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Thema: Asyl hier und Flug in die Türkei. Kennt jemand die rechtliche Grundlage dafür?

  1. #41
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    Standard AW: Asyl hier und Flug in die Türkei. Kennt jemand die rechtliche Grundlage dafür?

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    In Deutschland leben 700.000 Kurden, die über die Asylschiene ins Land gekommen sind. Dazu noch eine Menge assyrischer Christen und sonstige verfolgte Minderheiten.
    Dazu hätte ich von Erdogan gerne etwas gehört.
    Ich noch lieber von unseren Politikern, die die Menschenrechte in China, Russland und anderswo ständig anprangern, aber im Fall Türkei schweigen. In meinen Augen sind das nichts weiter als Heuchler, allen voran Claudia Roth und Co.

  2. #42
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    Standard AW: Asyl hier und Flug in die Türkei. Kennt jemand die rechtliche Grundlage dafür?

    Zitat Zitat von Ernesto-Che Beitrag anzeigen
    Das wäre eine rechtliche Frage - stelle doch Strafantrag wegen Asylerschleichens !!!
    Asyl ist die einzige Betrugsform, die straffrei ist. Und so kann einer an der Grenze seine Papiere wegwerfen, was bereits die Regel ist, und das Blaue vom Himmel lügen. Und egal wie hoch der Schaden ist, den der deutsche Steuerzahler zu tragen hat, er kann nicht bestraft werden.
    Ich fordere schon lange einen Zusatzparagraphen in unserem Strafgesetzbuch, der sich Asylbetrug nennt.

  3. #43
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    Standard AW: Asyl hier und Flug in die Türkei. Kennt jemand die rechtliche Grundlage dafür?

    Millionenfacher Asylbetrug mit MilliardenKosten für den Steuerzahler, gar nicht von der Kriminalität des Gesindels das sich hier "Asylant" nennt. Alles den Grünfaschisten zu verdanken.


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    Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der Bundesrepublik abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der Bundesrepublik abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt - Dr. Otto Uhlitz (SPD), in Aspekte der Souveränität, 1987

  4. #44
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    Standard AW: Asyl hier und Flug in die Türkei. Kennt jemand die rechtliche Grundlage dafür?

    Zitat Zitat von Felixhenn Beitrag anzeigen
    Jetzt geht es nicht darum ob die Toten Asylanten waren, es geht darum ob unter den 83 Begleitpersonen Asylanten sind.

    Dass am Ende Deutschland für alles zahlt, kann zumindest vermutet werden.
    ... angeblich haben "Bürger" der Stadt Ludwigshafen bisher über € 100.000,- gespendet.
    Ausserdem wurden bereits seitens der Stadt neue Wohnungen zur Verfügung gestellt - selbstverständlich voll möbliert.
    Als Reichsdeutscher distanziere ich mich ausdrücklich von allen Entscheidungen der brd-Regierung!

  5. #45
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    Standard AW: Asyl hier und Flug in die Türkei. Kennt jemand die rechtliche Grundlage dafür?

    Zitat Zitat von Cicero1 Beitrag anzeigen
    Leute, warum seid Ihr so erstaunt ? Das scheint in Deutschland gang und gäbe zu sein. Ich kenne selber einen Fall aus meinem Stadtviertel. Ein anerkannter pakistanischer Asylbewerber - zwei bis drei Jahre nach seiner Anerkennung ist er zu einer Hochzeit nach Pakistan geflogen. Und er hat das auch noch überall herum erzählt, dass er zu einer Hochzeit nach Pakistan geflogen war. Und das ist jetzt schon wieder einige Jahre her.
    Das habe ich schon 1975 kennengelernt mit Indern der verbotenen Sikh Partei. Dachte aber, das hätte sich geändert.
    Einstein: "Wissenschaft ohne Religion ist lahm, Religion ohne Wissenschaft blind."- Fallersleben: "Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt..."

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  6. #46
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    Standard AW: Asyl hier und Flug in die Türkei. Kennt jemand die rechtliche Grundlage dafür?

    Zitat Zitat von SLOPPY Beitrag anzeigen
    ... angeblich haben "Bürger" der Stadt Ludwigshafen bisher über € 100.000,- gespendet.
    Ausserdem wurden bereits seitens der Stadt neue Wohnungen zur Verfügung gestellt - selbstverständlich voll möbliert.
    Und hoffentlich manipulationssicheren Stromzählern.
    Einstein: "Wissenschaft ohne Religion ist lahm, Religion ohne Wissenschaft blind."- Fallersleben: "Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt..."

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  7. #47
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    Standard AW: Asyl hier und Flug in die Türkei. Kennt jemand die rechtliche Grundlage dafür?

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    Asyl ist die einzige Betrugsform, die straffrei ist. Und so kann einer an der Grenze seine Papiere wegwerfen, was bereits die Regel ist, und das Blaue vom Himmel lügen. Und egal wie hoch der Schaden ist, den der deutsche Steuerzahler zu tragen hat, er kann nicht bestraft werden.
    Ich fordere schon lange einen Zusatzparagraphen in unserem Strafgesetzbuch, der sich Asylbetrug nennt.
    Gibt es bereits. Nennt sich aber "Erschleichen von Sozialleistungen" ( oder so ähnlich )

  8. #48
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    Standard AW: Asyl hier und Flug in die Türkei. Kennt jemand die rechtliche Grundlage dafür?

    Zitat Zitat von Felixhenn Beitrag anzeigen
    Und hoffentlich manipulationssicheren Stromzählern.

    ... nicht nötig, da extra verstärkte Leitungen und unbegrenztes kostenloses Konto bei den Stadtwerken zugesichert wurde.

    Irgendwie auch richtig, kommt auf die Dauer billiger für die Kolonisierten.
    Als Reichsdeutscher distanziere ich mich ausdrücklich von allen Entscheidungen der brd-Regierung!

  9. #49
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    Standard AW: Asyl hier und Flug in die Türkei. Kennt jemand die rechtliche Grundlage dafür?

    ob der Fall Schule macht? Sichert grenzenlose Einnahmen, mit wenig Arbeit, der Dumme, äh der Dhimmi zahlst
    Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der Bundesrepublik abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der Bundesrepublik abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt - Dr. Otto Uhlitz (SPD), in Aspekte der Souveränität, 1987

  10. #50
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    Standard AW: Asyl hier und Flug in die Türkei. Kennt jemand die rechtliche Grundlage dafür?

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    Es ist ähnlich wie bei der letzten Libanonkriese. Plötzlich tauchten dort tausende Asylbetrüger auf, die angeblich im Libanon verfolgt wurden und deshalb in D Asyl bekamen und nach Anerkennung als Aslyanten wieder in den Libanon zurückkehrten.
    So ähnlich scheint es auch hier mit diesen clans zu sein.
    Warum wir uns derart verarschen lassen, ist mir unbegreiflich.
    Wieder so ein typisches Vollzugsdefizit. Das Asylverfahrensgesetzt sieht in so einem Fall den Widerruf und die Rücknahme der Asylanerkennung vor - § 73 AsylVfG. Und dies unterliegt keinerlei Ermessen! Im Gesetz heißt es wörtlich, "Die Anerkennung als Asylberechtigter und die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft sind unverzüglich zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für sie nicht mehr vorliegen." Klarer gehts nicht. Trotzdem wird es nicht gemacht. Rechtsstaat? Döner-Republik. :hihi:

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