Zitat von
Brutus
Titelblatt:
GRUNDGESETZ (GG)
für (sic!) die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 144
Annahme des Grundgesetzes
(1) Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretung in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll.
(2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teile eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.
Artikel 145
Inkrafttreten des Grundgesetzes
(1) Der Parlamentarische Rat stellt in öffentlicher Sitzung unter Mitwirkung der Abgeordneten Groß-Berlins die Annahme dieses Grundgesetzes fest, fertigt es aus und verkündet es.
(2) Dieses Grundgesetz tritt mit Ablauf des Tages der Verkündung in Kraft.
(3) Es ist im Bundesgesetzblatte zu veröffentlichen.
Artikel 146
Geltungsdauer des Grundgesetzes
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
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Neun mal "Grundgesetz", wo in Wahrheit "Verfassung" stehen sollte, und auf dem Titelblatt das verräterische "für" die Bundesrepublik Deutschland, wo eigentlich ein "der" Bundeserepublik Deutschland zu erwarten wäre.
Auch wenn alle sagen, wie schön doch die neuen Kleider des Kaisers sind, ändert das nichts daran, daß er in Wahrheit nackt ist.