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Thema: Managergehälter als Betriebskosten steuerlich begrenzen?

  1. #1
    mitGlied Benutzerbild von elas
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    Standard Managergehälter als Betriebskosten steuerlich begrenzen?

    Die FDP lehnt die Pläne der SPD zur Besteuerung von hohen Managergehältern ab.

    Klar, weil sie deren Lobby sind.

    Warum nicht.
    Ich bin zwar sonst für weniger Staat aber diese Millionenghälter sind m.E. nicht gerechtfertigt.

    Deshalb halte ich die steuerliche Begrenzung bei den Betriebsausgaben für einen eleganten Wurf um die Betriebe auch im Sinne der Aktionäre am richtigen Nerv zu treffen.

    Gut gemacht SPD.
    Unsere fälschlich so genannte „Zivilisation“ beruht in Wirklichkeit auf Zwangsarbeit und Sklaverei, Zuhälterei und Prostitution, Organisierter Kriminalität und Kannibalismus.
    Prof. Dr. Jack D. Forbes

  2. #2
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    Standard AW: Managergehälter als Betriebskosten steuerlich begrenzen?

    Die Politiker lenken mit der Kampagne gegen zu hohe Managergehälter von ihren z.T exorbitanten Nebeneinkünften (s.z.B. Herr Schily, der eine Auskunft über seine Honorare verweigert) ab. Managergehälter gehen nur die Aktionäre und den Aufsichtsrat etwas an - allenfall die Beschäftigten der jeweiligen Firma .- soweit sie am Risiko durch den Besitz von Anteilen beteiligt sind. Die Politikergehälter dagegen gehen jeden Steuerzahler an, da sie von Steuern, also vom Steuerzahler, bestritten werden. Wenn daher jemand vorschlagen würde, die Nebeneinkünfte - soweit sie einen festzulegenden Freibetrag übersteigen - z.B zu 50% auf das Gehalt oder die "Diäten" anzurechnen, könnte ein vernünftiger Steuerzahler nicht widersprechen

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Managergehälter als Betriebskosten steuerlich begrenzen?

    Zitat Zitat von elas Beitrag anzeigen
    Die FDP lehnt die Pläne der SPD zur Besteuerung von hohen Managergehältern ab.

    Klar, weil sie deren Lobby sind.

    Warum nicht.
    Ich bin zwar sonst für weniger Staat aber diese Millionenghälter sind m.E. nicht gerechtfertigt.

    Deshalb halte ich die steuerliche Begrenzung bei den Betriebsausgaben für einen eleganten Wurf um die Betriebe auch im Sinne der Aktionäre am richtigen Nerv zu treffen.

    Gut gemacht SPD.
    Wieso, das Problem ist nicht die Höhe der Managergehälter, sondern das sie unabhängig vom Erfolg oder Mißerfolg gezahlt werden.
    Die idealste Lösung ist, niedriges Fixum, von mir aus sogar gesetzlich festgelegt, Rest erfolgsabhängig.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  4. #4
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Managergehälter als Betriebskosten steuerlich begrenzen?

    Managergehaelter und Abfindungen werden von den jeweiligen Firmen bezahlt. Aber warum zum Teufel koennen solche Abfindungen auch noch von der Steuer abgesetzt werden - auf Steuerzahlers Kosten ! X(
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  5. #5
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    Standard AW: Managergehälter als Betriebskosten steuerlich begrenzen?

    Zitat Zitat von Seekuh Beitrag anzeigen
    Managergehaelter und Abfindungen werden von den jeweiligen Firmen bezahlt. Aber warum zum Teufel koennen solche Abfindungen auch noch von der Steuer abgesetzt werden - auf Steuerzahlers Kosten ! X(
    Der Steuerzahler hat keine Kosten, wenn jemand etwas von der Steuer absetzen kann. Mit der Absetzung verringern sich nur die zu zahlenden Steuern. Mehr nicht.

  6. #6
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    Standard AW: Managergehälter als Betriebskosten steuerlich begrenzen?

    Zitat Zitat von Felidae Beitrag anzeigen
    Der Steuerzahler hat keine Kosten, wenn jemand etwas von der Steuer absetzen kann. Mit der Absetzung verringern sich nur die zu zahlenden Steuern. Mehr nicht.
    Doch ,weil das zu Mindereinnahmen führt ,welche dann wieder von allen Steuerzahlern gedeckt werden müssen.
    leben und leben lassen

  7. #7
    GESPERRT
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    Standard AW: Managergehälter als Betriebskosten steuerlich begrenzen?

    Zitat Zitat von arnd Beitrag anzeigen
    Doch ,weil das zu Mindereinnahmen führt ,welche dann wieder von allen Steuerzahlern gedeckt werden müssen.
    Nicht unbedingt. Der Staat kann auf Mindereinnahmen auch mit Verminderung der Ausgaben reagieren.

  8. #8
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Managergehälter als Betriebskosten steuerlich begrenzen?

    Zitat Zitat von Felidae Beitrag anzeigen
    Nicht unbedingt. Der Staat kann auf Mindereinnahmen auch mit Verminderung der Ausgaben reagieren.
    auch eine Logik...... :rolleyes:
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  9. #9
    he is a CHAR_ Benutzerbild von borisbaran
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    Standard AW: Managergehälter als Betriebskosten steuerlich begrenzen?

    Zitat Zitat von elas Beitrag anzeigen
    Die FDP lehnt die Pläne der SPD zur Besteuerung von hohen Managergehältern ab.

    Klar, weil sie deren Lobby sind.

    Warum nicht.
    Ich bin zwar sonst für weniger Staat aber diese Millionenghälter sind m.E. nicht gerechtfertigt.

    Deshalb halte ich die steuerliche Begrenzung bei den Betriebsausgaben für einen eleganten Wurf um die Betriebe auch im Sinne der Aktionäre am richtigen Nerv zu treffen.

    Gut gemacht SPD.
    nein wieder diese lachhafte populistische managergehälterdebatte. die firmen sollen selber bestimmen was sie ihren mitarbeitern zahlen, egal welchen mitarbeitern. der staat hat sich da nich einzumischen.
    Igno-Mülleimer: Frei-denker, politisch Verfolgter, Willi Nicke, iglaubnix+2fel, tosh, monrol, Buella, Löwe, Widder58, Piedra, idistaviso, Pythia, Freelance, navy, SLNK
    Mitglied der Fraktion der Liberalen

  10. #10
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Managergehälter als Betriebskosten steuerlich begrenzen?

    Zitat Zitat von borisbaran Beitrag anzeigen
    nein wieder diese lachhafte populistische managergehälterdebatte. die firmen sollen selber bestimmen was sie ihren mitarbeitern zahlen, egal welchen mitarbeitern. der staat hat sich da nich einzumischen.
    Wenn der "kleine Mann" von seinem AG auf die Straße gesetzt wird und eine Abfindung bekommt, haelt der Staat anschließend die Hand auf... X(
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