Zitat Zitat von elas Beitrag anzeigen

Spitzengehälter kommen vor allem in AG`s vor.
Und es ist eben nicht Aufgabe des AR oder Vorstands Spitzengehälter festzulegen sondern Aufgabe der Aktionärsversammlung. Deshalb sollte das Aktienrecht angepasst werden.
Als Aktionär protestiere ich generell gegen Millionengehälter.
Und der internationale Vergleich ist eine Killerphrase.
Jein - es entscheiden im Grunde die Aufsichtsräte. Die werden von der Aktionären aber nur zur Hälfte gewählt - der Rest wird von den Arbeitnehmern bzw. deren Vertreter gestellt.

Wenn also exorbitante Gehälter und Boni bezahlt werden ist das eine Zusammenspiel zwischen den Anteilseigner, also den Aktionären und den Arbeitnehmern.

Du bist aber als "kleiner" Atkionär chancenlos hier mitentscheiden zu können - denn die Aufsichtsräte bestimmst nicht Du, sondern darüber entscheiden der Kreis mit dem entsprechenden Aktienpaket und bei den Arbeitnehmern hast Du nix zu sagen, da entscheiden (in der Regel) die Gewerkschaften.

Ich gebe Dir also Recht - vielleicht sollte man das Aktienrecht anpassen - und zwar dass man sich als Aktionär (wobei Aktionär für eine natürliche Person steht) sozusagen "zur Wahl" stellt und dann per Losverfahren entschieden wird - und zwar über ALLE Sitze im Aufsichtsrat.