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Thema: Managergehälter als Betriebskosten steuerlich begrenzen?

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  1. #1
    mitGlied Benutzerbild von elas
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    Standard Managergehälter als Betriebskosten steuerlich begrenzen?

    Die FDP lehnt die Pläne der SPD zur Besteuerung von hohen Managergehältern ab.

    Klar, weil sie deren Lobby sind.

    Warum nicht.
    Ich bin zwar sonst für weniger Staat aber diese Millionenghälter sind m.E. nicht gerechtfertigt.

    Deshalb halte ich die steuerliche Begrenzung bei den Betriebsausgaben für einen eleganten Wurf um die Betriebe auch im Sinne der Aktionäre am richtigen Nerv zu treffen.

    Gut gemacht SPD.
    Unsere fälschlich so genannte „Zivilisation“ beruht in Wirklichkeit auf Zwangsarbeit und Sklaverei, Zuhälterei und Prostitution, Organisierter Kriminalität und Kannibalismus.
    Prof. Dr. Jack D. Forbes

  2. #2
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    Standard AW: Managergehälter als Betriebskosten steuerlich begrenzen?

    Die Politiker lenken mit der Kampagne gegen zu hohe Managergehälter von ihren z.T exorbitanten Nebeneinkünften (s.z.B. Herr Schily, der eine Auskunft über seine Honorare verweigert) ab. Managergehälter gehen nur die Aktionäre und den Aufsichtsrat etwas an - allenfall die Beschäftigten der jeweiligen Firma .- soweit sie am Risiko durch den Besitz von Anteilen beteiligt sind. Die Politikergehälter dagegen gehen jeden Steuerzahler an, da sie von Steuern, also vom Steuerzahler, bestritten werden. Wenn daher jemand vorschlagen würde, die Nebeneinkünfte - soweit sie einen festzulegenden Freibetrag übersteigen - z.B zu 50% auf das Gehalt oder die "Diäten" anzurechnen, könnte ein vernünftiger Steuerzahler nicht widersprechen

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Managergehälter als Betriebskosten steuerlich begrenzen?

    Zitat Zitat von elas Beitrag anzeigen
    Die FDP lehnt die Pläne der SPD zur Besteuerung von hohen Managergehältern ab.

    Klar, weil sie deren Lobby sind.

    Warum nicht.
    Ich bin zwar sonst für weniger Staat aber diese Millionenghälter sind m.E. nicht gerechtfertigt.

    Deshalb halte ich die steuerliche Begrenzung bei den Betriebsausgaben für einen eleganten Wurf um die Betriebe auch im Sinne der Aktionäre am richtigen Nerv zu treffen.

    Gut gemacht SPD.
    Wieso, das Problem ist nicht die Höhe der Managergehälter, sondern das sie unabhängig vom Erfolg oder Mißerfolg gezahlt werden.
    Die idealste Lösung ist, niedriges Fixum, von mir aus sogar gesetzlich festgelegt, Rest erfolgsabhängig.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  4. #4
    mitGlied Benutzerbild von elas
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    Standard AW: Managergehälter als Betriebskosten steuerlich begrenzen?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Wieso, das Problem ist nicht die Höhe der Managergehälter, sondern das sie unabhängig vom Erfolg oder Mißerfolg gezahlt werden.
    Die idealste Lösung ist, niedriges Fixum, von mir aus sogar gesetzlich festgelegt, Rest erfolgsabhängig.
    Es geht doch gar nicht um die Höhe der Gehälter!!!

    es geht um die steuerliche Behandlung als Betriebskosten mit denen sich die Betriebe "arm" rechnen können und den Gewinn den (Belegschafts)Aktionären vorenthalten
    Geändert von elas (29.04.2008 um 20:34 Uhr)
    Unsere fälschlich so genannte „Zivilisation“ beruht in Wirklichkeit auf Zwangsarbeit und Sklaverei, Zuhälterei und Prostitution, Organisierter Kriminalität und Kannibalismus.
    Prof. Dr. Jack D. Forbes

  5. #5
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    Standard AW: Managergehälter als Betriebskosten steuerlich begrenzen?

    Zitat Zitat von elas Beitrag anzeigen
    Es geht doch gar nicht um die Höhe der Gehälter!!!

    es geht um die steuerliche Behandlung als Betriebskosten mit denen sich die Betriebe "arm" rechnen können und den Gewinn den (Belegschafts)Aktionären vorenthalten

    Mehr Humbug geht wirklich nicht.
    Betrieblich bedingter Personalaufwand ist selbstredend steuerwirksam gewinnmindernd. Dafür bezahlt schließlich der Empfänger Einkommenssteuer.

    Mal angenommen Du arbeitest. Zugegeben, fällt schwer. Dann bekommst du Gehalt. Darauf bezahlst Du Einkommenssteuer. Für Deine Firma ist das Personalaufwand, der den zu versteuernden Gewinn mindert. Würde Deine Firma Dein Brutto versteuern müssen, würde was bei Dir ankommt steuerfrei bleiben.
    Ein einmaliger Geldtransfer läßt sich nicht beliebig oft besteuern. Geht das rein ins Köpfchen?
    Auf die Problematik, daß dies aufgrund der unübersichtlichen Mixtur aus Einkommens- und Verbrauchsbesteuerung sowie merkwürdiger Klientelpolitik trotzdem teilweise geschieht will ich hier nicht eingehen, da Du bereits mit der Grundproblematik schwer überfordert zu sein scheinst.

