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Thema: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

  1. #21
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Du irrst Rheinländer, so gefährlich ist der Art. 146 GG nicht, denn viele Leute vergessen, das eine neue Verfassung mit der komplette Änderung des Grundgesetzes gleichzusetzen ist. (Die Artikel 1 bis 20 können wir in diesem Zusammenhang getrost erstmal aussen vor lassen.)
    Aus diesem Umstand ergibt sich, das Art. 79 GG in Anwendung kommt. Das heißt zur Einleitung verfassungsgebender Maßnahmen, die nun mal für eine neue Verfassung notwendig sind, ist die in Art. 79 vorgegebene Mehrheit in beiden Häusern notwendig. Das einzige was nicht geregelt ist, betrifft das Referendum über die dann erarbeitet Verfassung, nämlich ab wann das Ergebnis des Referendums als Zustimmung des Volkes zu werten ist, ob nun eine einfache Mehrheit, eine absolute Mehrheit oder eine qualifizierte Mehrheit der Stimmberechtigten. Es gibt dazu unterschiedliche Auffassungen, wobei die Relevanz eines solchen Referendums und der Umstand, das zur Einleitung verfassungsgebender Maßnahmen qualifizierte Mehrheiten notwendig sind, dafür spricht, das man hier auch eine qualifizierte Mehrheit verlangen sollte.
    Ich schreibe doch gerade das GG als neue Verfassung für Neugermanien um!
    Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien

  2. #22
    in memoriam Benutzerbild von Rheinlaender
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Du irrst Rheinländer, so gefährlich ist der Art. 146 GG nicht, denn viele Leute vergessen, das eine neue Verfassung mit der komplette Änderung des Grundgesetzes gleichzusetzen ist. (Die Artikel 1 bis 20 können wir in diesem Zusammenhang getrost erstmal aussen vor lassen.)
    Aus diesem Umstand ergibt sich, das Art. 79 GG in Anwendung kommt. Das heißt zur Einleitung verfassungsgebender Maßnahmen, die nun mal für eine neue Verfassung notwendig sind, ist die in Art. 79 vorgegebene Mehrheit in beiden Häusern notwendig. Das einzige was nicht geregelt ist, betrifft das Referendum über die dann erarbeitet Verfassung, nämlich ab wann das Ergebnis des Referendums als Zustimmung des Volkes zu werten ist, ob nun eine einfache Mehrheit, eine absolute Mehrheit oder eine qualifizierte Mehrheit der Stimmberechtigten. Es gibt dazu unterschiedliche Auffassungen, wobei die Relevanz eines solchen Referendums und der Umstand, das zur Einleitung verfassungsgebender Maßnahmen qualifizierte Mehrheiten notwendig sind, dafür spricht, das man hier auch eine qualifizierte Mehrheit verlangen sollte.
    Das gibt der Text des GG nur wirklich her, wenn Du etwas Rechtsphilosophie reinbringst, dass sich der Souveraen eben durch das GG (namendlich die Grenzen der Verfassungsaenderung im Art 79) sich selber als Verfassungsgeber beschraenkt und diese Beschraenkung nicht einfach durch einen "Trick" nach 146 umgehen kann. Das ist herrschende Lehre, aber es gibt hierzu auch Minderheitenmeinungen.

    Der Verfassungsgrundsatz, der nicht durch internationale Vertraege garantiert ist, aber durch den Art. 79 waere die Aufteilung Deutschland in Laender. Insofern waere auch ohne diese Beschraenkung ein zukuenftiger Verfassungsgeber an die Grundsaetze der Menschenrechte und Demokratie gebunden.

  3. #23
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Ich würde eine neue Verfassung begrüssen, sofern sie näher an meinen eigenen politischen Vorstellungen läge oder deren Umsetzung erleichterte.
    Klarer Fall.

