Gehirnnutzer,
Sie sollten Ihr Gehirn aber auch wirklich nutzen.
Zum Art. 38 GG:
Sie wollen dort bitte zur Kenntnis nehmen, daß "die Abgeordneten" (also alle und nicht nur die Hälfte) u.a. in unmittelbarer Wahl gewählt werden sollen. Das ist eine klare Begründung für ein reines Mehrheitswahlrecht. Alles, was davon abweicht, ist eine Verbiegung des gewollten Textes.
Zum Art. 137 GG:
Na klar ist es eine Kann-Bestimmung. Habe auch nichts Gegenteiliges gesagt. Würde man diese Kann-Bestimmung anwenden, kaäme man nicht nur der Trennung der gewalten, sondern auch dem demokratischen Gedanken näher.
Zum Art. 146 GG:
Allein die Existenz dieses Artikels bestätigt das Nichtvorhandenseins einer Verfassung. Denn in keiner bisherigen deutschen Verfassung ist ein Ende der Gültigkeit definiert. Alle wirklichen demokratischen Verfassungen gehen weltweit von der Endgültigkeit ihrer Wirkung aus und nennen nie einen Termin ihres Endes.
Ich hab es mir gedacht!
Wie bereits gesagt, du hast ein Verständnisproblem mit den Wahlgrundsätzen. Ob nun das Mehrheitswahlrecht oder das Verhältniswahlrecht angewandt wird, hat keinen direkten Einfluß auf den Wahlgrundsatz unmittelbar. Unmittelbar bedeutet nämlich, das deine Stimme der direkte Entscheidungsträger ist, unabhängig davon ob du nun deine Stimme für einen bestimmten Abgeordneten ab gibst oder für eine Liste von Abgeordneten. Eine Wahl wäre nicht unmittelbar, wenn deine Stimme ein Gremium bestimmt, das dann die endgültige Entscheidung trifft, wie es z.B. bei der amerikanischen Präsidentschaftswahl der Fall ist, dort beeinflussen die Bürger nämlich mit ihren Stimmen das Wahlmännergremium, das dann endgültig die Entscheidung trifft.
Interessanterweise kommen unsere allseits bekannten Reichsdeppen mit dieser Argumentation, wie du sie auch aufführst, wie z.B. unser gesperrter Krascher History. Nun sie sind alle Verfechter der Gültigkeit der Weimarer Verfassung, was etwas verwunderlich ist, bei besagter Unmittelbarkeits-Diskussion
Fällt dir etwas auf?Artikel 22
(1) Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl von den über zwanzig Jahre alten Männern und Frauen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Der Wahltag muß ein Sonntag oder öffentlicher Ruhetag sein.
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Das ist durchaus eine berechtigte Annahme. Für deine Argumentation der Nichtwahrung und Nichtverteidigung von Gesetzen ist ein Kann-Bestimmung denkbar ungeeignet, dar sie auf Grund ihre besonderen Eigenschaft, gewahrt und verteidigt bleibt, egal ob sie angewandt wird oder nicht.
Du begehst wieder Denkfehler und stellst Annahmen und Idealvorstellungen als rechtliche Bedingungen hin.
Nun Verfassung wird wie folgt definiert
Wenn ein Gesetzeswerk, die oben genannten Bedingungen , spricht man von einer Verfassung. Ansonsten gibt es keine weiteren Bestimmungen, nur Idealvorstellungen ohne rechtliche Wirkung.Staatsverfassung, Konstitution
im politisch-soziologischen Sinn die Grundordnung eines Staates, d. h. die tatsächlich bestehenden Formen der Machtausübung, Verwaltung sowie der Rechtsstellung seiner Bürger. Ein Staat hat auch dann eine Verfassung, wenn er keine schriftliche Verfassungsurkunde besitzt, z. B. Großbritannien. Im rechtlichen Sinn ist mit Verfassung die Gesamtheit aller Rechtsnormen gemeint, die sich auf die Verfassung beziehen sowie die Urkunde selbst, das sog. Staatsgrundgesetz. In zahlreichen Staaten gibt es ein Verfassungsgericht, das feststellt, ob einzelne Regierungsakte im Einklang mit der Verfassung stehen.
