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Thema: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

  1. #51
    GESPERRT
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von elas Beitrag anzeigen
    Das spricht vordergründig gegen das Globalisierungsgebot und für internationale Abschottung.
    Jetzt habe ich so viel über Kleinparteien und Art. 146 GG hier geschrieben, dass ich schon total vergessen hatte, warum ich mir anfangs diesen thread hier ausgesucht hatte. Zum topic:

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    Der Herr Stohmann hat angetestet, welchen Wert für unsere Justiz ein Politiker - Amtseid hat. Ergebnis der Anzeige bei der STA Bonn:

    "Der von dem Bundeskanzler und seinen Ministern zu leistende Amtseid, Artikel 64 in Verbindung mit Artikel 56 des Grundgesetzes ist ein politisches Versprechen und kein Eid in einem gerichtlichen Verfahren. Er wird von der Strafvorschrift des § 154 des Strafgesetzbuches nicht erfasst."

    In Deutschland bestimmt eine ganz kleine Gruppe von Spitzenparteibuchkarrieristen, wer Bundesverfassungsrichter (und Bundespräsident) wird, was Staatsanwälte anzuklagen haben und welche Gesetze ihre parlamentarischen Diensboten abzunicken haben. Solche Strafanzeigen kann man sich also wirklich schenken.

    Diese im internationalen Vergleich mangelhafte Gewaltenteilung ist auch ein Erbe der aussenpolitischen Sachzwänge der Zeit des kalten Krieges, als Deutschland nicht 100 %ig souverän nach aussen war. Da war Ruhe eben die erste Bürgerpflicht und alle Staatsmächtigen gemeinsam Sachwalter der existentiellen Interessen des geteilten, bedrohten und nicht uneingeschränkt handlungsfähigen deutschen Volkes. Diese Sachzwänge existieren nicht mehr, sind aber noch immer die politische Grundlage für die Einschränkung der inneren Souveränität der Deutschen gegenüber der eigenen politischen Klasse und für die unvollkommene Gewaltenteilung. Das ist der eigentliche Gegenstand der im Zusammenhang mit Artikel 146 GG offenen Fragen, nicht formaljuristische Fragen zum Verfassungscharakter des Grundgesetzes. Diese Diskussionen vernebeln nur das wirklich Wichtige: Das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip, ewiges aber unvollendetes Verfassungsrecht.

  2. #52
    Rechtsstaatler
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von Veritas2009 Beitrag anzeigen
    Jetzt habe ich so viel über Kleinparteien und Art. 146 GG hier geschrieben, dass ich schon total vergessen hatte, warum ich mir anfangs diesen thread hier ausgesucht hatte. Zum topic:

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    Der Herr Stohmann hat angetestet, welchen Wert für unsere Justiz ein Politiker - Amtseid hat. Ergebnis der Anzeige bei der STA Bonn:.


    Jeder, der einmal ins Gesetz geschaut hat, weiß, dass der Amtseid ein Zeremonieneid ist und kein der Absicherung von Aussagen in einem Gerichtsverfahren dienender Eid im Sinne des Meineidtatbestandes. Dazu muss man keine Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft einreichen, das sollte auch so jedem halbwegs intelligenten Menschen klar sein:rolleyes:





    Zitat Zitat von Veritas2009 Beitrag anzeigen
    In Deutschland bestimmt eine ganz kleine Gruppe von Spitzenparteibuchkarrieristen, wer Bundesverfassungsrichter (und Bundespräsident) wird, was Staatsanwälte anzuklagen haben und welche Gesetze ihre parlamentarischen Diensboten abzunicken haben. Solche Strafanzeigen kann man sich also wirklich schenken.

    Diese im internationalen Vergleich mangelhafte Gewaltenteilung ist auch ein Erbe der aussenpolitischen Sachzwänge der Zeit des kalten Krieges, als Deutschland nicht 100 %ig souverän nach aussen war. Blablabla und so weiter und so fort


    Völlig haltloses Gerede. Wenn man schon von "internationalem Vergleich" redet, sollte man den auch führen, dann sieht man nämlich, dass gerade diese Punkte (Zeremonieneid, Ernennung von höchsten Richtern) praktisch überall nach demselben oder vergleichbaren Muster gehandhabt werden...

