Der Muezzinruf wird von Muslimen als kultische Handlung und Proklamation des Herrschaftsanspruchs Allahs verstanden. Wörtlich ruft der Muezzin mit sechsmaliger Wiederholung: „Allah ist der Größte! Ich bezeuge, daß es keinen Gott gibt außer Allah!"
Das deutsche Grundgesetz kennt die sog. negative Religionsfreiheit, die z.B. durch den Muezzinruf beschränkt wird, dem die Anwohner einer Moschee nicht ausweichen können. Art. 4 Abs. 1 GG umfaßt auch das Recht, den kultischen Handlungen eines nicht geteilten Glaubens fernzubleiben