Grundgesetz- Artikel 20
Staatsstrukturprinzipien/Widerstandsrecht
Quelle: [Links nur für registrierte Nutzer](1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Zum Absatz 4 wüsste ich als Nichtinsider gerne welche Ordnung überhaupt gemeint ist.
Die Demokratie an sich, das Grundgesetz, das System der Volksvertretung oder jegliche Änderung der Machtausübung?
Und kann mir jemand bitte erklären in welchem Fall dieses Recht zum Widerstand vom Volk wahrgenommen wird?
Danke.
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