  3. #53
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von Mariko Beitrag anzeigen
    Jeder, der einmal ins Gesetz geschaut hat, weiß, dass der Amtseid ein Zeremonieneid ist und kein der Absicherung von Aussagen in einem Gerichtsverfahren dienender Eid im Sinne des Meineidtatbestandes. Dazu muss man keine Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft einreichen, das sollte auch so jedem halbwegs intelligenten Menschen klar sein:rolleyes:


    Völlig haltloses Gerede. Wenn man schon von "internationalem Vergleich" redet, sollte man den auch führen, dann sieht man nämlich, dass gerade diese Punkte (Zeremonieneid, Ernennung von höchsten Richtern) praktisch überall nach demselben oder vergleichbaren Muster gehandhabt werden...
    eben nicht! Sonst würden diesen Punkt nicht so viele missinterpretieren. Außer natürlich
    du, in deiner Selbstgefälligkeit und Arroganz!
    Um solche (gewollten) Missverständnisse auszuräumen, sollte man in Zukunft auf solchen, Seriosität vorgaukelnden, Firlefanz verzichten.

  4. #54
    Rechtsstaatler
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    eben nicht! Sonst würden diesen Punkt nicht so viele missinterpretieren. Außer natürlich
    du, in deiner Selbstgefälligkeit und Arroganz!
    Um solche (gewollten) Missverständnisse auszuräumen, sollte man in Zukunft auf solchen, Seriosität vorgaukelnden, Firlefanz verzichten.

    Wer sind denn diese "so vielen", die da irgendetwas falsch verstehen? Gerade solche, die nicht ins Gesetz geschaut und mal eine halbe Minute darüber nachgedacht haben.

    Das ist kein Firlefanz, sondern einfach Teil einer feierlichen traditionellen Zeremonie. Ihr Rechten seid doch sonst immer so fürs Traditionelle...

  5. #55
    GESPERRT
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von Mariko Beitrag anzeigen
    Jeder, der einmal ins Gesetz geschaut hat, weiß, dass der Amtseid ein Zeremonieneid ist und kein der Absicherung von Aussagen in einem Gerichtsverfahren dienender Eid im Sinne des Meineidtatbestandes. Dazu muss man keine Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft einreichen, das sollte auch so jedem halbwegs intelligenten Menschen klar sein:rolleyes:









    Völlig haltloses Gerede. Wenn man schon von "internationalem Vergleich" redet, sollte man den auch führen, dann sieht man nämlich, dass gerade diese Punkte (Zeremonieneid, Ernennung von höchsten Richtern) praktisch überall nach demselben oder vergleichbaren Muster gehandhabt werden...

    Bei "Schall und Rauch" war kürzlich zu lesen, dass Forendestrukteure von den für das Internet zuständigen Stellen des Establishments je 75 Beiträgen, die unbequeme Entwicklungen in Internetdiskussionen blockieren, 300 € bekommen. Ich glaube recht wenig von dem, was auf dieser Verschwörungstheoretiker - Seite steht, aber das glaube ich tatsächlich. So gut kann ich bestimmte Erscheinungen auf politischen Internetforen mittlerweile einschätzen.

    Mit internationalem Vergleich betr. Gewaltenteilung meinte ich übrigens so etwas hier:

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Zitat eines deutschen Richters:

    Ich habe vor einigen Monaten auf einer Tagung europäischer Richter in Spanien erfahren, dass es dort in Spanien zwar Justizministerien gibt, dass sie aber keinerei Einfluss auf die Gerichte ausüben können. Sie sind nur für die Ausstattung der Justiz mit Sachmitteln zuständig und für das nichtrichterliche Personal der Gerichte. Der Tagungsreferent, ein spanischer Richter, stellte das als Selbstverständlichkeit für eine funktionierende Demokratie dar, die er nicht weiter zu begründen brauche. Alle anderen europäischen Richter nickten zustimmend, in ihren Ländern war es ähnlich. Ich kam mir in diesem Kreis wie ein Fremdkörper vor und hätte bald vor Staunen meinen Mund nicht mehr schließen können. Auf meinen verschüchterten Hinweis, dass es in Deutschland anders sei, tröstete mich ein Kollege aus Kopenhagen, in dem er mir sagte:
    “Bei uns in Dänemark hatten wir das früher auch. Es ist noch gar nicht so lange her, dass wir das abgestellt haben. Ich bin fest davon überzeugt, dass Deutschland diese Missstände bald beendet. Schließlich ist Deutschland doch auch eine Demokratie…”

