Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer darf wieder zu Warnstreiks aufrufen.
Das Gericht gab damit einer Beschwerde der Lokführer-Gewerkschaft GDL gegen Einstweilige Verfügungen Recht, mit denen ihr im Tarifstreit mit der Bahn zunächst weitere Arbeitsniederlegungen untersagt worden waren. Die Entscheidung gilt auch für den Regionalverkehr.
Die Gewerkschaft habe zugesichert, auf jene Teile ihrer Forderungen, auf die sich die Friedenspflicht bezogen habe, zu verzichten, sagte Richterin Ruth Lippa. Zudem sei offen, ob die GDL die nun geänderten Forderungen jemals zu Streikzielen erklären werde. Der Anlass für die einstweilige Verfügung sei damit entfallen.
Am Dienstag hatte das Gericht zunächst noch bundesweite Warnstreiks mit einer einstweiligen Verfügung untersagt. Dagegen hatte die GDL Widerspruch eingelegt.
Trotz der Entscheidung vom Samstag müssen Fahrgäste der Bahn aber in den kommenden Tagen nicht mit erneuten Warnstreiks der Lokführer rechnen. Nach der Vertagung der Tarifverhandlungen von Bahn und Lokführergewerkschaft auf Donnerstag wollen beide Seiten zunächst in Arbeitsgruppen weiter eine Lösung suchen. Der GDL-Vorsitzende Manfred Schell bekräftigte am Samstag, dass es bis Donnerstag keine neuen GDL-Aktionen geben solle.
Die Lokführer verlangen einen eigenen Tarifvertrag sowie Lohnerhöhungen von bis zu 31 Prozent. Die beiden anderen Bahn-Gewerkschaften Transnet und GDBA haben sich mit der Bahn bereits auf eine Lohnerhöhung von 4,5 Prozent ab 2008 sowie eine Einmalzahlung von 600 Euro für die Zeit bis Jahresende verständigt. Mit Warnstreiks hatten die Lokführer am Dienstag den Bahnverkehr deutschlandweit zeitweise zum Erliegen gebracht.
Nach Zustellung der einstweiligen Verfügung hatte die Gewerkschaft die Warnstreiks dann vorzeitig abgebrochen. Die Bahn hat zur Zeit rund 20.000 Lokführer. Drei Viertel von sind in der GDL organisiert.
Damit dürften sich die vollmundigen Schadenersatzforderungen des Herrn Mehdorn ebenfalls erledigt haben. Ein gutes Urteil und dies wird sicherlich von allen Gewerkschaften so zu Kenntnis genommen.