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Thema: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

  1. #111
    in memoriam Benutzerbild von Rheinlaender
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Das Weltstaatsprojekt ist sicher nicht an einem Nebensatz des deutschen GGs gescheitert, sondern an der Weigerung Stalins, sich dem Baruch-Plan unterzuordnen.
    Es ging um den dt. Weststaat - zunaechst. Die Plaene fuer ein weitergehende US-UdSSR-Zusammenarbeit waren 1948 bis auf weiteres tod.

    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Ich verstehe diesen Term bestens, und weiß, daß die Methode, am Anfang etwas zu suggerieren, was weiter hinten im Text wieder aufgehoben wird, zum festen Repertoire des Organisierten Verbrechens, Abteilung Anlagebetrug gehört.
    Ach ... es gibt eine gewissen Unterschied wie Souveraene agieren und andere Personen, seine sie natuerlich oder jursitisch. In der Praemble des GG konstituiert sich der deutsche Souveraen erneut und schraenkt seine Handlungsweise mit dem Akt des Verfassungsgebens wieder ein. Er legt auch fest, wie die verfassungsgebende Gewalt in Zukunft auszufuehren sei.

    Troz aller Umstaende bezueglich der allierten Gewalt steht damit GG in der klassischen Tradition des Gebens einer Verfassung.

  2. #112
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat Zitat von Bierbaron Beitrag anzeigen
    Glaub mir, ich habe deinen Beitrag durchaus gelesen. Carlo Schmid spricht also von "aufgezwungenen Inhalten". Was sind denn nun diese "aufgezwungene Inhalte"?Für mich sieht das aus wie typische Politekerpolemik. Ein um-sich-werfen von Worthülsen halt.
    Wenn Dich das nicht überzeugt, was Carlo Schmid darstellt, dann gehörst Du eben zu den Glücklichen, die in ihrem Glauben an Demokratie und Rechtsstaat nicht zu erschüttern sind. Das hat auch etwas für sich, man lebt, vor allem schläft man dabei sehr viel ruhiger. Wer weiß, vielleicht müßte man Dich sogar beneiden?

  3. #113
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Es ging um den dt. Weststaat - zunaechst. Die Plaene fuer ein weitergehende US-UdSSR-Zusammenarbeit waren 1948 bis auf weiteres tod.
    Die Weltstaatsnummer war ein Lesefehler meinerseits.

    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Ach ... es gibt eine gewissen Unterschied wie Souveraene agieren und andere Personen, seine sie natuerlich oder jursitisch. In der Praemble des GG konstituiert sich der deutsche Souveraen erneut und schraenkt seine Handlungsweise mit dem Akt des Verfassungsgebens wieder ein. Er legt auch fest, wie die verfassungsgebende Gewalt in Zukunft auszufuehren sei. Troz aller Umstaende bezueglich der allierten Gewalt steht damit GG in der klassischen Tradition des Gebens einer Verfassung.
    Der deutsche Souverän ist leider nicht das deutsche Volk. Richtiger hättest Du geschrieben, der "Souverän in Deutschland" (Besatzer und deren Helfershelfer).

  4. #114
    in memoriam Benutzerbild von Rheinlaender
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Der deutsche Souverän ist leider nicht das deutsche Volk. Richtiger hättest Du geschrieben, der "Souverän in Deutschland" (Besatzer und deren Helfershelfer).
    Allerspaetestens seit dem 21 Maerz 1991, Hinterlegung der UdSSR-Ratifikationsurkunde zum sog. "2+4-Vertrag", kann sich Deutschland, die Verfassung geben, die es will. Weder inder Oeffentlichkeit , noch im Parlament gibt hierfuer irgentwelche weiteren Bestrebungen. Also ruht der Art 146 bis auf weiteres - und sebst wenn er angewendet wuerde: Das Ergebnis waere ein GG in redaktionell aufbereiteter Form. Also: Wozu?

    Man mag z. B. als Canadier das Zustandekommen der canadischen Verfassung als britsches Parlamentsgesetz vielleicht nicht moegen, aber wuerde eine funkelnagelneue Verfassung heute beschlossen werden, waere auch nur eine Ueberarbeitung des britischen Parlamentsgesetzes von 1867 - Wozu also?
    Geändert von Rheinlaender (07.12.2007 um 00:01 Uhr)

  5. #115
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Allerspaetestens seit dem 21 Maerz 1991, Hinterlegung der UdSSR-Ratifikationsurkunde zum sog. "2+4-Vertrag", kann sich Deutschland, die Verfassung geben, die es will. Weder inder Oeffentlichkeit , noch im Parlament gibt hierfuer irgentwelche weiteren Bestrebungen. Also ruht der Art 146 bis auf weiteres - und sebst wenn er angewendet wuerde: Das Ergebnis waere ein GG in redaktionell aufbereiteter Form. Also: Wozu? Man mag z. B. als Canadier das Zustandekommen der canadischen Verfassung als britsches Parlamentsgesetz vielleicht nicht moegen, aber wuerde eine funkelnagelneue Verfassung heute beschlossen werden, waere auch nur eine Ueberarbeitung des britischen Parlamentsgesetzes von 1867 - Wozu also?
    Wozu also? Wie kann man diese Frage stellen? Natürlich deshalb, um die BRD von einem Räuber- und Verbrecherstaat endlich in eine freie, souveräne, den Volkswillen zur Rechtsgrundlage machenden Demokratie überzuführen.

