Man wird bald wieder die Unterstützung meiner Familie benötigen.
Man wird bald wieder die Unterstützung meiner Familie benötigen.
Der ganze Artikel ist übrigens sehr interessant.Zeitgleich klagten immer mehr Islamisten gegen mein Buch. Dutzende Unterlassungsverpflichtungserklärungen und angedrohte Klagen brachten mich zunächst nicht aus der Ruhe. Denn immerhin hatte ich für jeden gedruckten Satz in dem Buch mehrere behördliche Schreiben, die den Inhalt bestätigten. Innerlich frohlockte ich. Was sollten mir Islamisten schon anhaben können? Über dem Portal der Freiburger Universität, wo ich in den achtziger Jahren studiert hatte, stand in Sandstein gemeißelt der Satz „Und die Wahrheit wird euch frei machen“. Der Satz hatte sich für alle Zeiten in mein Gedächtnis geprägt. Tausende Male hatte ich früher das Portal zur juristischen Fakultät durchschritten. Die Wahrheit konnte man doch nicht einfach unterdrücken?
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Ja, das Buch habe ich hier ... geschwärzt. Und? Lass doch den islamisten ihre maximal 10 Zeilen ... ist doch mir wurscht. Und er hat wohl keinen finanziellen Nachteil erlitten. Das Buch sagt genug aus. Da brauch ich diese Zeilen nicht. Aber dass er da dutzende Verfahren am Hals haben soll ... da brauch ich genauere Infos. Und? Ich bin auch pleite - na und? Meinst Du die Rechtstreits haben ihn arm gemacht? Dann sag mal was konkretes. Warum hat seine Frau den Job verloren?
Liebe Grüße
esperan
Unsere Demokratie ist die schlechteste Staatsform - doch es gibt keine bessere ...
Unsere Demokratie ist die schlechteste Staatsform - doch es gibt keine bessere ...
„Dieses Jahr erforschten wir das Scheitern der Demokratie, wie die Sozialwissenschaftler unsere Welt an den Rand des Chaos brachten. Wir sprachen über die Veteranen, wie sie die Kontrolle übernahmen und die Stabilität erzwangen, die mittlerweile seit Generationen anhält.“
Robert A. Heinlein „Starship Troopers“
Ulfkotte, Alice Schwarzer, ARD-Journalisten, Ludin, Karikaturenstreit, etc... die Liste ist lang. wo der Muslim sich "angegangen" "fühlt" hagelt es umgehend einstw. Verfügungen, Unterlassungsklagen etc...
Ulfkotte wurde massivst mt Unterlassungsklagen überschüttet, entsprechende Verbindungen namentlich genannter Personen öfftl. zu machen. Die Netzwerke sind im "Krieg in unseren Städten" doch gut sichtbar dargereicht! Gut, vieles ist in der Szene eh bekannt. Daher weiss man auch, wer Ulfkotte juristisch in den Bankrott treiben wollte.
Dennoch war das Fazit, bestimmte Namen nachträglich zu schwärzen. Aber es gibt ja auch die ungeschwärzte Ausgabe...;-)
mfg
was da passiert ist! Wen interessiert es? Ich würde es immer wieder tun! n.s.
Diesen Vorfall, mit dieser Schöffin, fand ich damals sehr interessant und hatte direkt mit schoeffen.de kommuniziert. Auf meine Fragen erhielt ich, mit ausdrücklicher Erlaubnis diese zu veröffentlichen, folgende Antwort.:
Sehr geehrter Herr xxx,
das Glaubensbekenntnis und die Kleidung haben grundsätzlich keine Bedeutung für die Wahl zum Schöffen. Jemand, der seine religiösen Bindungen aber so demonstrativ darstellt und damit auch seine Einstellung zu bestimmten strafbaren Handlungen offenbart, läuft jedoch Gefahr von dem Angeklagten wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt zu werden. Das Tragen des Tschadors dürfte weibliche Angeklagte wegen des darin enthaltenen Frauenbildes ebenso befremden, wie dies bei einigen männlichen Angeklagten Rückschlüsse auf die Einstellung (und Immunität gegen Erklärungen) hinsichtlich einer Reihe von Straftaten hervorrufen kann. Das gilt im Übrigen auch für christliche oder jüdische Symbole, die eine bestimmte orthodoxe, dem aufgeklärten Zeitalter abgewandte Lebenseinstellung signalisieren. Das Tragen der pejot (Schläfenlocke) bei einem Schöffen dürfte ebenso zu Irritationen bei Prozessbeteiligten führen wie ein Schöffe, der den "Wachtturm" vor sich auf den Tisch legt. Der Unterschied zwischen diesen Gruppierungen ist allerdings der, dass nur orthodoxe Muslime Wert auf die Teilnahme in den Strafverfahren legen, während die anderen genannten Gruppen den Schöffendienst (insoweit konsequenter Weise) ablehnen.