    Man kann sich durch Geld, daß das eigene Bankkonto real verläßt, nicht arm "rechnen". Man wird dadurch arm. Probier's an Deinem eigenen Konto aus. Das ist bei Siemens nicht anders.

  6. #6
    mitGlied Benutzerbild von elas
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    Standard AW: Managergehälter als Betriebskosten steuerlich begrenzen?

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Mehr Humbug geht wirklich nicht.
    Betrieblich bedingter Personalaufwand ist selbstredend steuerwirksam gewinnmindernd. Dafür bezahlt schließlich der Empfänger Einkommenssteuer.

    Mal angenommen Du arbeitest. Zugegeben, fällt schwer. Dann bekommst du Gehalt. Darauf bezahlst Du Einkommenssteuer. Für Deine Firma ist das Personalaufwand, der den zu versteuernden Gewinn mindert. Würde Deine Firma Dein Brutto versteuern müssen, würde was bei Dir ankommt steuerfrei bleiben.
    Ein einmaliger Geldtransfer läßt sich nicht beliebig oft besteuern. Geht das rein ins Köpfchen?
    Auf die Problematik, daß dies aufgrund der unübersichtlichen Mixtur aus Einkommens- und Verbrauchsbesteuerung sowie merkwürdiger Klientelpolitik trotzdem teilweise geschieht will ich hier nicht eingehen, da Du bereits mit der Grundproblematik schwer überfordert zu sein scheinst.

    Man kann sich durch Geld, daß das eigene Bankkonto real verläßt, nicht arm "rechnen". Man wird dadurch arm. Probier's an Deinem eigenen Konto aus. Das ist bei Siemens nicht anders.
    Du redest wirres Zeug.
    Wenn ein Betrieb dem Manager statt 2 Milionnen 1 Million bezahlt hat es am Jahresende 1 Million mehr übrig abzüglich der Steuerquote.
    Damit auch mehr für die Aktionäre, Rücklagen etc.
    Was ist daran so schwer zu kapieren?
    Unsere fälschlich so genannte „Zivilisation“ beruht in Wirklichkeit auf Zwangsarbeit und Sklaverei, Zuhälterei und Prostitution, Organisierter Kriminalität und Kannibalismus.
    Prof. Dr. Jack D. Forbes

  7. #7
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    Standard AW: Managergehälter als Betriebskosten steuerlich begrenzen?

    Zitat Zitat von elas Beitrag anzeigen
    Du redest wirres Zeug.
    Wenn ein Betrieb dem Manager statt 2 Milionnen 1 Million bezahlt hat es am Jahresende 1 Million mehr übrig abzüglich der Steuerquote.
    Damit auch mehr für die Aktionäre, Rücklagen etc.
    Was ist daran so schwer zu kapieren?
    Und? Das hätte es heute auch schon. Ganz ohne SPD.
    Darum geht es aber nicht, Andersbegabter. Es geht darum, daß der 1 Mio übersteigende Betrag eines Gehalts im Unternehmen versteuert werden soll, nicht darum das Gehalt an sich zu begrenzen.
    Das traut sich nicht mal die SPD. Sonst könnte jemand auf die Idee kommen, auch Diäten oder Gehälter von Parteifunktionären zu begrenzen.

  8. #8
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    Standard AW: Managergehälter als Betriebskosten steuerlich begrenzen?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Wieso, das Problem ist nicht die Höhe der Managergehälter, sondern das sie unabhängig vom Erfolg oder Mißerfolg gezahlt werden.
    Die idealste Lösung ist, niedriges Fixum, von mir aus sogar gesetzlich festgelegt, Rest erfolgsabhängig.
    Was die Frage aufwerfen kann bzw, aufwirft - was bewertest Du als "Erfolg"?

    - die Quartalszahlen oder wie steht das Unternehmen in 10 Jahren da - welche Meßlatte soll gelten. (also Beispiel Deutsche Bahn AG, da hat man für den kurzfristigen Gewinn im Grunde die Infrastruktur an die Wand gefahren)
    - Optmierung der Unternehmensgewinne (sprich der Ausschüttung derselben) oder auch eine gewisse soziale Verantwortung gegenüber den Arbeitnehmern (sprich Arbeitsplatzabbau)

    Wenn Du im hohen Maß erfolgsabhängig bezahlst hast Du das enorme Risiko Dir die Martin Winterkorns dieser Welt als Vorstände einzuhandeln - Menschen, welche auf betrügerische Art und Weise die Unternehmenszahlen de facto manipulieren und deren Zeche dann die Kunden bezahlen, während man in diesem Lande - geschützt von der Politik und Justiz . seine betrügerisch "erfolgsbhängigen" Boni verpassen kann?
    Ich kann Alles, ausser Hochdeutsch

  9. #9
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Managergehälter als Betriebskosten steuerlich begrenzen?

    Managergehaelter und Abfindungen werden von den jeweiligen Firmen bezahlt. Aber warum zum Teufel koennen solche Abfindungen auch noch von der Steuer abgesetzt werden - auf Steuerzahlers Kosten ! X(
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  10. #10
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    Standard AW: Managergehälter als Betriebskosten steuerlich begrenzen?

    Zitat Zitat von Seekuh Beitrag anzeigen
    Managergehaelter und Abfindungen werden von den jeweiligen Firmen bezahlt. Aber warum zum Teufel koennen solche Abfindungen auch noch von der Steuer abgesetzt werden - auf Steuerzahlers Kosten ! X(
    Der Steuerzahler hat keine Kosten, wenn jemand etwas von der Steuer absetzen kann. Mit der Absetzung verringern sich nur die zu zahlenden Steuern. Mehr nicht.

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