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Thema: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

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  1. #1
    Orthodox Benutzerbild von Ausonius
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen

    "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

    Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (Art. 56 Satz 2 GG)
    Das war schon ein besonderer Moment, das "So wahr mir Gott helfe" habe ich allerdings weggelassen (bin selbst ein tatkräftiger Mensch).


    Freiheit oder AfD!

    "nothing bad in your life is your fault its all those damn dirty minorities and you don't have to work to make things better just hate them enough and that will magically fix everything" - ein kluger Redditor

  2. #2
    Skooby
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Spielchen um Macht, Geld, Posten.
    "Ich schwöre...."! was schert mich was ich gestern geschworen habe, so erscheint die Arbeit mancher Politiker.
    Ohne zurechenbare Verantwortg. für Handeln oder Untätigsein unserer Berufspolitiker kommt etwas Vernünftiges nicht zustande. Warum auch sollten sich Politiker Widerstände aufhalsen! Im Gegenteil, sie tun alles um unangreifbar zu sein. Heißt: ohne diese Zurechenbarkeit leidet auch die polit. Reformierbarkeit dieser parlam. Demokratie. Im Parlament herrscht andauerndes politisches Gerangel zwi. den polit Kräften, nur zum Schein und Medienbeherrscht. Das polit Kartell setzt sich einfach über eidesstattl. Erklärungen hinweg u schwächt zugl. die Kontrollmöglichk durch die Öffentlichkeit, es erfaßt die ges Struktur der pol Willensbildung.
    Auch unsere sogen. bürgerliche Mitbestimmung im Wahlrecht läuft (teilweise eigenverschuldet) somit leer.
    fr.Gr.Sk.....

  3. #3
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Schlechtes Beispiel, da es eine Behauptung über eine empirische Wirklichkeit vergleicht mit einer Behauptung zur Richtigkeit einer Deutung.


    PS: Als Neunutzer bitte nicht gleich unhöflich werden.
    Aktueller Kalenderspruch: Das ist wohl tatsächlich das Problem. Das alte links gibt es nicht mehr. Links ist heute das gut versorgte Establishment und nicht der entrechtete Proletarier. (HenningPogwisch, 130224, https://www.zeit.de/kultur/2024-02/p...0nach8/seite-2)

  4. #4
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Schlechtes Beispiel, da es eine Behauptung über eine empirische Wirklichkeit vergleicht mit einer Behauptung zur Richtigkeit einer Deutung.


    PS: Als Neunutzer bitte nicht gleich unhöflich werden.
    Ich bin keine Hofschranze des Establishments, mithin für Ihre Vorstellungen von Höflichkeit nicht ansatzweise zugänglich.
    Geändert von GG146 (21.02.2009 um 10:09 Uhr)

  5. #5
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Gelöscht hamses aber trotzdem!
    Geändert von -jmw- (21.02.2009 um 09:00 Uhr)
    Aktueller Kalenderspruch: Das ist wohl tatsächlich das Problem. Das alte links gibt es nicht mehr. Links ist heute das gut versorgte Establishment und nicht der entrechtete Proletarier. (HenningPogwisch, 130224, https://www.zeit.de/kultur/2024-02/p...0nach8/seite-2)

  6. #6
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    Kool AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Gelöscht hamses aber trotzdem!

    Dann nehme ich zur Kenntnis, dass es einem hier anerkannten Grad von Hirnnutzung entspricht, andere User der Dyslexie zu verdächtigen.

    Falls jemand das hier nicht lesen kann, möge er mir eine PN mit seiner Telefonnummer schicken:

    Das Grundgesetz von 1949 war teilweise aus den aussenpolitischen Sachzwängen jener Zeit politisch legitimiert, der Artikel 146 GG in Verbindung mit der ursprünglichen Fassung der Präambel sowie der bewussten Wahl der Überschrift "Grundgesetz" statt "Verfassung" ist deshalb als Rechtsanspruch des deutschen Volkssouveräns auf eine demokratische Nachlegitimierung des unter dem Vorbehalt einer eingeschränkten äusseren Souveränität formulierten Grundgesetzes zu lesen.

    Wenn man seine Rechte allerdings nicht geltend macht, werden sie einem vorenthalten, das gilt auch für Volkssouveräne.

    Die Deutschen lassen sich seit 1990 gefallen, dass die teilweise aus der Zeit der eingeschränkten äusseren Souveränität stammende Legitimation des Grundgesetzes zur weiteren Einschränkung der inneren Souveränität des deutschen Volkes gegenüber der eigenen politischen Klasse von dieser im eigenen Interesse und gegen das Interesse des Volkssouveräns benutzt wird.

