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Thema: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    bernhard44
    Gast

    Standard Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Der Amtseid ist der verfassungsmäßige Eid nach Artikel 56 des deutschen Grundgesetzes, den der Bundespräsident, der Bundeskanzler und die Bundesminister bei ihrem Amtsantritt leisten. Der Bundespräsident leistet den Amtseid auf einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat, der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten den Eid vor den Mitgliedern des Bundestages.

    Der Amtseid lautet:

    "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

    Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (Art. 56 Satz 2 GG)

  2. #2
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    was ist so ein Schwur heute noch wert und warum wird "Meineid" hier nicht bestraft?

  3. #3
    Foren-Veteran
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von Bernhard44 Beitrag anzeigen
    was ist so ein Schwur heute noch wert und warum wird "Meineid" hier nicht bestraft?
    Weil der Schwur in seiner jetzigen Form viel zu allgemein gefaßt ist,um strafrechtlich verwertbar zu sein. Wenn ein Bundeskanzler dem deutschen Volk schadet, aber das Gegenteil behauptet, gibt es keine Möglichkeit, ihn zur Verantwortung zu ziehen.
    Der Eid müßte konkreter werden. Z.B. durch eine Zusatzformulierung wie: "Ich schwöre, daß ich die Ausplünderung des Landes durch fremde Mächte oder Organisationen nach besten Kräften verhindern werde"
    Dann sähe die Sache schon anders aus...

  4. #4
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von derNeue Beitrag anzeigen
    Weil der Schwur in seiner jetzigen Form viel zu allgemein gefaßt ist,um strafrechtlich verwertbar zu sein. Wenn ein Bundeskanzler dem deutschen Volk schadet, aber das Gegenteil behauptet, gibt es keine Möglichkeit, ihn zur Verantwortung zu ziehen.
    Der Eid müßte konkreter werden. Z.B. durch eine Zusatzformulierung wie: "Ich schwöre, daß ich die Ausplünderung des Landes durch fremde Mächte oder Organisationen nach besten Kräften verhindern werde"
    Dann sähe die Sache schon anders aus...
    Die Schlawiner (Politiker) haben alle Gesetze, Schwüre und sonstiges Zeug so abgefasst, dass ihnen niemand an den Karren fahren kann !
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  5. #5
    Mitglied
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von Bernhard44 Beitrag anzeigen
    was ist so ein Schwur heute noch wert und warum wird "Meineid" hier nicht bestraft?
    Weil es kein Schwur im Rechtssinne ist, sondern ein Gelöbnis.

    Die Volksvertreter schei..en oder treten auf uns - so ist es.

  6. #6
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von SAMURAI Beitrag anzeigen
    Weil es kein Schwur im Rechtssinne ist, sondern ein Gelöbnis.

    Die Volksvertreter schei..en oder treten auf uns - so ist es.
    Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG ist in etwa so "verbindlich" wie der Schriftzug am Berliner Reichstag...
    "DEM DEUTSCHEN VOLKE"
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  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Kaktus
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von SAMURAI Beitrag anzeigen
    Weil es kein Schwur im Rechtssinne ist, sondern ein Gelöbnis.

    Die Volksvertreter schei..en oder treten auf uns - so ist es.
    So ist es. Ein Deutscher hatte mal geklagt, dass Alle, die den Amts"eid" geschworen haben, einen Meineid geschworen haben. Darauf hin hat das "BVerfG" geurteilt, daß es sich nicht um einen Eid, sondern um eine Formalie handelt. Wenn dich das wirklich interessiert, wirst du entsprechendes im www finden! Im übrigen ist das GG obsolet, da außer Kraft, und zwar schon seit Jahrzehnten.
    Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
    https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von Kaktus Beitrag anzeigen
    So ist es. Ein Deutscher hatte mal geklagt, dass Alle, die den Amts"eid" geschworen haben, einen Meineid geschworen haben. Darauf hin hat das "BVerfG" geurteilt, daß es sich nicht um einen Eid, sondern um eine Formalie handelt. Wenn dich das wirklich interessiert, wirst du entsprechendes im www finden! Im übrigen ist das GG obsolet, da außer Kraft, und zwar schon seit Jahrzehnten.
    Kaktus, kennst du den Unterschied zwischen assertorischen und promissorischen Eiden? Offensichtlich nicht. Bei einem assertorischen Eid besteht die Möglichkeit des Meineides, bei einem promissorischen Eid nicht. Wozu gehören Amtseide? Zu den promissiorischen Eiden.

    Den GG-Stuss kannst du auch lassen, Flurkarten-Diskussionen und James Baker Stories hatten wir genug.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  9. #9
    Mitglied Benutzerbild von Kaktus
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    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Kaktus, kennst du den Unterschied zwischen assertorischen und promissorischen Eiden? Offensichtlich nicht. Bei einem assertorischen Eid besteht die Möglichkeit des Meineides, bei einem promissorischen Eid nicht. Wozu gehören Amtseide? Zu den promissiorischen Eiden.

    Den GG-Stuss kannst du auch lassen, Flurkarten-Diskussionen und James Baker Stories hatten wir genug.
    Wer hat den Amtseid denn so einkategorisiert? Ist ein "Eid" überhaupt ein Eid, wenn er so kategorisiert ist, oder eher ein Versprechen/Gelöbnis? Wenn das so ist, warum heißt er dann Eid? Warum heißt das BVerfG so, wenn es keine Verfassung gibt?
    Nee, mein Lieber - man hat uns seit Jahrzehnten von vorne bis hinten belogen und in die Irre geführt. Irgendwann ist Schluß.
    Was du mit Florkarten und James Baker meinst, weiß ich nicht.
    Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
    https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es

  10. #10
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: Der Amtseid nach Artikel 56 des deutschen GG

    Zitat Zitat von Natascha Beitrag anzeigen
    Man investiere rd. € 730,-- in den gr. Kommentar zum GG aus dem Vahlen-Verlag und wird fündig:

    Art. 56 GG Rn 1 „I. Allgemeines 1. Wesen des politischen Eides“ „Der Bundespräsident hat bei seinem Amtsantritt einen Eid zu leisten, dessen Text das Grundgesetz inhaltlich genau festlegt. (...) Der politische Eid wird nicht nur von dem Bundespräsidenten, sondern auch vom Bundeskanzler und den Bundesministern geleistet.“

    Rn 3 „Der politische Eid ist promissorischer Natur. Der Bundespräsident verspricht damit, seine Amtsführung zukünftig seinem Eid gemäß auszurichten. Der Eid des Bundespräsidenten ist aber nicht, wie etwa der vor Gericht von einem Zeugen oder Sachverständigen zu leistende Eid assertorischer Natur. (...) Deshalb ist die Verletzung des promissorischen Eides auch nicht strafbewehrt.“

    Rn 4 „Aus dem Amtseid lassen sich unmittelbar keinerlei Rechtsfolgen ableiten, er hat keine konstitutive Wirkung. So ist der Beginn der Amtszeit des Bundespräsidenten unabhängig von der Eidesleistung. (...)“
    dann sollte man solche Rosstäuschertricks einfach weglassen. Die dem Bürger nur eine Seriosität und Verlässlichkeit vorgaukeln, die so gar nicht gegeben ist.

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