    Ich habe mich richtig geschämt!
    Wenigstens einer, der sich schämt.
    Geändert von GG146 (03.03.2009 um 17:34 Uhr)

  6. #56
    Rechtsstaatler
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von Veritas2009 Beitrag anzeigen
    Bei "Schall und Rauch" war kürzlich zu lesen, dass Forendestrukteure von den für das Internet zuständigen Stellen des Establishments je 75 Beiträgen, die unbequeme Entwicklungen in Internetdiskussionen blockieren, 300 € bekommen. Ich glaube recht wenig von dem, was auf dieser Verschwörungstheoretiker - Seite steht, aber das glaube ich tatsächlich. So gut kann ich bestimmte Erscheinungen auf politischen Internetforen mittlerweile einschätzen.

    Mit internationalem Vergleich betr. Gewaltenteilung meinte ich übrigens so etwas hier:

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    Zitat eines deutschen Richters:



    Wenigstens einer, der sich schämt.


    Die Sache ist nur, die Rechtslage ist diesbezüglich in Deutschland nicht anders. Auch hierzulande hat ein Justizminister kein Recht, sich in Gerichtsverfahren einzumischen o.ä. Möglicherweise hat dieser zitierte Richter persönlich Erfahrungen gemacht, wo sich ein Minister in seine Urteilsfindung einschalten wollte. Solche Versuche der politischen Einflussnahme finden aber natürlich in anderen Ländern (z.Bsp. Spanien, Stichwort: Anschläge von Madrid) auch immer wieder statt.

  7. #57
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von Mariko Beitrag anzeigen
    Die Sache ist nur, die Rechtslage ist diesbezüglich in Deutschland nicht anders. Auch hierzulande hat ein Justizminister kein Recht, sich in Gerichtsverfahren einzumischen o.ä. Möglicherweise hat dieser zitierte Richter persönlich Erfahrungen gemacht, wo sich ein Minister in seine Urteilsfindung einschalten wollte. Solche Versuche der politischen Einflussnahme finden aber natürlich in anderen Ländern (z.Bsp. Spanien, Stichwort: Anschläge von Madrid) auch immer wieder statt.
    Haben Sie den verlinkten Text nicht gelesen? Sehen Sie sich vor, mir sind hier seltsame Gestalten aufgefallen, die einen ganz schnell der Dyslexie zeihen...

    hier noch einmal der entscheidende Auszug aus dem Text, nur die wichtigen Stellen fettgedruckt:

    Ich habe vor einigen Monaten auf einer Tagung europäischer Richter in Spanien erfahren, dass es dort in Spanien zwar Justizministerien gibt, dass sie aber keinerei Einfluss auf die Gerichte ausüben können. Sie sind nur für die Ausstattung der Justiz mit Sachmitteln zuständig und für das nichtrichterliche Personal der Gerichte. Der Tagungsreferent, ein spanischer Richter, stellte das als Selbstverständlichkeit für eine funktionierende Demokratie dar, die er nicht weiter zu begründen brauche. Alle anderen europäischen Richter nickten zustimmend, in ihren Ländern war es ähnlich. Ich kam mir in diesem Kreis wie ein Fremdkörper vor und hätte bald vor Staunen meinen Mund nicht mehr schließen können. Auf meinen verschüchterten Hinweis, dass es in Deutschland anders sei, tröstete mich ein Kollege aus Kopenhagen, in dem er mir sagte:
    “Bei uns in Dänemark hatten wir das früher auch. Es ist noch gar nicht so lange her, dass wir das abgestellt haben. Ich bin fest davon überzeugt, dass Deutschland diese Missstände bald beendet. Schließlich ist Deutschland doch auch eine Demokratie…”