Wie bei allen Religionen, die sich auf eine wörtliche göttliche Offenbarung berufen, die unveränderlich und unverrückbar den Weltläuften zum Trotz ihre enge wörtliche Bedeutung behalten, stellt sich die Frage, die Adel Theodor Khoury in seinem Buch "Christen unterm Halbmond" aufwirft: "Besitzt der Islam in sich so viel Kraft und Mut, die Herausforderung der modernen Zeit aufzunehmen und sich eine Gestalt zu geben, die es ihm ermöglicht und erleichtert, seine Rolle zum Wohl seiner Gläubigen zu erfüllen und auch seinen Beitrag zum Wohl der Menschen zu leisten?"
Entscheidend ist bei der Beurteilung religiöser Symbole nicht das religiöse Bekenntnis des ehrenamtlichen Richters, sondern die Befürchtung, dass die Einstellung des ehrenamtlichen Richters bei der (strafrechtlichen) Bewertung von Verhaltensweisen durch eine Einstellung geprägt ist, die mit den Grundsätzen der aufgeklärten europäischen Gesellschaft und den Prinzipien des sozialen Strafprozesses nicht vereinbar ist. Die Frage ist aber - wie jede Befangenheit - im konkreten Einzelfall zu prüfen. Ergibt sich aus dem Zeigen religiöser Symbolik (auch in der Kleidung) die begründete Besorgnis für den Angeklagten oder einen anderen Prozessbeteiligten, dass aus ihr eine Einstellung abzuleiten ist, die mit den Grundsätzen eines modernen Strafprozesses(Rationalität der Beweisführung, Gleichheit vor dem Gesetz, Nebeneinander von General- und Spezialprävention usw.) kollidiert, so ist der Ablehnungsantrag begründet.
Um deutlich zu machen was gemeint ist, wenn ich sage, dass es nicht auf das religiöse Bekenntnis "an sich" ankommt. Auch die Bibel ist - wie der Koran - in weiten Teilen ein Gesetzbuch, das in seinen prozessualen Vorschriften wie in seinen Vorstellungen vom (drakonischen) Strafen unseren säkularen Vorstellungen vom Strafprozess nicht mehr entspricht. Die europäische Aufklärung hat die Menschen von der engen wörtlichen Bindung der Schrift, die an der Vorstellungskraft des Altertums orientiert war, befreit. Die orthodoxen und fundamentalistischen Religionen (oder solche Teile) haben diese säkulare Befreiung noch nicht vollzogen bzw. lehnen sie ab. Eine Muslima, die im Tschador einen deutschen Gerichtssaal betritt, kann sich berechtigter Weise dem Vorwurf aussetzen, bei der Anwendung wertausfüllungsbedürftiger Gesetze sich eher an den Werten der arabischen Gesellschaft des 7. Jahrhunderts (vgl. beispielsweise die im Vergleich zum Mann unterschiedliche Rolle der Frau bei der Beurteilung ihrer
Glaubhaftigkeit) als an denen des modernen Verfassungsstaates zu orientieren. Das kann die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen.
Der Schluss ist aber nicht zwingend. Derjenige, der den Ablehnungsantrag stellt, wird wohl begründen müssen, auf welche Tatsachen er den Antrag stützt. Koran wie Bibel haben Toleranzgebote zum Inhalt (im Koran etwa Vers
256 der 2. Sure: "Zwingt keinen zum Glauben."). Die Muslima wird sich daher darauf einstellen müssen, in ihrer dienstlichen Erklärung, die sie zu dem Ablehnungsantrag abgeben muss, den Hintergrund ihrer Einstellung deutlich zu machen. Die Berufsrichter, die über den Antrag zu entscheiden haben, werden sich über die Motive der Bekleidung Kenntnis zu verschaffen und auf dieser Grundlage zu entscheiden haben.
Ich hoffe, ich habe Ihnen deutlich gemacht, dass die von Ihnen aufgeworfene Frage keine ist, die nach einem Kochrezept zu beantworten ist. Das Kopftuch ist nicht gesetzlich untersagt, wer es aber aus grundsätzlichen religiösen oder politischen Motiven trägt, geht die Gefahr ein, deswegen aus einem konkreten Verfahren ausgeschlossen zu werden. Die Gefahr ist um so größer, je gesteigerter der Demonstrationswert des Kleidungsstückes ist (Kopftuch, Tschador, Burka).
Mit freundlichem Gruß
mfg
Geändert von SKEPSIS (07.07.2007 um 01:44 Uhr)
was da passiert ist! Wen interessiert es? Ich würde es immer wieder tun! n.s.
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