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Thema: Sittenwidrige Verträge ?

  1. #1
    Aufklärer Benutzerbild von Eridani
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    Augenzwinkern Sittenwidrige Verträge ?

    Wegen überteuerten Wucherpreisen wechselte ich im Nov.2006 von T-Online nach arcor.

    Leider hatte ich dabei übersehen, dass ich ein paar Monate vorher bei T-Online einen Vertrag über eine flatrate und DSL –2000 gemacht hatte ( 30,70€ / mtl.)

    Jetzt zahle ich für die gleiche Leistung bei arcor 45,00€ [Telefon+Internet-flatrate] und bei T-Online nur die Internet-flatrate!

    Zusammen für 2.....3 Std./Tag Internet (Bin Wenig-Telefonierer) also 75,70€ /mtl. (das sind für den Spaß 148,05 DM !).
    Erst Dez.07 komme ich bei T-Online aus dem Vertrag raus!
    Ist das sittenwidrig – für eine Leistung 2mal zu bezahlen?

    έ


  2. #2
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    Standard AW: Sittenwidrige Verträge ?

    du schreibst nichts davon wie dieser Vertrag zustande gekommen ist, alleine die Tatsache das du ihn abgeschlossen hast ist definitiv nicht sittenwidrig...

  3. #3
    Aufklärer Benutzerbild von Eridani
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    AW: Sittenwidrige Verträge ?

    Zitat Zitat von Tolgosch Beitrag anzeigen
    du schreibst nichts davon wie dieser Vertrag zustande gekommen ist, alleine die Tatsache das du ihn abgeschlossen hast ist definitiv nicht sittenwidrig...

    -------------------------------------------------
    Das stimmt schon.
    Unbegreiflich ist es für mich trotzdem. Ich zahle ja auch nicht 2x für Wasser oder 2x für Strom!

    Scheiß Kapitalismus.....:comp: ...........

    E:


  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Sittenwidrige Verträge ?

    Zitat Zitat von Eridani Beitrag anzeigen
    [/I]
    -------------------------------------------------

    Scheiß Kapitalismus.....:comp: ...........

    E:
    Eridani, so leid es mir tut, aber das ist nichts "Scheiß Kapitalismus....", sondern eigene Dummheit.
    Wenn man einen Vertrag eingeht, sollte man sich die Vertragsbedigungen auch genau durchlesen und eine dieser Bedingungen ist immer die Vertragslaufzeit.

    Selbst Schuld.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  5. #5
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard AW: Sittenwidrige Verträge ?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Eridani, so leid es mir tut, aber das ist nichts "Scheiß Kapitalismus....", sondern eigene Dummheit.
    Wenn man einen Vertrag eingeht, sollte man sich die Vertragsbedigungen auch genau durchlesen und eine dieser Bedingungen ist immer die Vertragslaufzeit.

    Selbst Schuld.
    Nun, er hätte die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten!
    Soweit mir bekannt ist, wird der Vertrag ohne Unterschrift geschlossen, einfach per Internet, ergo müßte er ihn auch ohne Unterschrift lösen können!
    Bei mir wollen sie auch weiterhin Geld für den T-Online-Tarif, nicht fürs Internet, obwohl ich seit März bei Arcor bin und Flatrate habe.
    Jetzt bin ich am Überlegen, ob ich denen den Krumpel reinmachen soll oder nicht.
    Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien

  6. #6
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Sittenwidrige Verträge ?

    Zitat Zitat von Eridani Beitrag anzeigen
    Wegen überteuerten Wucherpreisen wechselte ich im Nov.2006 von T-Online nach arcor.

    Leider hatte ich dabei übersehen, dass ich ein paar Monate vorher bei T-Online einen Vertrag über eine flatrate und DSL –2000 gemacht hatte ( 30,70€ / mtl.)

    Jetzt zahle ich für die gleiche Leistung bei arcor 45,00€ [Telefon+Internet-flatrate] und bei T-Online nur die Internet-flatrate!

    Zusammen für 2.....3 Std./Tag Internet (Bin Wenig-Telefonierer) also 75,70€ /mtl. (das sind für den Spaß 148,05 DM !).
    Erst Dez.07 komme ich bei T-Online aus dem Vertrag raus!
    Ist das sittenwidrig – für eine Leistung 2mal zu bezahlen?

