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Thema: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

  1. #81
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von Natascha Beitrag anzeigen
    Unlogisch. Denn diese Gedankenspielerei bezieht sich nur auf ein mögl. Außenverhältnis. Im Innenverhältnis würden sich die Piraten sehr wohl an ihre Gesetze und Normen halten und jeden wahrscheinlich aus ihrer Mitte nehmen (entfernen), der dagegen verstieße.
    Innenverhältnis / Aussenverhältnis kann man bei grundsätzlichen Rechtsstaatsfragen nicht trennen. Die erstaunlichste Verbrecherbande der Geschichte, die demokratisch - sogar verfassungsdemokratisch - organisiert war, war [Links nur für registrierte Nutzer] Piratenstaat auf der ile a vache bei Haiti. Die haben sich trotz des für diese Zeit unglaublich modernen Staatswesens nach dem ersten Misserfolg gegenseitig zerfleischt, eine Verbrecherkultur kann auch keinen inneren Frieden wahren.
    Geändert von GG146 (23.04.2009 um 19:18 Uhr)

  2. #82
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von Mariko Beitrag anzeigen
    Das Volk besteht aber zu einem nicht unerheblichen Teil aus Personen, die ihre Bildung aus der BILD beziehen. Da würde dann jeder Richter abgewählt, der nicht bei jedem Delikt die Höchststrafe vehängt u.ä. Das Rechtsstaatsgebot würde so zur Farce. Mir ist Demokratie nur insoweit Recht, sls sie die Übergänge zwischen verschiedenen Regierungen regelt und es so nicht so leicht zu einer dauerhaften Herrschaft einer Einzeperson oder Clique kommen kann. Aber jeden Richter, Polizeichef etc. wählen zu lassen ist Schwachsinn. Auf solche Positionen gehören kompetente Fachleute, und keine Populisten.
    Genauso sind Volksentscheide über konkrete Gesetzesvorhaben mehrheitlich Quatsch, weil der Durchschnittswähler keine Ahnung hat, über was er da im Einzelnen entscheidet.
    Die allerobersten politischen Verantwortungsträger werden doch von diesem Deiner Meinung nach saublöden Volk gewählt. Deine Argumente sind gegen die Demokratie an sich gerichtet, nicht gegen die direkte Demokratie im Speziellen.

    Der Gegensatz zwischen Richterwahl durch das Volk und Qualitätssicherung ist übrigens auflösbar, das ist in dem Haupttext meiner Seite beschrieben.

    Ausserdem ist die Richterwahl nach Parteibuchgesichtspunkten durch das kleine Grüppchen von Spitzenparteibuchkarrieristen mit angeschlossenem parlamentarischen Dienstpersonal, das hier alles bestimmt, auch nicht immer mit personeller Qualitätsoptimierung vereinbar. Derzeit wird sogar Frau Zypries als Verfassungsrichterin gehandelt, Hauptsache das Parteibuch stimmt.

    Weniger Demokratie als hier ist nur noch in totalitären Systemen denkbar.

  3. #83
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von Natascha Beitrag anzeigen
    Richtig. Genau so, wie es Art. 38 GG vorschreibt. Allerdings verstand man es mit dem Bundeswahlgesetz von 1956 den "Wähler" auszuhebeln und den Art. 38 GG
    Im Aushebeln von GG und Bürgerrechten sind die Politruks einfach Spitze.
    "Bund der Kaisertreuen"

  4. #84
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von Natascha Beitrag anzeigen
    Seit wann hat der Vorgang des "Kreuzchen machens" einen Einfluß auf die Gegebenheiten hier im "Lande" oder meine pers. Situation ?

    Ein Politiker, der sich mittels 30 - 40 Nebentätigkeiten einen Platz auf der Liste erkaufen muß, wird sich kaum von dem "Pöbel mit der Erststimme" aufhalten lassen.

