Hier mal ein kleiner Hintergrundbericht zur aktuellen Rechtslage, EU-Bürger und Türken genießen einen besonderen Schutz vor Abschiebung:

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Hintergrund: EU-Bürger können nur schwer ausgewiesen werden

Karlsruhe (dpa) - EU-Bürger können ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland nur wegen besonders gravierender Straftaten verlieren. Das gilt vor allem dann, wenn sie schon lange hier leben........

Eine bloße strafrechtliche Verurteilung reicht dafür aber nicht. "Es muss eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt", heißt es in der Vorschrift. Nach der Rechtsprechung muss es sich normalerweise um massive Verbrechen wie etwa Tötungsdelikte oder Drogenhandel im größeren Stil handeln...............

Einen ähnlich hohen Schutz gegen Abschiebung genießen türkische Arbeitnehmer, und zwar aufgrund eines Assoziationsrats-Abkommens, das der Europäische Gerichtshof stark zu ihren Gunsten interpretiert hat. Wer in Deutschland geboren oder aufgewachsen ist und hier Familie hat, kann ebenfalls nur bei besonders schwerwiegenden Straftaten ausgewiesen werden...........