Zitat von
Rheinlaender
Die Frage ist dabei weniger die Schwere des Verstosses, als vielmehr die gefaehrdung der Oeffentlichkeit - wobei bei dieser Beurteilung wiederum die Schwere des Verstosses einfliesst.
Also: Ein EU-Buerger, der im Affekt aus einer schwierigen Familiensituation seine Mutter erschlaegt, ist schwerer abzuschieben, als jemand, der eine Bank ueberfallen hat. Im ersten Falle ist eine erneute Straftat relativ unwahrscheinlich (Affekt, emotionaler Stress, etc.) im zweiten Falle ist kriminelle Energie angewendet worden.