Gibt es ein Gesetz nachdem in Deutschland lebende Ausländer, die aus einem sicheren Heimatland kommen, in dem sie weder aus politischen noch aus religiösen Gründen verfolgt werden und die ihren Lebensunterhalt in Deutschland ausschliesslich durch Sozialleistungen bestreiten, abgeschoben werden dürfen?!
Nach § 45 (6) im Ausländergesetz war das einmal möglich. Das Gesetz gilt aber wohl nicht mehr. Kenn jemand den derzeitigen Sachstand?!