    Ich habe mich richtig geschämt!
    Alles total normal und auf internationalem Standard bei uns, ja?
    Geändert von GG146 (05.03.2009 um 00:18 Uhr)

  8. #58
    Rechtsstaatler
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von Veritas2009 Beitrag anzeigen
    Haben Sie den verlinkten Text nicht gelesen? Sehen Sie sich vor, mir sind hier seltsame Gestalten aufgefallen, die einen ganz schnell der Dyslexie zeihen...

    hier noch einmal der entscheidende Auszug aus dem Text, nur die wichtigen Stellen fettgedruckt:



    Alles total normal und auf internationalem Standard bei uns, ja?


    ???

    Ich habe genau diese fett markierten Zeilen doch schon aufgegriffen und klargestellt, dass das selbstverständlich auch in Deutschland die bestehende Rechtslage ist. Auch hierzulande können Justizminister de jure keinen Einfluss auf Gerichtsentscheidungen nehmen.

  9. #59
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von Mariko Beitrag anzeigen
    ???

    Ich habe genau diese fett markierten Zeilen doch schon aufgegriffen und klargestellt, dass das selbstverständlich auch in Deutschland die bestehende Rechtslage ist. Auch hierzulande können Justizminister de jure keinen Einfluss auf Gerichtsentscheidungen nehmen.
    Gewiss. Glaub nur an die Propaganda.

    Was in Hinterzimmern über " Dienstlaufbahnen " bewegt wird , zählt ja nicht.

  10. #60
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von Mariko Beitrag anzeigen
    ???

    Ich habe genau diese fett markierten Zeilen doch schon aufgegriffen und klargestellt, dass das selbstverständlich auch in Deutschland die bestehende Rechtslage ist. Auch hierzulande können Justizminister de jure keinen Einfluss auf Gerichtsentscheidungen nehmen.
    Davon war in der zitierten Unterhaltung auch überhaupt nicht die Rede. Es ging da um den Einfluss von Politikern auf die Organsation der Rechtspflege und die Besetzung von Richterämtern. Die Krönung hierzulande ist, dass die kleine Gruppe von Spitzenparteibuchkarrieristen über ihre paar hundert armseligen parlamentarischen Dienstboten auch noch die Besetzung des Bundesverfassungsgerichtes per Parteibuchproporz und u. a. nach Meriten auf eigenen Parteibuchkarrierewegen der Richterkandaten in der Politik selbst vornehmen kann. Den Bundespräsidenten kungelt dieselbe kleine Truppe dann auch noch aus. Wenn da überhaupt ausserhalb des kleinen Kreises noch jemand Einfluss nehmen kann, dann bestimmt nicht der vorgebliche Volkssouverän, sondern allenfalls die Entscheidungsträger aus der Managerklasse, mit denen die kleine Führungstruppe hier personell verquickt ist.

    Ein Richter, der das richtig überschaut und bewertet, schämt sich natürlich im unmittelbaren Vergleich mit Vertretern einer echten klassischen Verfassungsdemokratie.

    Das ist dieses Land nämlich nicht, das ist nur eine "Demokratie light", eben das, was die Deutschen an Demokratie verdienen. Ein Volk, dass sich mehrheitlich seit Jahrhunderten unabhängig vom aktuellen Ausmaß der allgemeinen Volksverarschung durch die politische Klasse in der besten aller Welten wähnt, weil nur Unbotmäßige und Chaoten was anderes behaupten, das muss eben immer wieder von neuem die Kosten tragen, die leicht für dumm zu verkaufende Menschen eben tragen müssen.

    P. S. Aktuell hat die kleine Handvoll Machtmenschen, denen die deutschen Pseudodemokraten wie Hündchen hinterherdackeln (aktuelle Hundesteuer: 500 Milliarden für den finanzpolitischen Genius der Machtmenschen) Frau Zypries als kommende Verfassungsrichterin ausgekungelt. Die kann dann den Gesetzesmurks, den sie selbst angerichtet hat, für verfassungsrechtlich unbedenklich erklären.
    Geändert von GG146 (05.03.2009 um 16:08 Uhr)

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