    Der gr. Kommentar zum Art. 56 GG zeigt es ganz klar auf, dass sich eine Gruppe unantastbar oberhalb der Masse bewegen kann und sich durch die für sich selbst kreierten Gesetze jeder "normalen" Gesetzbarkeit entzieht, egal wie du es schön zu reden versuchst.

    Demokratie ist etwas völlig anderes.
    Ja eben, deswegen braucht es ja auch direktdemokratische Elemente und ein schärferes Bewusstsein der Wähler und Abstimmenden dafür, dass sie selbst das letzte Wort haben und dass es nicht naturgesetzlich unvermeidbar ist, dass sich "oben" irgendjemand seiner Verantwortung vor dem Gesetz entzieht. Der Zustand ist nicht von aussen aufgezwungen, den haben wir uns selbst zusammengewählt.

  5. #85
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Dieser Beitrag wurde von wtf gelöscht. Grund: user terminated
    Na ja, für die Eliminierung von Verfassungsfeinden ist jeder Terminator gut genug.

  6. #86
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    Der Amtseid ist der verfassungsmäßige Eid nach Artikel 56 des deutschen Grundgesetzes, den der Bundespräsident, der Bundeskanzler und die Bundesminister bei ihrem Amtsantritt leisten. Der Bundespräsident leistet den Amtseid auf einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat, der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten den Eid vor den Mitgliedern des Bundestages.

    Der Amtseid lautet:

    "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

    Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (Art. 56 Satz 2 GG)

    Amtseid
    ist die Steigerung von Meineid!!

  7. #87
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von Verrari Beitrag anzeigen

    Amtseid
    ist die Steigerung von Meineid!!
    Gut gebrüllt, Löwe...

    Und jetzt?

  8. #88
    guter Jahrgang
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    Der Amtseid ist der verfassungsmäßige Eid nach Artikel 56 des deutschen Grundgesetzes, den der Bundespräsident, der Bundeskanzler und die Bundesminister bei ihrem Amtsantritt leisten. Der Bundespräsident leistet den Amtseid auf einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat, der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten den Eid vor den Mitgliedern des Bundestages.

    Der Amtseid lautet:

    "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

    Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (Art. 56 Satz 2 GG)


    in dem Moment wo unsere Drecksäcke diesen Eid sprechen, ist er schon ein Meineid

  9. #89
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    Der Amtseid ist der verfassungsmäßige Eid nach Artikel 56 des deutschen Grundgesetzes, den der Bundespräsident, der Bundeskanzler und die Bundesminister bei ihrem Amtsantritt leisten. Der Bundespräsident leistet den Amtseid auf einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat, der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten den Eid vor den Mitgliedern des Bundestages.

    Der Amtseid lautet:

    "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

    Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (Art. 56 Satz 2 GG)
    Mudd das nicht inzwischen heißen "sowahr mir Allah helfe"

  10. #90
    Auftragsschreiber Benutzerbild von Flüchtling
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Um beim Zofftopicminimieren zu helfen, dies [Links nur für registrierte Nutzer]
    nach hier:

    Zitat Zitat von Flüchtling Beitrag anzeigen
    Herumgeschwöre: Wenn gleiche Maßstäbe für alle anlegegt würden, gemessen an den Idolen: Bei BRD-Politikern gilt der sogenannte Amtseid lediglich als "unverbindliche Absichtserklärung".
    Zitat Zitat von amendment Beitrag anzeigen
    Ganz sicher nicht!
    Siehe u. a.:
    [...]
    Bereits im Jahr 2000*berichtete der Spiegel*über einen engagierten Bürger, der den ehemaligen Bundeskanzler Helmut Kohl wegen Meineides belangt sehen wollte. Nach vielen Versuchen schließlich das ernüchternde Ergebnis:

    Der Amtseid ist eine politische Absichtserklärung und sonst gar nichts.

    Mögliche rechtliche Folgen, wie sie von aktuell von vielen wegen vermeintlichen Eidbruchs von Politikern gefordert werden, gibt es nicht.[...]
    [Links nur für registrierte Nutzer]

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