Bedeutung und Aufbau der Verfassung:
Im modernen Verfassungsstaat bildet die (geschriebene) Verfassung das fundamentale Gesetz und ist die höchste Richtschnur der Rechtsordnung. Sie zwingt die politische Wirklichkeit in einen gesetzlichen Rahmen, d. h. sie setzt dem Staat Grenzen und verhindert staatliche Willkür. Verfassungen bestehen in der Regel aus einem organisatorischen Teil, der Regelungen der staatlichen Organe und Institutionen enthält, sowie einem Grundrechtsteil, in dem die Rechtsstellung des Bürgers zum Staat definiert ist. Darüber hinaus beschreiben die sog. Staatszielbestimmungen das Wesen des Staates und seine politische Wertordnung („Geist der Verfassung“), z. B. demokratischer Rechtsstaat, Sozialstaat.
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Die Idealvorstellung einer Verfassung sieht vor, das eine Verfassung die explezite Zustimmung der Bevölkerung für ihre Legitimität hat, rechtlich notwendig ist sie dazu nicht. Auch ohne die Zustimmung kann Gültigkeit bestehen, anderenfalls hätten Staaten die über kein spezielles Verfassungswerk verfügen, wie z.B. Großbritannien, keine gültige Verfassung.
Auch ist die Annahme falsch, das eine Verfassung namentlich als Verfassung bezeichnet werden muss, denn dann hätte z.B. Dänemark (Danmarks Riges Grundlov) keine Verfassung.
Nun kommen wir zu deinem Denkfehler, kein demokratische Verfassung geht von der Endgültigkeit ihrer Wirkung aus, ansonsten würden sie auf die Möglichkeit der Ergänzungen oder Änderungen vorsehen.
Quer, betrachte dir mal die Geschichte der verschiedenen Staaten, insbesondere mit dem Blick auf die Verfassungen. Verfassungen wurden gemacht, in Kraft gesetzt, durch andere Verfassungen ersetzt etc. und das meist ohne irgendwelche Bedingungen zu beachten oder irgendwelche Legitimation des Volkes. Mit dem Gültigkeitsartikel 146 GG, haben die Väter nur klar festgelegt, das ein Verfassungswerk, das das Grundgesetz als bestehende Verfassung ersetzt, nur klar durch das Volk Legitimation erlangt, also der Idealvorstellung der Verfassung entspricht. Jede andere Form der Einsetzung einer neuen Verfassung kann vom deutschen Bürger bekämpft werden und das mit rechtlicher Grundlage und Legitimation, dem GG. Die Kontinuität des freiheitlich demokratischen Grundordnung soll gewahrt bleiben.
Geändert von Gehirnnutzer (05.06.2007 um 19:41 Uhr)
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
wertlos, wie alle Paragraphen, die nach Belieben ausgehebelt und missachtet werden.
Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der Bundesrepublik abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der Bundesrepublik abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt - Dr. Otto Uhlitz (SPD), in Aspekte der Souveränität, 1987
Das ist doch die gleiche Farce, wie wenn ein Moslem vor seiner Einbürgerung einen Eid auf Verfassungstreue abgeben muss. Würde man die Herren und Damen Politiker an dem Eid festnageln, dass säßen sicherlich 90 Prozent hinter Gittern. Das weiß doch aber auch jeder. Schröder ... hat er diesen Amtseid auch nachgesprochen? :hihi:
Unsere Demokratie ist die schlechteste Staatsform - doch es gibt keine bessere ...
aus einem anderen Forum:
Bemerkenswert ist die Eidesleistung des Bundespräsidenten und der Mitglieder der Bundesregierung: Ihr Eid ist nur von deklaratorisch-politischer Bedeutung. Eine Eidesverletzung - ohnedies nicht justitiabel - kann nicht sanktioniert werden. So wurde auch noch nie ein Politiker wegen Eidbruch angeklagt.
Der Eid der Ärzte ist anderer Art; aber ich weiß nicht, ob je ein Arzt belangt wurde, weil der den Eid des Hippokrates gebrochen hat - ich vermute nie......
War doch klar, daß sich die berufsmäßigen Lügner und Betrüger ein Hintertürchen offenließen.
"Bund der Kaisertreuen"
Warum wird so etwas über die Medien nicht angeprangert?
Warum sollte man etwas anprangern, was - theoretisch zumindest - jeder Staatsbürger weiss?
Aktueller Kalenderspruch: Das ist wohl tatsächlich das Problem. Das alte links gibt es nicht mehr. Links ist heute das gut versorgte Establishment und nicht der entrechtete Proletarier. (HenningPogwisch, 130224, https://www.zeit.de/kultur/2024-02/p...0nach8/seite-2)
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