    Zustandekommen könnte diesen, neben dem oben beschrieben parlamentarischen Weg, auch dadurch, dass eine Nationalversammlung o.ä. eine Verfassung beschlösse und dabei hinreichenden Rückhalt in der Bevölkerung hätte.
    Mah formaljuristisch nicht wasserdicht sein, jedoch würd sich dem wohl niemand entgegenstellen.
    Oder ist es vorstellbar, dass die Bundeswehr oder die NATO oder die VN eingreifen und eine neue freiheitlich-demokratische, nach dem Zustandekommen auf allgemeinem Volkswillen ruhend erkennbare Verfassung verhindern würden, nur weil ihre Schaffung gegen zweieinhalb Gesetze verstösst?
    Wohl kaum!
    Aktueller Kalenderspruch: It is hard to believe that a man is telling the truth when you know that you would lie if you were in his place. (H.L. Mencken)

  4. #24
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Zustandekommen könnte diesen, neben dem oben beschrieben parlamentarischen Weg, auch dadurch, dass eine Nationalversammlung o.ä. eine Verfassung beschlösse und dabei hinreichenden Rückhalt in der Bevölkerung hätte.
    Das ist der einzig gangbare Weg. Das Volk muß eine Verfassung wählen (zumindest in einer, wie auch immer gearteten Demokratur )

    Es ist immer wieder erstaunlich, dass von den meisten BRD-"Bürgern" das Grundgesetz als etwas völlig Normales gesehen wird (es gibt welche und sie sind nicht unbedingt in der Minderzahl, die behaupten, das GG wäre die Verfassung ).

    Das Grundgesetz FÜR die BRD heißt es so schön, während es die Verfassung DER BRD heißen würde. Daraus ergibt sich der Fakt (s. 79, 116, 125 & 146 GG), dass das Deutsche Reich (und nur um das geht es, Deutschland gibt es als Nation, bzw. Staat nicht. Es ist lediglich ein umgangssprachliches Kürzel. Siehe England für UK) faktisch und de jure noch besetzt ist. Warum so viele Deutsche (vor allem hier im Forum!:=) sich so dagegen streuben, ist mir nach wie vor ein Rätsel. Ich kann es nur mit dem sogenannten Stockholmsyndrom erklären
    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Mag formaljuristisch nicht wasserdicht sein, jedoch würd sich dem wohl niemand entgegenstellen.
    Oder ist es vorstellbar, dass die Bundeswehr oder die NATO oder die VN eingreifen und eine neue freiheitlich-demokratische, nach dem Zustandekommen auf allgemeinem Volkswillen ruhend erkennbare Verfassung verhindern würden, nur weil ihre Schaffung gegen zweieinhalb Gesetze verstösst?
    Wohl kaum!
    Du würdest Dich wundern, wie viele "Seilschaften" sich gegen eine (reichs)deutsche Verfassung wehren würden. Danach kann man die Kuh nicht mehr melken!
    .

  5. #25
    in memoriam Benutzerbild von Rheinlaender
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat Zitat von Doc01 Beitrag anzeigen
    Das ist der einzig gangbare Weg. Das Volk muß eine Verfassung wählen (zumindest in einer, wie auch immer gearteten Demokratur )
    Die Verfassung der Nederlande, "Grondwet voor het Koningrijk der Nederlanden", wurde auf koenglicher Machtvollkommenheit am 24 Aug. 1815 erlassen.

    Die Verfassung Canadas ist, mit etlichen Aendeurngen, der North America Act 1867, der vom Palrmanent in London beschlossen wurden und von Koenigin Victoria inkraft gesetz wurde.

    Die Verfassung Luxemburgs wurde am 09. Juli 1848 vom Niederlaendischen Koenig in seiner Funktion als Grossherzog von Luxemburg inkraft gesetzt.

    etc. etc. etc.

    Alle diese Staaten sind eindeutige Demokratien. Deine Aussage stimmt also nicht.

    Zitat Zitat von Doc01 Beitrag anzeigen
    Es ist immer wieder erstaunlich, dass von den meisten BRD-"Bürgern" das Grundgesetz als etwas völlig Normales gesehen wird (es gibt welche und sie sind nicht unbedingt in der Minderzahl, die behaupten, das GG wäre die Verfassung ).
    Was auch vollkommen richtig, da das GG alle formalen un materiellen Bedingungen einer Verfassung im strikten sinne erfuellt.