    Ein Volkssouverän ist aber der Hausherr, wenn er dem Dienstpersonal fahrlässig Blankovollmachten erteilt und es nicht kontrolliert, muss er dennoch die Rechnungen bezahlen.

    Das Bezahlen hat schon angefangen, insgesamt wird es sehr teuer werden.

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von Veritas2009 Beitrag anzeigen
    Dann nehme ich zur Kenntnis, dass es einem hier anerkannten Grad von Hirnnutzung entspricht, andere User der Dyslexie zu verdächtigen.

    Falls jemand das hier nicht lesen kann, möge er mir eine PN mit seiner Telefonnummer schicken:

    Das Grundgesetz von 1949 war teilweise aus den aussenpolitischen Sachzwängen jener Zeit politisch legitimiert, der Artikel 146 GG in Verbindung mit der ursprünglichen Fassung der Präambel sowie der bewussten Wahl der Überschrift "Grundgesetz" statt "Verfassung" ist deshalb als Rechtsanspruch des deutschen Volkssouveräns auf eine demokratische Nachlegitimierung des unter dem Vorbehalt einer eingeschränkten äusseren Souveränität formulierten Grundgesetzes zu lesen.

    Wenn man seine Rechte allerdings nicht geltend macht, werden sie einem vorenthalten, das gilt auch für Volkssouveräne.

    Die Deutschen lassen sich seit 1990 gefallen, dass die teilweise aus der Zeit der eingeschränkten äusseren Souveränität stammende Legitimation des Grundgesetzes zur weiteren Einschränkung der inneren Souveränität des deutschen Volkes gegenüber der eigenen politischen Klasse von dieser im eigenen Interesse und gegen das Interesse des Volkssouveräns benutzt wird.

    Ein Volkssouverän ist aber der Hausherr, wenn er dem Dienstpersonal fahrlässig Blankovollmachten erteilt und es nicht kontrolliert, muss er dennoch die Rechnungen bezahlen.

    Das Bezahlen hat schon angefangen, insgesamt wird es sehr teuer werden.
    Beantworte mir mal folgende Fragen Veritas:

    1. Wenn die Bezeichnung Grundgesetz bedeutet, das es sich nicht um eine Verfassung handelt ist die Schlußfolgerung daraus, das weder
    Dänemark, die Niederland und Estland eine Verfassung haben.

    Haben diese Länder eine Verfassung oder nicht?

    2. Du behauptest das Grundgesetz ist nur politisch legitimiert. Nun es gab die Abstimmung über das Grundgesetz in den frei gewählten Länderparlamenten. Bayern stimmte übrigens dagegen.
    Die amerikanische Verfassung unterlag auch keine Volksabstimmung, nach deiner Logik dürfte sie dann auch kein Verfassung sein. Also was ist die amerikanische Verfassung?

    3. Eine Präambel ist ein Vorwort, eine Einführung zu dem nachfolgenden Werk ohne jede rechtliche Bindungskraft. Das gilt schon seit Anbeginn der Rechtslehre.
    Auch wenn sie keine rechtliche Bindungskraft hat, ist sie Bestandteil des Grundgesetz und unterliegt bezüglich Änderungen den Bestimmungen des Artikels 79.
    Wenn die Wünsche der Väter des Grundgesetzes eben nicht nur die Äußerung ihrer Vorstellungen waren, sondern explizite Vorschrift, wieso legen sie das in einem Teil ab, der keine rechtliche Bindung hat und auch nicht der Ewigkeitsklausel unterlieg?

    4. Da die Präambel keine rechtlich Bindungskraft hat, kann sie auch nicht für die Auslegung des Artikels 146 angewandt werden. Daraus resultiert, das Artikel 146 nur die Gültigskeitsdauer des GG beschreibt und Bedingungen an die Verfassung stellt, die dann das Grundgesetz ersetzt.
    Der Artikel besagt, das das Grundgesetz nur durch eine Form der Verfassung ersetzt werden kann, nicht aber durch eine oktroyierte Verfassung.

    Wieso sollte die von die bevorzugte Auslegung Gültigkeit haben, wenn sie im Widerspruch zu den Grundprinzipien der Rechtslehre und der Rechtsauslegung steht?
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  8. #8
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Beantworte mir mal folgende Fragen Veritas:

    1. Wenn die Bezeichnung Grundgesetz bedeutet, das es sich nicht um eine Verfassung handelt ist die Schlußfolgerung daraus, das weder
    Dänemark, die Niederland und Estland eine Verfassung haben.

    Haben diese Länder eine Verfassung oder nicht?

    2. Du behauptest das Grundgesetz ist nur politisch legitimiert. Nun es gab die Abstimmung über das Grundgesetz in den frei gewählten Länderparlamenten. Bayern stimmte übrigens dagegen.
    Die amerikanische Verfassung unterlag auch keine Volksabstimmung, nach deiner Logik dürfte sie dann auch kein Verfassung sein. Also was ist die amerikanische Verfassung?

