...und mir auch NIE einen zulegen werde:


Dubiose Geschäfte mit Spenderorganen
In Kiel sollen mehreren Patienten aus Saudi-Arabien Spenderlebern eingepflanzt worden sein, die für wartende Europäer vorgesehen waren. Ein juristisches Nachspiel werden die Fälle vermutlich nicht haben. Der Grund ist eine Gesetzeslücke.

(....)


In allen Fällen, so scheint es bislang, haben die Kieler keinen Rechtsbruch begangen. Denn jeder wartende Organempfänger, selbst wenn er einen Lebendspender aufweisen kann, muss auf der Warteliste von Eurotransplant registriert werden. Ist dies geschehen, ist für die Organvergabe allein die medizinische Dringlichkeit entscheidend und nicht die Wartezeit. "Eine postmortale Spende ist nach dem Transplantationsgesetz der Lebendspende vorzuziehen", begründet der Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation, Günter Kirste, dieses Vorgehen.

Gesetzeslücke ermöglicht Organvergabe an Ausländer

Ein weiteres rechtliches Schlupfloch besteht darin, dass Transplantationszentren zwar nicht mehr als fünf Prozent der Wartelistenplätze an Ausländer mit Wohnsitz außerhalb der Eurotransplant-Länder vergeben sollen. Verstoßen sie aber gegen diese Vorgabe, hat Eurotransplant keine rechtliche Handhabe, dagegen vorzugehen. Es gibt dann aus Leiden nur einen warnenden Brief. Allein Belgien hat Anfang der 90er-Jahre ein Gesetz erlassen, das die Organvergabe klar regelt: Kein Ausländer erhält eine Organspende, wenn gleichzeitig ein bedürftiger Belgier übergangen wird. In Deutschland gibt es eine derartige Regelung nicht. Nicht nur deswegen fühlt sich Chirurg Dieter Bröring unschuldig und verweist auf sein ärztliches Ethos: "Ich habe gegenüber jedem Patienten eine Behandlungsverpflichtung. Und juristisch gesehen hatten diese Männer einen Anspruch auf die Organe." Soll heißen: Steht ein schwer leberkranker Ausländer vor der Kliniktür, darf er nicht abgewiesen werden. Egal, ob mit Wohnsitz in Deutschland oder nicht: Er wird auf der Warteliste von Eurotransplant landen. "

[Links nur für registrierte Nutzer]