    Zitat Zitat von Doc01 Beitrag anzeigen
    Das Grundgesetz FÜR die BRD heißt es so schön, während es die Verfassung DER BRD heißen würde. Daraus ergibt sich der Fakt (s. 79, 116, 125 & 146 GG), dass das Deutsche Reich (und nur um das geht es, Deutschland gibt es als Nation, bzw. Staat nicht.
    Schon vor dem 1. weltkrieg sprach man im internationale Verkehr von "Germany" - und zwar nicht "umgangssprachlich" - Du wirfst eine Nebelbombe: Es sit eben kein Unterschied, ob von "Frankreich" oder der "Franzoesischen Republik" im Volkerrecht rede.

    Zitat Zitat von Doc01 Beitrag anzeigen
    Es ist lediglich ein umgangssprachliches Kürzel. Siehe England für UK)
    Autsch! England besteht innerhalb des UK weiterhin als Veraltungseinheit. Bestimmte Gesetze gelten nur in England, andere in England und Wales und wiederum andere nur in Schottland oder Nordirland und noch andere im gesamtem UK - das behindert aber nicht die Einheit des Staates (alles etwas komplizierter hier auf der insel) oder die Souveranitaet der Krone.

    Zitat Zitat von Doc01 Beitrag anzeigen
    faktisch und de jure noch besetzt ist.
    Mache Dich schlau, was "Besetzung" bedeutet und schreib weiter!

  6. #26
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Die Verfassung der Nederlande, "Grondwet voor het Koningrijk der Nederlanden", wurde auf koenglicher Machtvollkommenheit am 24 Aug. 1815 erlassen.
    Das ist ja auch das Königreich NL
    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Die Verfassung Canadas ist, mit etlichen Aendeurngen, der North America Act 1867, der vom Palrmanent in London beschlossen wurden und von Koenigin Victoria inkraft gesetz wurde.
    Eine Kolonie die von einer Monarchie in die Selbständigkeit entlassen wurde. Nicht zu vergleichen, wie auch NL, mit dem Deutschen Reich, denn das hatte in einer Nationalversammlung (1919) sich die verfassung gegeben.
    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Die Verfassung Luxemburgs wurde am 09. Juli 1848 vom Niederlaendischen Koenig in seiner Funktion als Grossherzog von Luxemburg inkraft gesetzt.

    etc. etc. etc.
    s. Monarche
    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Alle diese Staaten sind eindeutige Demokratien. Deine Aussage stimmt also nicht.
    Sehe ich anders, weil bei allen von Dir geposteten Ländern Monarchien im Spiel waren. Und ich weiß nicht, wie in einer Monarchie, auch einer parlamentarischen, die Verfassungsgebeung geregelt ist. Aber egal, wir brauchen, falls wir wiedervereinigt sind, was wir eben noch nicht sind (Ostgebiete) aber nach Art. 146 eine Verfassung, die das Volk abnickt. Egal, wie ander Staaten das machen, bzw. gemacht haben.