    έ
    Ich bin seit ca. 5 Wochen ganz auf Arcor umgestiegen - vollste Zufriedenheit, auch mit der Kundenbetreuung !
    Mit T-Online oder 1&1 moechte ich nie mehr etwas zutun haben !
    (Welche "Erfahrungen" ich mit diesen Beiden gemacht habe moechte ich hier nicht naeher beschreiben....)
    Geändert von Bruddler (07.06.2007 um 16:37 Uhr)
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Sittenwidrige Verträge ?

    Zitat Zitat von lupus_maximus Beitrag anzeigen
    Nun, er hätte die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten!
    Soweit mir bekannt ist, wird der Vertrag ohne Unterschrift geschlossen, einfach per Internet, ergo müßte er ihn auch ohne Unterschrift lösen können!
    Bei mir wollen sie auch weiterhin Geld für den T-Online-Tarif, nicht fürs Internet, obwohl ich seit März bei Arcor bin und Flatrate habe.
    Jetzt bin ich am Überlegen, ob ich denen den Krumpel reinmachen soll oder nicht.
    Lupus, Verträge sind sofern nicht vom Gesetz anders gefordert formlos, das heißt es ist nicht umbedingt eine Unterschrift erforderlich. Wenn der Vertrag über das Intenet abgeschlossen wurde und da es sich um eine Dienstleistung handelt. dürfte es sich um einen Fernabsatzvertrag nach §312b [Links nur für registrierte Nutzer] handeln.
    So wie Eridani erzählt dürfte das Widerufsrecht schon ausgelaufen sein. Und da die T-Com zu den Unternehmen gehört, die die Bestimmung von § 312c und §312e einhält, bzw. der Nichteinhaltung der T-com bisher nicht zu beweisen war, dürfte eine Anfechtung recht erfolglos verlaufen.
    Abhängig von dem Leistungsumfang seiner Rechtsschutzversicherung, wenn er überhaupt eine hat, dürfte es für Eridani billiger sein, in den sauren Apfel zu beißen und bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu zahlen.
    Auf jedenfall sollte er, wenn er es noch nicht getan hat, den Vertrag fristgerecht kündigen, damit er sich nicht automatisch verlängert und das am besten per Einschreiben mit Rückschein.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  8. #8
    Mitglied
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    Standard AW: Sittenwidrige Verträge ?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Lupus, Verträge sind sofern nicht vom Gesetz anders gefordert formlos, das heißt es ist nicht umbedingt eine Unterschrift erforderlich. Wenn der Vertrag über das Intenet abgeschlossen wurde und da es sich um eine Dienstleistung handelt. dürfte es sich um einen Fernabsatzvertrag nach §312b [Links nur für registrierte Nutzer] handeln.
    So wie Eridani erzählt dürfte das Widerufsrecht schon ausgelaufen sein. Und da die T-Com zu den Unternehmen gehört, die die Bestimmung von § 312c und §312e einhält, bzw. der Nichteinhaltung der T-com bisher nicht zu beweisen war, dürfte eine Anfechtung recht erfolglos verlaufen.
    Abhängig von dem Leistungsumfang seiner Rechtsschutzversicherung, wenn er überhaupt eine hat, dürfte es für Eridani billiger sein, in den sauren Apfel zu beißen und bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu zahlen.
    Auf jedenfall sollte er, wenn er es noch nicht getan hat, den Vertrag fristgerecht kündigen, damit er sich nicht automatisch verlängert und das am besten per Einschreiben mit Rückschein.
    Glaube zu wissen das wenn diese Verträge per Telefon abgeschlossen wurden, gibt es eine Möglichkeit sie anzufechten...weiss ja nicht wie das bei Eridani so war, von den Fällen die ich gelesen hab gings zwar um Leute die der deutschen Sprache nicht so mächtig waren, aber wer weiss

  9. #9
    Mitglied
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    Standard AW: Sittenwidrige Verträge ?

    Obwohl eine Idee hätt ich schon...kann nur sein das es zwischenzeitlich unangenehm wird...

    weiger dich doch einfach deinen T-Online Zahlungsverpflichtungen nachzukommen...in der Regel kündigen die dann selber

  10. #10
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Sittenwidrige Verträge ?

    Zitat Zitat von Tolgosch Beitrag anzeigen
    Obwohl eine Idee hätt ich schon...kann nur sein das es zwischenzeitlich unangenehm wird...

    weiger dich doch einfach deinen T-Online Zahlungsverpflichtungen nachzukommen...in der Regel kündigen die dann selber
    Ein heisses Eisen...... ein sehr heisses Eisen ! :]
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