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Thema: Künftige Führerscheine auf 10 Jahre befristet?

  1. #11
    Wüstensohn Benutzerbild von Manfred_g
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    Nein, das was Du da sagst entspricht etwa dem Kompromißvorschlag den Stolpe einbringen will.
    Die EU Komission plant aber eine Prüfung ALLE zehn Jahre.

  2. #12
    Mitglied Benutzerbild von Fars
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    Hallo, Manfred_g!

    Ich denke eine Nachprüfung in Fahrtheorie alle zehn bis 15 Jahre genügt. Schließlich verlernt man viel, und es kommen oft viele Neuerungen dazu.
    Und wer zu dumm ist für diese schriftlichen Nachprüfungen, den sollte man wirklich nicht ans Steuer lassen. Meinetwegen darf auch ein 80jähriger noch Auto fahren, wenn er zusätzlich entsprechende ärztliche Atteste vorweisen kann.

    Gruß Fars
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  3. #13
    Patriot Benutzerbild von ospreu
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    hmm wenn das kommt hoffe ich das ich meinen Führerschein noch ohne diese Befristung bekomme, denn so wie ich gelesen hab gilt das erst für die neuen Führerscheininhaber oder irre ich mich da?

  4. #14
    mike
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    Auf das der Wasserkopf der EU irgendwann einmal platzt

    Eine Nachprüfung ab einen bestimmten Alter, so wie es heute auch schon bei LKW-Fahrern mit der Sehprüfung durchgeführt wird, währe in Ordnung.

    Vielleicht muß der Maurermeister oder Ingenieur auch eines Tages seinen Prüfung wiederholen, nur weil einige in der EU die ihren breiten Arsch in die Stühle drücken, ihre Daseinsberechtigung brauchen.

  5. #15
    Webmeister
    Gast

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    Auf diejenigen, die bereits einen Schein haben wirkt sich das sicherlich nicht aus. Die jetztigen Scheine sind OHNE Befristung ausgestellt. Da kann keiner verlangen, dass man nochmal eine Prüfung machen soll. Erteilt ist erteilt. Das hätten die sich früher überlgen sollen. Alle neuen Führerscheine können sowas aber durchaus bekommen. Notfalls muss man das einklagen. Rechtlich geht das sicherlich nicht.

  6. #16
    Wüstensohn Benutzerbild von Manfred_g
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    Zitat Zitat von Webmeister
    Auf diejenigen, die bereits einen Schein haben wirkt sich das sicherlich nicht aus. Die jetztigen Scheine sind OHNE Befristung ausgestellt. Da kann keiner verlangen, dass man nochmal eine Prüfung machen soll. Erteilt ist erteilt. Das hätten die sich früher überlgen sollen. Alle neuen Führerscheine können sowas aber durchaus bekommen. Notfalls muss man das einklagen. Rechtlich geht das sicherlich nicht.

    Ich glaube zwar auch, daß es die alten Scheine nicht betrifft, aber auf das "Recht" würde ich mich dabei nicht verlassen.
    Es herrscht nämlich in Kreisen unseres derzeitigen Regimes und auch innerhalb von Behörden durchaus die Meinung vor, daß man Dinge die zunächst unbefristet waren, auch nachträglich befristen kann...

  7. #17
    Webmeister
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    Zitat Zitat von Manfred_g
    Ich glaube zwar auch, daß es die alten Scheine nicht betrifft, aber auf das "Recht" würde ich mich dabei nicht verlassen.
    Es herrscht nämlich in Kreisen unseres derzeitigen Regimes und auch innerhalb von Behörden durchaus die Meinung vor, daß man Dinge die zunächst unbefristet waren, auch nachträglich befristen kann...
    Das würde aber knallhart gegen das Rückwirkungsverbot im Grundgesetz verstoßen.

  8. #18
    mit Glied Benutzerbild von unterfranke
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    Zitat Zitat von Manfred_g
    Ich glaub nur nicht, dass sich das spürbar auf die Verkehrssicherheit auswirkt.
    Vor allem wenn man bedenkt wie teuer Führerscheinangelegenheiten in Deutschland sind halte ich das für eine sinnlose Schikane.
    Kommt dazu, dass man durch Prüfungssituationen immer einen künstlichen Streß aufbaut. Wäre gut möglich, dass der eine oder andere Berufsfernfahrer Taxler oder sonstwie aufs Auto angewisene ohne Arbeit dasteht, nur weil er mit 50 rausgeprüft wird.
    es WÄRE tatsächlich eine sinnlose schikane. und (wie bereits von anderen erwähnt) werden die meißten unfälle immernoch von sich überschätzenden führerscheinneulingen verursacht. die praktische erfahrung im straßenverkehr kann KEINE schule wett machen. absolut nicht.

    allerdings bin ich auch der meinung, dass viele alte menschen durch ihre altersbedingte körperliche behinderungen (verlangsamte reflexe; seh-/hörschwäche) und die daraus resultierende übervosichtichtige fahrweise eine massive verkehrsbehinderung in der heutig schnelllebigen zeit darstellen. ab 70 lebensjahren wäre eine praktische gesundheituntersuchung zur fahrtauglichkeit evtl. nicht mal so falsch, um zu vermeiden, dass sich von diesen alten menschen behindert fühlende jugendliche höchst riskante überholmanöver ausüben (ist keine seltenheit)... denn sobald sie ihren führerschein haben, lassen sich die kids nichts mehr sagen :]
    time is a human fiction.

  9. #19
    Mitglied Benutzerbild von Norbert Sanftmann
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    Hmm, ich hab gehört dass es Hunderttausende gibt bei denen die Sehstärke nachgelassen hat, aber dennoch munter weiter Autofahren :motz:
    Daher finde ich eine Untersuchung alle 10 Jahre gar nicht mal so schlecht, wenngleich nicht alles über einen Kamm geschert werden sollten was die Prüfungen anbetrifft. Ab einem bestimmten Alter könnte man die Prüfungen durchaus auch nach kürzeren Intervallen durchführen.
    Praktische Fahrprüfung finde ich unnötig (und auch teuer, v.a. wenn man keinen Unfall vorher verschuldet hat), eine theoretische ist dagegen schnell und günstig erledigt und bringt dennoch ein mehr an Sicherheit ( da sich Gesetzeslage ändert usw.)
    http://www.vwl-heidelberg.de Rektor Hommelhoff muss zurücktreten!.
    Er ist entweder inkompetent oder ein Lügner gewesen!

  10. #20
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    also ab 60 fände ich eine solche prüfung auch wieder sinnvoll. schließlich baut der mensch im alter ab.

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