Uwe Schünemann: Wird der Staat bei der Einbürgerung getäuscht, dann ist es notwendig, dass dies mit Strafe bedroht ist. Wenn jemand in der Vergangenheit im Rahmen eines Einbürgerungsverfahrens falsche Angaben gemacht hat, blieb dies bislang ohne Konsequenzen. Es macht gar keinen Sinn, dass man im Aufenthaltsrecht eine Strafbewehrung hat, bei der Einbürgerung aber nicht.
sueddeutsche.de: Können Sie das an einem Beispiel erklären?
Uwe Schünemann: Wir hatten den Fall, dass ein Pakistani eine Deutsche geheiratet hat aber in Pakistan bereits verheiratet war. Er ist dann im Urlaub allein nach Pakistan gefahren und hat dort mit seiner pakistanischen Frau Kinder bekommen. Nachdem er nach drei Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hat, ließ er sich von der deutschen Frau scheiden und versuchte dann, seine pakistanische Frau mit den Kindern nach Deutschland zu holen. Die Geschichte kam raus – aber wir konnten dagegen nicht vorgehen.
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sueddeutsche.de: Handelt es sich da nicht nur um Einzelfälle?
Uwe Schünemann: Wir haben keine Statistik geführt, weil Falschangaben nicht strafbar sind. Aber die Ausländerbehörden sagen schon, dass es keine Einzelfälle sind. Immer wieder machen Menschen falsche Angaben über die Herkunft oder legen falsche Papiere vor.