen vom Hof gejagt"!

    Wer da in Deutschland im Recht ist, dürfte außer Frage stehen!!!!!!!!!!!

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