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EU einigt sich auf „Vertrag von Lissabon"
Nach sechs Jahren des Ringens haben sich die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union in der Nacht auf den Reformvertrag verständigt. Selbst der polnische Präsident Kaczynski äußerte sich zufrieden, sprach aber bereits von Nachforderungen.
Der EU-Reformvertrag steht: Nach sechs Jahren des Ringens haben sich die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union in der Nacht auf einen Vertragstext verständigt. Bundeskanzlerin Angela Merkel bezeichnete die Einigung, die beim Gipfel in Lissabon erzielt wurde, als„großen Erfolg“. Sie kündigte an, dass das Dokument am 13. Dezember unterzeichnet werden solle. Der polnische Präsident Lech Kaczynski zeigte sich auch zufrieden und sagte: „Polen hat im Prinzip alles bekommen, was es wollte.“
Die Einigung kam zustande, nachdem Polen seine Forderung nach Festschreibung einer Sonderklausel zum künftigen EU-Abstimmungsverfahren durchgesetzt hatte. Man sei Polen in Form einer Erklärung und eines Protokolls entgegengekommen, sagte Merkel. Es handele sich nur um eine „leichte Ergänzung“ zu dem, was als Mandat für den Reformvertrag unter deutscher Präsidentschaft im Juni beschlossen worden sei.
Eine Lösung fanden die EU-Staats- und Regierungschefs auch hinsichtlich der Sitzverteilung im Europaparlament. Italien erhält den geforderten zusätzlichen Sitz, ohne dass die im Reformvertrag festgeschriebene Zahl der Mandate geändert wird. Zwar sollen nach der Vereinbarung im Jahr 2009 insgesamt 751 anstatt wie bislang geplant 750 Abgeordnete ins Parlament gewählt werden, der Parlamentspräsident soll sich bei Abstimmungen aber enthalten und deshalb nicht als normaler Abgeordneter zählen. Die Klärung der Sitzverteilung war mit der Verabschiedung des Reformvertrags im Vorfeld verknüpft worden.
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Was für widerwärtige Schacherer haben sich da getroffen.
Das ist kein Europa mit Zukunft - schamlose Krämerseelen.
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Die Neuerungen des Reformvertrages
Mehrheitsentscheidungen
EU-Beschlüsse werden dadurch erleichtert, dass künftig in vielen Fällen der Zwang zur Einstimmigkeit entfällt. Die Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit werden auf mehrere Dutzend neue Bereiche ausgedehnt, vor allem bei der polizeilichen und Justiz-Zusammenarbeit. In sensiblen Gebieten wie der Außen-, Steuer- und Sozialpolitik sowie bei Änderung von EU-Verträgen gilt aber weiter das Prinzip der Einstimmigkeit.
Stimmrechte
Beim Abstimmungsverfahren in der EU gilt ab dem Jahr 2014 mit einer Übergangsfrist bis 2017 das Prinzip der „doppelten Mehrheit“. Danach erfordern EU-Beschlüsse im Ministerrat eine Mehrheit von 55 Prozent der Staaten, die 65 Prozent der Bevölkerung auf sich vereinen. Bis dahin gilt weiter das im Vertrag von Nizza festgelegte komplizierte System der qualifizierten Mehrheit.
Hoher Repräsentant für die Außenpolitik
Die EU bekommt einen „Hohen Repräsentanten der Union für Außen- und Sicherheitspolitik“. In seinem Amt werden die Funktionen des bisherigen EU-Außenbeauftragten und des EU-Außenkommissars gebündelt. Er ist Vize-Präsident der Kommission und erhält einen diplomatischen Dienst.
EU-Ratspräsident
Die EU erhält einen Ratsvorsitzenden, dessen Amtszeit zweieinhalb Jahre beträgt. Der EU-Präsident bereitet unter anderem die Gipfeltreffen vor.
EU-Kommission
Die EU-Kommission wird verkleinert. Von 2014 an sind in Brüssel nicht mehr alle, sondern abwechselnd nur noch zwei Drittel der Mitgliedstaaten mit einem Kommissar vertreten. Die EU-Kommission muss künftig ihre Gesetzesvorschläge überprüfen und stichhaltig begründen, wenn dies mehr als die Hälfte der Parlamente der Mitgliedstaaten verlangt.
EU-Parlament
Das EU-Parlament wird von 2009 an nur noch 750 statt bisher 785 Sitze umfassen. Wegen eines Kompromisses mit Italien verliert der Parlamentspräsident sein Stimmrecht, das er aber bereits jetzt in der Praxis nicht ausübte. Das Parlament erhält erstmals ein Mitspracherecht in den wichtigen Fragen der Justizzusammenarbeit, der inneren Sicherheit und der illegalen Einwanderung.
Austritt
Der Vertrag sieht erstmals die Möglichkeit eines Austritts aus der Europäischen Union vor. Der austretende Staat muss die Bedingungen mit den EU-Partnern aushandeln.
Petitionsrecht
Mit mindestens einer Million Unterschriften können Bürger künftig die EU-Kommission auffordern, Gesetzesvorschläge zu machen. Die Kommission ist dazu allerdings nicht verpflichtet.
Grundrechtecharta
Durch einen Verweis im Reformvertrag wird die Grundrechtecharta aus dem Jahr 2000 rechtsverbindlich. Die Charta legt in 54 Artikeln die Bürgerrechte wie Meinungsfreiheit und das Recht auf gute Verwaltung fest.