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Thema: Frage zum Widerstandsrecht des Volkes.

  1. #1
    schön dass es mich gibt Benutzerbild von royona
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    Standard Frage zum Widerstandsrecht des Volkes.

    Grundgesetz- Artikel 20

    Staatsstrukturprinzipien/Widerstandsrecht
    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
    Quelle: [Links nur für registrierte Nutzer]

    Zum Absatz 4 wüsste ich als Nichtinsider gerne welche Ordnung überhaupt gemeint ist.
    Die Demokratie an sich, das Grundgesetz, das System der Volksvertretung oder jegliche Änderung der Machtausübung?


    Und kann mir jemand bitte erklären in welchem Fall dieses Recht zum Widerstand vom Volk wahrgenommen wird?



    Danke.
    .

  2. #2
    ... Benutzerbild von George Rico
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    Augenzwinkern AW: Frage zum Widerstandsrecht des Volkes.

    Dieser Absatz tritt zum Beispiel im Falle eines Putschversuches durch Kräfte jedweder Coleur in Kraft.



    ---

  3. #3
    mll Bewegung 31. Oktober Benutzerbild von twoxego
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    Standard AW: Frage zum Widerstandsrecht des Volkes.

    lies im radikalenerlass von 1982 nach.
    dort findest du die floskel [Links nur für registrierte Nutzer]

    Geändert von twoxego (15.01.2008 um 18:58 Uhr)
    "Musiker sind dumm, faul und habgierig!"
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  4. #4
    in memoriam Benutzerbild von Rheinlaender
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    Standard AW: Frage zum Widerstandsrecht des Volkes.

    Zitat Zitat von royona Beitrag anzeigen
    Grundgesetz- Artikel 20

    Staatsstrukturprinzipien/Widerstandsrecht

    Quelle: [Links nur für registrierte Nutzer]

    Zum Absatz 4 wüsste ich als Nichtinsider gerne welche Ordnung überhaupt gemeint ist.
    Die Demokratie an sich, das Grundgesetz, das System der Volksvertretung oder jegliche Änderung der Machtausübung?
    Um die in den drei zuvor beschriebenen Absaetzen festgelegte Ordnung.

    Zitat Zitat von royona Beitrag anzeigen
    Und kann mir jemand bitte erklären in welchem Fall dieses Recht zum Widerstand vom Volk wahrgenommen wird?
    Nun, der Art 20 (4) steht im Zusammenhang mit dem Art 79 (3). Im Prinzip verbietet der Art. 79 (3) eine Abschaffung der liberalen Demorkatie ueber den Weg der Gesetzgebung. Nun ist ein Gesetz "Revolution verboten" ziemlich albern, was er verhindert ist eine pseudo-legale Errichtung einer Diktatur wie 1933. Das kann natuerlich den gewaltsamen Umsturz nicht verhindern. Hier greift der Art 20 (4) - in einem solchen Falle ist das Volk berechtigt eine solche Ordnung mit Gewalt zu stuerzen - das waere z. B. im Frage der Strafverfolgung relevant.

    In gewisser Weise ist dieser Absatz doch auch "Verfassungslyrik": In einer Situation in der man sich auf diesen Artikel berufen koennte, waere er vor Gericht nichts wert, weil eben die Ordnung des GG gestuerzt waere.

    Im Prinzip steht in Art 20 (4) nur eine Selbstverstaendlichkeit, dass ein Volk Widerstand leisten kann, ob dieser Widerstand legal ist oder nicht, entscheidet in letzter Instanz der Sieger. Haette Charles I den Buergerkrieg gewonnen, waere Oliver Cromwell Hochverraeter gewesen, so war es dann Charles I.

  5. #5
    schön dass es mich gibt Benutzerbild von royona
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    Standard AW: Frage zum Widerstandsrecht des Volkes.

    Vielen Dank!
    Ich will mich hier echt nicht lächerlich machen...aber...
    Noch eine Frage:
    Das Grundgesetz kann mit einer 2/3 Mehrheit im Bundestag geändert werden-
    Wie kann denn da sichergestellt werden, dass das Volk genau diese Änderung befürwortet?

