Die Wahlbeteiligung bei Bundestags-/Landtags-und Kommunalwahlen ist seit Jahren rückläufig! Inzwischen sind Werte um/unter 50% keine Seltenheit mehr. Rein rechtlich sind nach unten keine Grenzen gesetzt - selbst ein Prozent der Wahlberechtigten kann alle Kandidaten mühelos in die Parlamente bringen, weil in diesem angenommenen Extremfall 1% dann 100% sind; d.h., für die Verteilung der Sitze spielt die Wahlbeteiligung absolut keine Rolle! Wie sieht es aber mit dem ethischen Aspekt aus, wenn immer häufiger Minderheiten über Mehrheiten entscheiden?! Jetzt könnte jemand sagen, die Nichtwähler seien selber Schuld, aber das ist mir zu einfach - denn die Verweigerung hat sicher Gründe!