    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Was auch vollkommen richtig, da das GG alle formalen un materiellen Bedingungen einer Verfassung im strikten sinne erfuellt.
    Na klar, dafür wird ein GG ja eingeführt, um die Verwaltung auf die Reihe zu bekommen. meist mit den Gesetzen des entsprechenden Landes. Aber es IST keine Verfassung
    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Schon vor dem 1. weltkrieg sprach man im internationale Verkehr von "Germany" - und zwar nicht "umgangssprachlich" - Du wirfst eine Nebelbombe: Es sit eben kein Unterschied, ob von "Frankreich" oder der "Franzoesischen Republik" im Volkerrecht rede..
    Vor dem 1 WK hieß unser Land Deutsches Reich, German Empire, es wurde umgangssprachlich von Germany geredet. Die Volksrepublik China wird China genannt. Völlig richtig. Aber das IST die Kurzform
    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Autsch! England besteht innerhalb des UK weiterhin als Veraltungseinheit. Bestimmte Gesetze gelten nur in England, andere in England und Wales und wiederum andere nur in Schottland oder Nordirland und noch andere im gesamtem UK - das behindert aber nicht die Einheit des Staates (alles etwas komplizierter hier auf der insel) oder die Souveranitaet der Krone..
    Das habe ich auch nicht behauptet. Ob Gesetze in einem Staat nur in Teilbereichen (s. BRD durch das föderative System) gelten oder nicht, ist für den Namen eines Staates völlig unwichtig. United Kingdom wird umgangssprachlich England genannt.
    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Mache Dich schlau, was "Besetzung" bedeutet und schreib weiter!
    Habe ich wahrscheinlich lange vor Dir. Das Deutsche Reich ist nach wie vor besetzt. Darüber haben wir in einem anderen Strang schon viel geschrieben. Nochmal für die schweigende Mehrheit :
    1. Die (OMF)BRD ist kein neuer westlicher Staat, sondern ein Konstrukt derAlliierten (Verfassung vs. GG). Genau wie die (OMF)DDR.
    2. Falls denn schon die BRD "teilidentisch" mit dem DR ist, geht aus Folgendem (2 BvF 1//3) ganz klar hervor, dass das DR noch existiert. Und es können nicht gleichzeitig 2 "identische" Staaten existieren. Das geht nun wirklich nicht. Deshalb beansprucht die Identität der OMF-BRD keine Ausschließlichkeit (ebenda).
    3. Es gibt keinen Friedensvertrag mit dem DR (s. Feindstaatencharta der UN). Die Mauschelei 1955 war Augenpulver für die BRD-"Bürger".
    4. Das die BRD kein Staat sein kann, geht schon daraus hervor, dass sie kein Staatsvolk hat (s. BMI). Und ein Staat (Konvention von Montevideo) setzt nun mal ein Staatsvolk neben Staatsgewalt und Staatsterritorium voraus.

  7. #27
    in memoriam Benutzerbild von Rheinlaender
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat Zitat von Doc01 Beitrag anzeigen
    Das ist ja auch das Königreich NL

    Eine Kolonie die von einer Monarchie in die Selbständigkeit entlassen wurde.
    Canada wurde nie "in die Unabhaenigkeit" entlassen, sondern die Kanadier bekamen das Recht sich selber zu verwalten und duerfen seit 1982 auch ihre Verfassung selber aendern, trozdem bezweifelt niemand, dass Canada ein souveraener Staat.

    Das ist alles nicht so ganz einfach mit dem Voelker- und Staat, wie du Dir das vorstellst.

    Zitat Zitat von Doc01 Beitrag anzeigen
    Sehe ich anders, weil bei allen von Dir geposteten Ländern Monarchien im Spiel waren. Und ich weiß nicht, wie in einer Monarchie, auch einer parlamentarischen, die Verfassungsgebeung geregelt ist.
    Das Geben einer Verfassung ist nirgentwo geregelt. Es ist eben die Eigenschaft einer Verfassung, dass sie der Urgrund des Rechtes (wenn ein gegeben wird) und selber in urspruenglichen Erlass an keine Regel gebunden ist ("Pouvoir constituant originaire"). Sie setzt aber Regeln fuer ihre Aenderung und bindet sich an diesen Akt aus dem dem ohne revolutionaeren Umsturz oder aehnliche Unterbrechung nicht sich befreihen kann.

    Es scheint mir, dass Du immer noch meiner Empfehlung gefolgt bist und Dich uber den Hanoverchen Verfassungkonflikt auseinandergesetz hast, dort wurde dies schoin in 1830ern gruendlichst durchdiskutiert.