  6. #6
    mll Bewegung 31. Oktober Benutzerbild von twoxego
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    Standard AW: Frage zum Widerstandsrecht des Volkes.

    durch ein [Links nur für registrierte Nutzer][Links nur für registrierte Nutzer] natürlich.
    Geändert von twoxego (15.01.2008 um 19:21 Uhr)
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  7. #7
    blickdicht Benutzerbild von Brimborium
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    Standard AW: Frage zum Widerstandsrecht des Volkes.

    Zitat Zitat von royona Beitrag anzeigen
    Vielen Dank!
    Ich will mich hier echt nicht lächerlich machen...aber...
    Noch eine Frage:
    Das Grundgesetz kann mit einer 2/3 Mehrheit im Bundestag geändert werden-
    Wie kann denn da sichergestellt werden, dass das Volk genau diese Änderung befürwortet?
    Das Ergebnis der Bundestagswahl - die gewählten Volksvertreter, haben für eine befristete Zeit genau diese Mandat erhalten - für das Volk zu entscheiden.

    Zur Zeit ist es eigentlich auch undenkbar dass eine GG Änderung die nicht breiteste Unterstützung in der Bevölkerung findet dennoch beschlossen wird.
    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“ Kurt Marti

    „Einige Heilmittel sind gefährlicher als das Übel.“
    Marcus Lucius Annaeus Seneca

  8. #8
    Mitglied
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    Standard AW: Frage zum Widerstandsrecht des Volkes.

    Die Arbeitsgesetzgebung ist grundrechtswidrig. Zwangsarbeit ist verboten.
    In Privatvermögen dürfen keine öffentl. Mittel gepumpt werden.

    Würde das samt daraus abzuleitender Implikationen (user value) berücksichtigt, hätte es weder NS noch DDR gegeben, wir Alle hätten längst Villa&Porsche und noch weit mehr.

    Und weiter, was ich schon öfter hier gebracht habe:
    Auch lt. GG ist Zwangsarbeit verboten. Tätigkeitszuweisung ohne "Lohn" ist Sklaverei, mit "Lohn"-Zuweisung ist es Zwangsarbeit.
    Hierzu wieder mal:
    ---
    § 129 StGB "Bildung krimineller Vereinigungen":
    (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
    1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,...
    ---
    Wobei die Bundesverfassungsrichter Mitglieder und Zöglinge der politischen Feudalsekten sind.

    D.h. also, politische Vereinigungen, die grundrechtswidrige Gesetze verankern, begehen damit keine Straftaten, so das BVG darin keine Straftaten sieht.

    Hier liegt die Wurzel allen Übels.
    "Die Erde ist ein Irrenhaus. Dabei könnte das bis heute erreichte Wissen der Menschheit aus ihr ein Paradies machen. Dafür müsste die weltweite Gesellschaft allerdings zur Vernunft kommen." Joseph Weizenbaum
    GmbHler sind RufmordGift, Arbeitsverträge sind Pest, Arbeitsrichter verhöhnen SozialstaatsOpfer.

  9. #9
    schön dass es mich gibt Benutzerbild von royona
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    Standard AW: Frage zum Widerstandsrecht des Volkes.

    Genau auf diese Dinge (Volksbegehren/Forderung zur Verfassungsbeschwerde) stoße ich immer häufiger und wundere mich warum vermehrt Stimmen laut werden die von einem "Verfall der Demokratie" reden.

  10. #10
    blickdicht Benutzerbild von Brimborium
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    Standard AW: Frage zum Widerstandsrecht des Volkes.

    Zitat Zitat von politisch Verfolgter Beitrag anzeigen
    .............

    Wobei die Bundesverfassungsrichter Mitglieder und Zöglinge der politischen Feudalsekten sind.

    .........
    darauf wieder ein Döschen Prosecco!
    „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“ Kurt Marti

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    Marcus Lucius Annaeus Seneca

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