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Thema: Auto Abgeschleppt

  1. #1
    mike
    Gast

    Standard Auto Abgeschleppt

    Abschleppunternehmen

    Es verstößt gegen Art. 1 § 1 RBerG, wenn ein Abschleppunternehmer für private Auftraggeber Forderungen auf Ersatz von Abschleppkosten bei solchen Personen einzieht, deren Kraftfahrzeuge er im Auftrag der privaten Auftraggeber abgeschleppt hat. LG Osnabrück, 24.7.1991, 4 HO 127/90, NJW-RR 1992, 437

    Ein Abschleppunternehmen, das bei der Abholung des abgeschleppten Kraftfahrzeugs durch den Fahrzeugeigentümer (oder -besitzer) darauf hinwirkt, daß der Abholer ihm (dem Abschleppunternehmen) das Entgelt für das im Auftrag eines Dritten (z.B. Privatperson, Unternehmen, Polizeibehörde) durchgeführte Abschleppen und Verwahren des Kraftfahrzeugs auszahlt, tritt mit dieser Inkassotätigkeit in ein konkretes Wettbewerbsverhältnis (im Sinne des § 1 UWG) zu den am selben Ort tätigen Rechtsanwälten. Eine solche Inkassotätigkeit ist eine - ohne hierfür erteilte besondere Erlaubnis - verbotene Rechtsbesorgung im Sinne des Art. 1 § 1 RBerG.
    OLG Düsseldorf, 21.7.1998, 20 U 34/98, AnwBl 1999, 618

    Ein Abschleppunternehmer, der die Herausgabe im Auftrag Dritter abgeschleppter und auf seinem Firmengelände verwahrter Kraftfahrzeuge an die Besitzer auftragsgemäß davon abhängig macht, daß diese die hierdurch dem Dritten entstandenen Kosten an ihn auszahlen, betreibt verbotene Rechtsbesorgung i.S. des Art. 1 § 1 I RBerG, wenn er für diese Inkassotätigkeit keine besondere Erlaubnis besitzt.
    OLG München, 23.12.1999, 29 U 5265/99, NJW-RR 20000, 1347

  2. #2
    Anti-Faschist Benutzerbild von Konfuzius_sagt
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    typisch deutscher ordnungswahn, nur warum machst du da extra n strang auf?
    Antifaschismus läßt sich nicht verbieten!

    Gegen rassistische und faschistische Übergriffe! - Gegen jeden rechten Konsens!

  3. #3
    mike
    Gast

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    Zitat Zitat von Konfuzius_sagt
    typisch deutscher ordnungswahn, nur warum machst du da extra n strang auf?
    Weil ich annahm, daß du den Sinn verstehst.
    Täglich werden Fahrzeuge mehr oder weniger rechtmäßig abgeschleppt und man steht ziemlich hilflos da, weil man die Rechtslage nicht kennt.

  4. #4
    Foren-Veteran Benutzerbild von Thomas I
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    Zitat Zitat von mike
    Weil ich annahm, daß du den Sinn verstehst.
    Täglich werden Fahrzeuge mehr oder weniger rechtmäßig abgeschleppt und man steht ziemlich hilflos da, weil man die Rechtslage nicht kennt.
    Die meisten aber wohl durch Kommunen oder Polizei - und da wiederum haben die meisten Abschleppunternehmen des Status eines Beliehenen und dürfen die Forderungen eintreiben.

    Und die Tatsache dass die Abschleppunternehmen nun nicht mehr Privatpersonen-Inkasso machen heißt noch lange nicht dass man nicht zahlen muss wenn man behindernd parkierte oder gar die Abschleppung unrechtmäßig war.

  5. #5
    mike
    Gast

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    Zitat Zitat von Thomas I
    Die meisten aber wohl durch Kommunen oder Polizei - und da wiederum haben die meisten Abschleppunternehmen des Status eines Beliehenen und dürfen die Forderungen eintreiben.

    Und die Tatsache dass die Abschleppunternehmen nun nicht mehr Privatpersonen-Inkasso machen heißt noch lange nicht dass man nicht zahlen muss wenn man behindernd parkierte oder gar die Abschleppung unrechtmäßig war.
    Neulich stand in der Zeitung, daß Supermäkte, die einen großen unbewachten Parkplatz haben, sich einen Nebenverdienst geschafft haben.
    Du kommst abendas nach hause und findest keinen Parkplatz. Gegenüber ist ein riesiger Parplatz vom Supermarkt und du denkst, daß du ja niemanden behinderst und stellst die Karre dort ab.
    Nachts kommt der Abschleppwagen und die Karre ist morgens weg.
    Es handelt sich ebend um einen Privatparkplatz.

    Desto Trotz. Ich wollte ja nur mit dem Artikel aufzeigen, daß man manchmal nicht gleich in die Geldbörse greifen muß und sich vielleicht nach neueren Urteilen umschauen sollte, alles klar?