    Zitat Zitat von Doc01 Beitrag anzeigen
    Aber egal, wir brauchen, falls wir wiedervereinigt sind, was wir eben noch nicht sind (Ostgebiete) aber nach Art. 146 eine Verfassung, die das Volk abnickt. Egal, wie ander Staaten das machen, bzw. gemacht haben.
    Die urspruengliche Verfassungsgebende Gewalt ("Pouvoir constituant originaire") ist nirgentwo definiert - sie erst defineirt sich als solche. Wenn ein gesetz eine Regel enthaelt, wie eine neue Verfassung zustande kommt, definiert diese eben die Verfassungsgebende Gewalt ("Pouvoir constituant"), das kann aber nur die urspruengliche Verfassungsgebende Gewalt. Diese kann aber nur eine Verfassung erlassen, ergo ist das GG wegen (!) seiner Vorschrift des Art. 146 eine Verfassung.

    Zitat Zitat von Doc01 Beitrag anzeigen
    Na klar, dafür wird ein GG ja eingeführt, um die Verwaltung auf die Reihe zu bekommen. meist mit den Gesetzen des entsprechenden Landes. Aber es IST keine Verfassung
    Da das GG ausdruecklich (und auch materiell - siehe Art. 146) mit der verfassungsgebenden Gewalt erlassen wurde, ist es eine Verfassung.

    Zitat Zitat von Doc01 Beitrag anzeigen
    Vor dem 1 WK hieß unser Land Deutsches Reich, German Empire, es wurde umgangssprachlich von Germany geredet. Die Volksrepublik China wird China genannt. Völlig richtig. Aber das IST die Kurzform
    Die Volekrrecht auch verwendet wird - so erscheint in Artikel 23 der UN-Charter "France" und "French Republic", es erscheint auch eine "Rebublik China", ob dieser Sitz von einer "Volksrepublik China" eingenomen wird. Eine Namenaenderung aender eben nichts ma Subject des Voelerrechtes und Deine "Kurzform" ist vollkommen legitim in Vertraegen zu verwenden.

    Zitat Zitat von Doc01 Beitrag anzeigen
    United Kingdom wird umgangssprachlich England genannt.
    Aber im Gegensatz zu "Germany" nicht im volerrechtlichen sinne, dort bezeichnet "England" den Gebietsstand des Koenigreiches England ohne Wales zum 01. Mai 1707.

    cHabe ich wahrscheinlich lange vor Dir. Das Deutsche Reich ist nach wie vor besetzt. Darüber haben wir in einem anderen Strang schon viel geschrieben. Nochmal für die schweigende Mehrheit :
    1. Die (OMF)BRD ist kein neuer westlicher Staat, sondern ein Konstrukt derAlliierten (Verfassung vs. GG). Genau wie die (OMF)DDR.[/QUOTE]

    Er sit der deutsche Staat, der 1866/71 gegruendet wurde.

    Zitat Zitat von Doc01 Beitrag anzeigen
    2. Falls denn schon die BRD "teilidentisch" mit dem DR ist, geht aus Folgendem (2 BvF 1//3) ganz klar hervor, dass das DR noch existiert. Und es können nicht gleichzeitig 2 "identische" Staaten existieren. Das geht nun wirklich nicht. Deshalb beansprucht die Identität der OMF-BRD keine Ausschließlichkeit (ebenda).
    Eben nicht - Die BRD erhob von Anfang den Anspruch das Subject des Voelkerechtes zu sein, das Dt. Reich und Anspruch wurde internaitonal akzeptiert - damit ist sie es.

    Zitat Zitat von Doc01 Beitrag anzeigen
    3. Es gibt keinen Friedensvertrag mit dem DR
    Mache Dich mal schlau, was ein Friedensvertrag wirklich ist, wann er geschlossen wird und wann - und schreib weiter.

    Zitat Zitat von Doc01 Beitrag anzeigen
    4. Das die BRD kein Staat sein kann
    Sie sitzt in der UN - das reicht als Ausweiss.