    3. Eine Präambel ist ein Vorwort, eine Einführung zu dem nachfolgenden Werk ohne jede rechtliche Bindungskraft. Das gilt schon seit Anbeginn der Rechtslehre.
    Auch wenn sie keine rechtliche Bindungskraft hat, ist sie Bestandteil des Grundgesetz und unterliegt bezüglich Änderungen den Bestimmungen des Artikels 79.
    Wenn die Wünsche der Väter des Grundgesetzes eben nicht nur die Äußerung ihrer Vorstellungen waren, sondern explizite Vorschrift, wieso legen sie das in einem Teil ab, der keine rechtliche Bindung hat und auch nicht der Ewigkeitsklausel unterlieg?

    4. Da die Präambel keine rechtlich Bindungskraft hat, kann sie auch nicht für die Auslegung des Artikels 146 angewandt werden. Daraus resultiert, das Artikel 146 nur die Gültigskeitsdauer des GG beschreibt und Bedingungen an die Verfassung stellt, die dann das Grundgesetz ersetzt.
    Der Artikel besagt, das das Grundgesetz nur durch eine Form der Verfassung ersetzt werden kann, nicht aber durch eine oktroyierte Verfassung.

    Wieso sollte die von die bevorzugte Auslegung Gültigkeit haben, wenn sie im Widerspruch zu den Grundprinzipien der Rechtslehre und der Rechtsauslegung steht?
    Vorab ein Selbstzitat von diesem Forum hier: [Links nur für registrierte Nutzer]

    Keine unmittelbare Gesetzeskraft heisst nicht, dass die Präambel - jedenfalls die Fassung von 1949 - juristisch völlig unerheblich ist. Für die Auslegung von Vorschriften sind u. a. im Kontext zu ihnen stehende andere Texte erheblich. Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt z. B. haben auch keine unmittelbare Gesetzeskraft, sind aber sehr wichtig für die Interpretation des Gesetzestextes, zu dem sie Stellung nehmen. Aus dem gleichen Grund ist die Präambel alter Fassung wichtig für das Verständnis des Artikel 146 GG. Zusammen gelesen wird aus beiden Texten deutlich, dass das Grundgesetz nach Wiedererlangung der vollständigen äusseren Souveränität Deutschlands durch eine neue Verfassung ersetzt werden soll. Das Grundgesetz ist ja auch zum Teil durch die aussenpolitischen Sachzwänge der Zeit des kalten Krieges legitimiert. Wenn der erste und der letzte Text des Gesamtwerkes, das A und O also, von dem Auftrag des Grundgesetzes an das ganze deutsche Volk handeln, die Einheit in Freiheit wiederzuerlangen und von einer neuen Verfassung nach Erreichen dieses Ziels, dann reicht mir das für die Feststellung, dass dem deutschen Volkssouverän die Neuverhandlung einer in völliger Freiheit von Sachzwängen zu beschliessenden Verfassung seit 1990 rechtswidrig vorenthalten wird.
    Dann im Einzelnen:

    1. habe ich den Verfassungscharakter des Grundgesetzes nicht bestritten, sondern auf die mangelnde demokratische Legitimation abgestellt. In Dänemark, den Niederlanden und Estland beruht die uneingeschränkte demokratische Legitimität der dortigen Verfassungen auf der Akzeptanz der historischen Entwicklung dieser Verfassungsordnungen durch die jeweilige Bevölkerung. Im Gegensatz zu den Deutschen wurde diesen Völkern ja nicht verkündet, dass wesentliche Züge dieser Verfassungen (z. B. entgegen dem Wortlaut des Artikel 20 GG die völlige Verbannung direktdemokratischer Elemente auf Bundesebene) durch aussenpolitische Notwendigkeiten unausweichlich seien. Diese Sachzwänge sind 1990 weggefallen, die Legitimation des GG ist deshalb defizitär, ganz unabhängig von der Frage eines Referendums (Volksabstimmung über eine Verfassung).

    2. Ich habe nicht geschrieben, dass das Grundgesetz "nur" politisch legitimiert sei, sondern dass es an der demokratischen Legitimation mangele. Zumindest hätten die Parteipolitiker nach 1990 offen sagen müssen, dass sie jetzt mit 2/3 - Mehrheit auf einer neuen verfassungsgebenden Versammlung ohne Volksreferendum dem Artikel 146 entsprechen. Das haben sie aber nicht getan, die Teillegitimation durch die weggefallenen aussenpolitischen Sachzwänge wurde einfach beibehalten. Wenn ich nach Wegfall einer Notwehr- oder Notstandssituation noch einen zusätzlichen, dann überflüssigen Eingriff in die Rechte Dritter vornehme, bin ich kriminell.