  6. #6
    MitfunktionierendemGlied Benutzerbild von Duck
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    Zitat Zitat von mike
    Desto Trotz. Ich wollte ja nur mit dem Artikel aufzeigen, daß man manchmal nicht gleich in die Geldbörse greifen muß und sich vielleicht nach neueren Urteilen umschauen sollte, alles klar?
    Ja und dann?
    Zahlt der Eigentümer des Privatparkplatz die Abschleppkosten und verlangt sie von Dir in Form eines gerichtlichen Mahnbescheides zurück,incl.zusätzlicher Kosten und Auslagen.
    Wo profitierst Du da? ?(

  7. #7
    mike
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Duck
    Ja und dann?
    Zahlt der Eigentümer des Privatparkplatz die Abschleppkosten und verlangt sie von Dir in Form eines gerichtlichen Mahnbescheides zurück,incl.zusätzlicher Kosten und Auslagen.
    Wo profitierst Du da? ?(
    Nein, der Eigentümer des Parkplatzes tritt seine Rechte an das Abschleppunternehmen ab. Die wollen dann von dir das Geld, welches sie sich dann mit dem Eigentümer des Parkplatzes teilen.
    Und dieses ist so ohne weiteres nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht Statthaft und Verstßt dagegen. So zumindest in dem o.A. Fall.
    Und da die Staßenräuber heute überall auf der Lauer liegen, kann es ja nicht schaden, wenn man sich ein wenig mit der Rechtslage beschäftigt, oder?

    Ich kenne persönliche solche Fälle und bin auch schon einmal in einem Berliner Krankenhaus umgestzt worden, weil ich einen Hydranten übersehen hatte. Das Abschleppunternehmen hat dann den Vertrag dankend mit dem Krankenhaus gekündigt, weil sie sich mehr auf dem Gericht als auf der Straße befanden. In dem Fall des Krankenhauses handelt es sich nicht um öffentl. Straßenland, insofer hat die Polizei verkehrstechnich keine Entscheidungsbefugnis. Jetzt verstanden?
    Geändert von Gast05 (19.06.2004 um 17:52 Uhr)

  8. #8
    Foren-Veteran Benutzerbild von Thomas I
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    Nein nicht ganz: Weil du letztendlich trotzdem weggeschleppt wirst wenn du aug Krankenhausgelände vor Hydranten prakst (da kann des Karnkenhaus harnicht anders) und letztendlich trotzdem für die Abschleppkosten aufkommen musst und wenn nicht gegenüber dem Abschlepper dann gegenüber dem Krankenhaus.

    Insofern nutzt das querstellen sich nur dann wenn man zu Unrecht abgeschleppt wurde - ansonsten gehört man m.E. zu der Sorte Prinzipienreitern die unsere Gerichte mit Nichtigkeiten zumüllen ohne effektiv davon etwas zu haben.

  9. #9
    mike
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Thomas I
    Nein nicht ganz: Weil du letztendlich trotzdem weggeschleppt wirst wenn du aug Krankenhausgelände vor Hydranten prakst (da kann des Karnkenhaus harnicht anders) und letztendlich trotzdem für die Abschleppkosten aufkommen musst und wenn nicht gegenüber dem Abschlepper dann gegenüber dem Krankenhaus.

    Insofern nutzt das querstellen sich nur dann wenn man zu Unrecht abgeschleppt wurde - ansonsten gehört man m.E. zu der Sorte Prinzipienreitern die unsere Gerichte mit Nichtigkeiten zumüllen ohne effektiv davon etwas zu haben.
    Nein da hast du bestimmt etwas überlesen. Das Krankenhaus tritt seine Rechte an das Abschleppunternehmnen ab. Es ruft lediglich nur den Abschleppdienst an und meldet das ein Fahrzeug verkehrswidrig parkt.
    Wenn der Sünder bezahlt, dann tritt die finanzielle Vereinbahrung in Kraft, die vorher geschlossen wurde. Wenn der Sünder aber nicht bezahlt, so wie es in dem Krankenhaus häufig der Fall war, trägt allein das Abschleppunternehmen das Risiko und muß sich das Geld nötigenfalls einklagen. Jetzt kapiert? Belehrung zwecklos, es ist in diesem Fall so gewesen!

  10. #10
    Foren-Veteran Benutzerbild von Thomas I
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    Zitat Zitat von mike
    Nein da hast du bestimmt etwas überlesen. Das Krankenhaus tritt seine Rechte an das Abschleppunternehmnen ab. Es ruft lediglich nur den Abschleppdienst an und meldet das ein Fahrzeug verkehrswidrig parkt.
    Wenn der Sünder bezahlt, dann tritt die finanzielle Vereinbahrung in Kraft, die vorher geschlossen wurde. Wenn der Sünder aber nicht bezahlt, so wie es in dem Krankenhaus häufig der Fall war, trägt allein das Abschleppunternehmen das Risiko und muß sich das Geld nötigenfalls einklagen. Jetzt kapiert? Belehrung zwecklos, es ist in diesem Fall so gewesen!

    Du bist also ernsthaft darum herumgekommen die Abschleppkosten zu bezahlen OBWOHL du ersichtlich unzulässig parkiert hast?

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