  8. #28
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Diese kann aber nur eine Verfassung erlassen, ergo ist das GG wegen (!) seiner Vorschrift des Art. 146 eine Verfassung.
    Art 146
    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
    Also das GG verliert seine Gültigkeit, falls eine Verfassung kommt. Und warum, weil es eine Verfassung ist? Mann oh Mann!!!
    Interessant ist, dass das GG erst nach Vollendung der Einheit und Freiheit gilt. Deutschland ist aber weder vereint, noch frei.(Sieh' Dir die Wahlplakte in meiner Signatir an. So sah das mal aus. Heute sehen die Parteien das natürlich ganz anders. "Was stört mich mein Geschwätz von Gestern?"
    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Da das GG ausdruecklich (und auch materiell - siehe Art. 146) mit der verfassungsgebenden Gewalt erlassen wurde, ist es eine Verfassung..
    Das GG KANN keine Verfassung sein, weil es nicht vom Volk oder einer Nationalversammklung bestätigt ist. Zumal immer noch FÜR und DER. Ist die deutsche Grammatik wirklich für Dich so schwer zu verstehen? Ein Personalpronomen im Vergleich zu einem "Fürwort" sollte doch eigentlich für einen Deutschen verständlich sein.

    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Eben nicht - Die BRD erhob von Anfang den Anspruch das Subject des Voelkerechtes zu sein, das Dt. Reich und Anspruch wurde internaitonal akzeptiert - damit ist sie es.
    Hier irrt der Meister nochmals. Die BRD kann kein Völkerrechtssubjekt sein, da sie kein Staatsvolk hat. Natürlich erkennen unsere Feinde ihr eigens Konstrukt an. Aber de jure ist es keins.
    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Sie sitzt in der UN - das reicht als Ausweiss.
    Sitzt Israel auch. Und ist auch kein Staat, da wiederum das Staatsvolk fehlt.
    Nota bene.: Die Juden sind kein ethnisches Volk, sondern lediglich eine Glaubensgemeinschaft. Nur die Nazis haben von 1/2, 1/4 und 1/8 Juden gesprochen. Jude ist nur, wer den Glauben hat (s. erneut Sammy Davis jr.)
    Geändert von Doc01 (12.08.2007 um 17:09 Uhr)

  9. #29
    in memoriam Benutzerbild von Rheinlaender
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat Zitat von Doc01 Beitrag anzeigen
    Art 146
    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
    Also das GG verliert seine Gültigkeit, falls eine Verfassung kommt. Und warum, weil es eine Verfassung ist
    Ja - weil nur eine Verfassung, ob sie sich nun so nennt oder nicht, eine solche Vorschrift enthalten kann.

    Zitat Zitat von Doc01 Beitrag anzeigen
    Das GG KANN keine Verfassung sein, weil es nicht vom Volk oder einer Nationalversammklung bestätigt ist.
    Es gibt im gesamten Voelker- oder Staatsrecht keine Vorschrift, keine verbindlichen Weg, wie eine Verfassung zustande kommt.

    Zitat Zitat von Doc01 Beitrag anzeigen
    Hier irrt der Meister nochmals. Die BRD kann kein Völkerrechtssubjekt sein, da sie kein Staatsvolk hat. Natürlich erkennen unsere Feinde ihr eigens Konstrukt an. Aber de jure ist es keins.
    Die schweiz hat seit den fruehen 1950er diplomatische Beziehungen mit der BRD. Solche Beziehungen koennen zwischen Subjecten des Voelerrechts gefuehrt werden. Ist die Schweiz nun ein "Feind"?

    Zitat Zitat von Doc01 Beitrag anzeigen
    Sitzt Israel auch. Und ist auch kein Staat, da wiederum das Staatsvolk fehlt.
    Nota bene.: Die Juden sind kein ethnisches Volk, sondern lediglich eine Glaubensgemeinschaft.
    Es gibt Juden, es gibt israelische Staatsbuerger, die Juden sind, es auch Juden, die keine sind und es gibt Nicht-Juden, die israelische Staatsbuerger sind (ca. 25% aller Israelis).

  10. #30
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    Zitat Zitat von Doc01 Beitrag anzeigen
    Also das GG verliert seine Gültigkeit, falls eine Verfassung kommt. Und warum, weil es eine Verfassung ist? Mann oh Mann!!!
    Weil's eine neue Verfassung ist.
    Genauso, wie mein alter Mietvertrag seine Gültigkeit verliert, wenn ich mit dem Vermieter einen neuen abmache.
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