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Thema: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

  1. #91
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von SAMURAI Beitrag anzeigen
    Weil es kein Schwur im Rechtssinne ist, sondern ein Gelöbnis.

    Die Volksvertreter schei..en oder treten auf uns - so ist es.
    Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG ist in etwa so "verbindlich" wie der Schriftzug am Berliner Reichstag...
    "DEM DEUTSCHEN VOLKE"
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  2. #92
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    "Und Schaden vom Deutschen Volk zu nehmen"! Es ist mir nicht bekannt ob sich bei der Vereidigung ein Politiker mal vor Lachen eingepinkelt hat.

    Diese Heinis, sie vergessen nie zum Ramadan pünktlich zu gratulieren, aber so wahr mir Gott helfe bei ihrer Vereidigung wird verweigert.
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

  3. #93
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von herberger Beitrag anzeigen
    "Und Schaden vom Deutschen Volk zu nehmen"! Es ist mir nicht bekannt ob sich bei der Vereidigung ein Politiker mal vor Lachen eingepinkelt hat.

    Diese Heinis, sie vergessen nie zum Ramadan pünktlich zu gratulieren, aber so wahr mir Gott helfe bei ihrer Vereidigung wird verweigert.
    Mit unserem Gott wollen sie scheinbar nix zu tun haben (?)...
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  4. #94
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von herberger Beitrag anzeigen
    "Und Schaden vom Deutschen Volk zu nehmen"! Es ist mir nicht bekannt ob sich bei der Vereidigung ein Politiker mal vor Lachen eingepinkelt hat.

    Diese Heinis, sie vergessen nie zum Ramadan pünktlich zu gratulieren, aber so wahr mir Gott helfe bei ihrer Vereidigung wird verweigert.
    Geiler Beitrag.Du und Bruddler- hier ganz groß!100% Und GRÜN, wo es geht.

  5. #95
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Mit unserem Gott wollen sie scheinbar nix zu tun haben (?)...
    "Gute Informationen sind schwer zu bekommen. Noch schwerer ist es, mit ihnen etwas anzufangen."
    (Sir Arthur Conan Doyle)

  6. #96
    Auftragsschreiber Benutzerbild von Flüchtling
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    War eh schon bekannt, hier halt nochmal als frisch auf den Tisch:

    Der Amtseid – ein Schwur für die Tonne!


    20. Juli 2022 um 13:30Ein Artikel von*Anette Sorg

    [...]
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    Auch Dein Körper gehört der Partei.

  7. #97
    Mitglied Benutzerbild von Kaktus
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von SAMURAI Beitrag anzeigen
    Weil es kein Schwur im Rechtssinne ist, sondern ein Gelöbnis.

    Die Volksvertreter schei..en oder treten auf uns - so ist es.
    So ist es. Ein Deutscher hatte mal geklagt, dass Alle, die den Amts"eid" geschworen haben, einen Meineid geschworen haben. Darauf hin hat das "BVerfG" geurteilt, daß es sich nicht um einen Eid, sondern um eine Formalie handelt. Wenn dich das wirklich interessiert, wirst du entsprechendes im www finden! Im übrigen ist das GG obsolet, da außer Kraft, und zwar schon seit Jahrzehnten.
    Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
    https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es

  8. #98
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von Kaktus Beitrag anzeigen
    So ist es. Ein Deutscher hatte mal geklagt, dass Alle, die den Amts"eid" geschworen haben, einen Meineid geschworen haben. Darauf hin hat das "BVerfG" geurteilt, daß es sich nicht um einen Eid, sondern um eine Formalie handelt. Wenn dich das wirklich interessiert, wirst du entsprechendes im www finden! Im übrigen ist das GG obsolet, da außer Kraft, und zwar schon seit Jahrzehnten.
    Kaktus, kennst du den Unterschied zwischen assertorischen und promissorischen Eiden? Offensichtlich nicht. Bei einem assertorischen Eid besteht die Möglichkeit des Meineides, bei einem promissorischen Eid nicht. Wozu gehören Amtseide? Zu den promissiorischen Eiden.

    Den GG-Stuss kannst du auch lassen, Flurkarten-Diskussionen und James Baker Stories hatten wir genug.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  9. #99
    Mitglied Benutzerbild von Kaktus
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Kaktus, kennst du den Unterschied zwischen assertorischen und promissorischen Eiden? Offensichtlich nicht. Bei einem assertorischen Eid besteht die Möglichkeit des Meineides, bei einem promissorischen Eid nicht. Wozu gehören Amtseide? Zu den promissiorischen Eiden.

    Den GG-Stuss kannst du auch lassen, Flurkarten-Diskussionen und James Baker Stories hatten wir genug.
    Wer hat den Amtseid denn so einkategorisiert? Ist ein "Eid" überhaupt ein Eid, wenn er so kategorisiert ist, oder eher ein Versprechen/Gelöbnis? Wenn das so ist, warum heißt er dann Eid? Warum heißt das BVerfG so, wenn es keine Verfassung gibt?
    Nee, mein Lieber - man hat uns seit Jahrzehnten von vorne bis hinten belogen und in die Irre geführt. Irgendwann ist Schluß.
    Was du mit Florkarten und James Baker meinst, weiß ich nicht.
    Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
    https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es

  10. #100
    Mitglied
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von Kaktus Beitrag anzeigen
    Wer hat den Amtseid denn so einkategorisiert? Ist ein "Eid" überhaupt ein Eid, wenn er so kategorisiert ist, oder eher ein Versprechen/Gelöbnis? Wenn das so ist, warum heißt er dann Eid?
    Ein Eid ist ein Eid, Punkt. Aber es täte dir sicher gut, dich mal schlau zu machen, was ein Meineid ist (§154 StGB). Nur der ist strafbar. Und kurzes Lesen des § führt zu der Erkenntnis, dass der Amtseid eines Politikers kein solcher Eid ist.

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