    3. Siehe mein Selbstzitat, die Präambel war für das Verständnis des Artikel 146 ebenso wichtig wie die Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt zu einem neuen Gesetz, ob die Präambel eine eigenständige rechtliche Bindungskraft hatte, ist insofern nachrangig. Übrigens ist diese Frage umstritten.

    4. Dass der Artikel 146 nur den Ersatz des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung erlauben will und nicht als Aufforderung der Autoren des Grundgesetzes zu lesen ist, nach Wiedererlangung der äusseren Souveränität auch so zu verfahren, ist eine Behauptung, die einem Abgleich mit der Entstehungsgeschichte des GG nicht standhält. Dazu noch einmal die "Zeitbombe im Verfassungsgehäuse":

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Mir ist übrigens bekannt, dass die Mehrheit der Verfassungsexperten mit der "Demokratie light" in Deutschland so zufrieden ist, dass sie sich auf kaum haltbare formalistische Betrachtungen zurückzieht und es vorzieht, die hiesige Demokratie als beste aller Welten zu verkaufen. Für die meisten dieser Leute in Justiz und Wissenschaftsbetrieb ist es sicher karriereförderlich, der kleinen Handvoll Spitzenparteibuchkarrieristen, die sich dieses Land zur Beute gemacht hat (v. Arnim), in fundamentalen staatsrechtlichen Fragen beizupflichten.

    Richtig an Ihren Ausführungen ist allenfalls, dass das Grundgesetz den formellen Anforderungen an eine Verfassung genügt und eine gewisse demokratische Legitimation durch das Unterlassen der Geltendmachung der Rechtsansprüche des deutschen Volkssouveräns auf eine neue Verfassung und die vollkommene innere Souveränität gegenüber der eigenen politischen Klasse besitzt. Die Wahlergebnisse seit 1990 sind nämlich so eine Willensbekundung durch Unterlassen.

    Deshalb habe ich ja geschrieben, dass ein Hausherr, der dem Dienstpersonal Blankovollmachten erteilt und es nicht kontrolliert, irgendwann teuer dafür bezahlen muss.
    Geändert von GG146 (21.02.2009 um 16:57 Uhr)

  9. #9
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Die Mehrzahl der Menschen hat sich sowas immer und überall gefallen lassen.
    Es ist heute nicht anders und es wird auch in Zukunft nicht anders sein.
    Politische Ansichten, Überlegungen, Formulierungen, die sich auf eine Bereitschaft der Mehrheit zu anderem Handeln stützen, sind defizitär.

    Mit anderen Worten:
    "Das Volk" wird garnix tun.
    Einige aber könnten, wenn sie wollten.
    Doch dazu muss noch einiges geschehen, um genug "einige" zusammenzubekommen!
    Aktueller Kalenderspruch: Das ist wohl tatsächlich das Problem. Das alte links gibt es nicht mehr. Links ist heute das gut versorgte Establishment und nicht der entrechtete Proletarier. (HenningPogwisch, 130224, https://www.zeit.de/kultur/2024-02/p...0nach8/seite-2)

  10. #10
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Die Mehrzahl der Menschen hat sich sowas immer und überall gefallen lassen.
    Es ist heute nicht anders und es wird auch in Zukunft nicht anders sein.
    Politische Ansichten, Überlegungen, Formulierungen, die sich auf eine Bereitschaft der Mehrheit zu anderem Handeln stützen, sind defizitär.

    Mit anderen Worten:
    "Das Volk" wird garnix tun.
    Einige aber könnten, wenn sie wollten.
    Doch dazu muss noch einiges geschehen, um genug "einige" zusammenzubekommen!
    Ich tue dazu, was möglich ist. Bislang sind alle demokratisch fortschrittlichen Kleinparteien und Organisationen, die nicht wie das parteipolitische Establishment korrumpiert sind, ausgesprochen partikularistisch und eigenbrödtlerisch. Mein Verein versucht, einen gemeinsamen Nenner der spezifisch verfassungsdemokratischen Parteien und Organisationen zu formulieren und die Leute ins Gespräch miteinander zu bringen.

    Auf dem Forum meiner HP sind jetzt schon die Vorsitzenden oder sonstige Emmissäre von 7 Organisationen - überwiegende Parteien - mit einem eigenen Unterforum vertreten. Im Idealfall könnte vielleicht irgendwann eine wählbare demokratisch fortschrittliche Alternative aus einer neuen Art von Zusammenarbeit geeigneter Organisationen und Personen entstehen. Einen Versuch ist es jedenfalls wert.

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