na gut, nochmal für dich und hoffentlich verständlich:Zitat von Modena 360
wie du selbst geschrieben hast, bist du besitzer einer waffe, richtig?
das neue waffenrecht besagt, dass personen, die noch nicht 25 jahre alt sind, vor dem erwerb der ersten erlaubnispflichtigen schusswaffe ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches zeugnis über ihre charakterliche eignung zum waffenbesitz vorlegen müssen.
du bist älter als 25, richtig? ich sage, macht eine solche untersuchung nicht abhängig vom alter und vor allem macht sie nochmal nachträglich für die, die schon eine haben !
wenn du eine solche untersuchung mitmachen müsstest, solltest du zusehen, dass der arzt keine kenntniss von deinen beiträgen hier im forum bekommt
jetzt verstanden?