Im Moment haben wir hier sehr angeregte Diskussionen rund um das GG. Immer wieder taucht in diesen Diskussionen die Grundfrage auf:

Ist das Grundgesetz eine Verfassung oder nicht?

Dabei tauchen die unterschiedlichsten Begründungen auf, das das GG eine Verfassung ist oder nicht.
Allein die Häufigkeit des Auftretens der Frage und die unterschiedlichen Begründungen, rechtfertigen eine alleinige Auseinandersetzung mit dieser Frage.

1. Verfassung per Definition
Nun im Internet gibt es viele Seiten, die die Definition des Begriffes Verfassung enthalten. Im Großen und Ganzen sagen sie aber das selbe aus, deswegen verweise ich nur auf zwei Seiten:

Verfassung [Links nur für registrierte Nutzer]

Verfassung auf [Links nur für registrierte Nutzer]

Ausgehend von diesen Definitionen muss die Antwort auf die Ausgangsfrage heißen:
Das deutsche Grundgesetz ist eine Verfassung

2. Verfassung aufgrund der Bezeichnung
Wir haben die Behauptung, das das GG keine Verfassung ist, weil es nicht den Namen Verfassung trägt. Nun das wird schon durch die unter 1. genannten Definitionen widerlegt, trotzdem weise ich darauf hin, das es Länder wie Dänemark gibt, die ihre Verfassung auch Grundgesetz nennen.
Die Antwort auf die Ausgangsfrage muss also lauten:
Das deutsche Grundgesetz ist eine Verfassung

3. Keine Verfassung, da durch die Alliierten aufgezwungen.
Nun für die Beantwortung der Ausgangsfrage ist der Wahrheitsgehalt dieser Behauptung irrelevant, daher gehe ich nicht näher darauf ein, denn trotzdem wäre das GG eine Verfassung, zwar nicht nach heutigen Ansichten, aber vergleichbar mit den oktroyierten Verfassungen des 19. Jahrhunderts.

4. Keine Verfassung aufgrund fehlender Legitimation
Nun es gibt die Behauptung, das das GG keine Verfassung sei, weil ihm die Legitimation durch das Volk fehlt. Nun für diese Behauptung gibt es zwei ausgehende grundlegende Argumentationen:

a.) Ein Verfassung braucht grundsätzlich die explizite direkte Zustimmung des Volkes.
Nun dabei bei handelt es sich um eine Idealvorstellung von Verfassungsrechtlern, es ist aber keine niedergelegte Vorschrift bzw. Norm und somit keine Voraussetzung damit eine Verfassung eine Verfassung ist, sonst wären die oktroyierten Verfassungen des 19. Jahrhunderts ja auch keine Verfassungen.
Interessanterweise möchte ich auf einen Teil der Definition aus Meyers Lexikon hinweisen:
Die Verfassung verliert ihre Legitimität, wenn sie auf Dauer oder in wesentlichen Teilen den Grundüberzeugungen des Staatsvolkes widerspricht.
Es ist nicht die Rede von direkter Zustimmung, sondern von den Grundüberzeugungen des Staatsvolkes. Sicherlich gibt es Teile des GG, die im Widerspruch zu den Überzeugungen des Einzelnen stehen, aber der Einzelene ist nicht das Staatsvolk.
Es gibt hier durchaus Vorbehalte, trotzdem lautet die Antwort:
Das deutsche Grundgesetz ist eine Verfassung

b) Die Problematik der indirekten Demokratie
Hier ist die Grundfrage einfach, können gewählte Volksvertreter\Delegierte in Parlamenten\Konventen durch ihre Zustimmung des Volkes repräsentieren.
Nun, das ist eine Frage, die eine an sich eine eigene Diskussion erfordert.
Würde man diese Frage jedoch generell mit nein beantworten, so hätten selbst die Vereinigten Staaten keine legitime Verfassung:
ARTIKEL VII
Die Ratifikation durch neun Staatskonvente ist ausreichend, diese Verfassung für die ratifizierenden Staaten in Kraft zu setzen.
Gegeben im Konvent mit einmütiger Zustimmung der anwesenden Staaten am 17. Tage des Monats September im Jahre des Herrn 1787 und im 12. Jahre der Unabhängigkeit der Vereinigten Staaten von Amerika; zu Urkund dessen wir hier unsere Namen unterzeichnen.
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Nun da man nicht behaupten kann, das die USA keine Verfassung haben, ergibt sich folgende Antwort:
Das deutsche Grundgesetz ist eine Verfassung

So, nun könnt ihr euch zu dem niedergeschriebenen äußern.