    Nochmal Art 146:
    "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

    Deutlicher kann man gar nicht zum Ausdruck bringen, daß das GG keine Verfassung ist. So versteht das jeder halbwegs klar denkende Mensch, und Carlo Schmid hat in seiner Rede diesen Aspekt unmißverständlich herausgearbeitet.

    Aber ich will mal annehmen, Deine Auslegung wäre richtig, und die Väter des GG hätten mit Art. 146 tatsächlich sagen wollen, "das GG ist die neue deutsche Verfassung".

    Dann würden wir den Art. 146 sicher nicht in der jetzigen Form vorliegen haben; sein Wortlaut wäre ein völlig anderer. So etwa:

    Dieses Grundgesetz wird an an dem Tage, an dem die Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands abgeschlossen ist, als Verfassung des deutschen Volkes gelten.


    Warum sagt der Wortlaut von Art. 146 genau das Gegenteil? Ja, warum wohl? Weil auch das Gegenteil gemeint ist!

  6. #116
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Wozu also? Wie kann man diese Frage stellen? Natürlich deshalb, um die BRD von einem Räuber- und Verbrecherstaat endlich in eine freie, souveräne, den Volkswillen zur Rechtsgrundlage machenden Demokratie überzuführen.

    Nochmal Art 146:
    "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

    Deutlicher kann man gar nicht zum Ausdruck bringen, daß das GG keine Verfassung ist. So versteht das jeder halbwegs klar denkende Mensch, und Carlo Schmid hat in seiner Rede diesen Aspekt unmißverständlich herausgearbeitet.

    Aber ich will mal annehmen, Deine Auslegung wäre richtig, und die Väter des GG hätten mit Art. 146 tatsächlich sagen wollen, "das GG ist die neue deutsche Verfassung".

    Dann würden wir den Art. 146 sicher nicht in der jetzigen Form vorliegen haben; sein Wortlaut wäre ein völlig anderer. So etwa:

    Dieses Grundgesetz wird an an dem Tage, an dem die Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands abgeschlossen ist, als Verfassung des deutschen Volkes gelten.


    Warum sagt der Wortlaut von Art. 146 genau das Gegenteil? Ja, warum wohl? Weil auch das Gegenteil gemeint ist!
    Ich hab diese idiotischen Diskussionen langsam satt, tausendmal wird wieder und wieder das selbe durchgekaut.
    Brutus, du willst also eine (neue) Verfassung, warum gehst du dann nicht auf die Straße um eine ausreichende Menge von Menschen davon zu überzeugen, das wir eine (neue) Verfassung benötigen, damit verfassungsgebende Maßnahmen eingeleitet werden?

    Es ist nur diese simple eine Frage, diese Diskussion darum ob das GG eine Verfassung ist oder nicht braucht man jetzt nich mehr zu führen, da das deutsche Volk die Souveränität hat, sich jederzeit eine neue Verfassung zu geben ungeachtet davon ob das GG eben eine Verfassung ist oder nicht.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  7. #117
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    oh, eine aussenstelle des deutschen kollegs.
    wie langweilig.

    ein einfacher link hätte es doch auch getan.
    "Musiker sind dumm, faul und habgierig!"
    ~Frank Zappa~



  8. #118
    GESPERRT
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Ich hab diese idiotischen Diskussionen langsam satt...
    Warum beteiligst Du Dich dann daran?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    ... tausendmal wird wieder und wieder das selbe durchgekaut.
    Tausendmal werden Fehler richtiggestellt.

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Brutus, du willst also eine (neue) Verfassung, warum gehst du dann nicht auf die Straße um eine ausreichende Menge von Menschen davon zu überzeugen, das wir eine (neue) Verfassung benötigen, damit verfassungsgebende Maßnahmen eingeleitet werden?
    Im Internet seinen Standpunkt darzulegen ist sehr viel sinnvoller. Außerdem dikutieren wir gerade die Frage, ob das GG eine Verfassung ist, und nicht, warum es ein Herr Brutus unterläßt auf der Straße für die Einberufung einer verfassunggebenden Volksversammlung zu werben.

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Es ist nur diese simple eine Frage, diese Diskussion darum ob das GG eine Verfassung ist oder nicht braucht man jetzt nich mehr zu führen, da das deutsche Volk die Souveränität hat, sich jederzeit eine neue Verfassung zu geben ungeachtet davon ob das GG eben eine Verfassung ist oder nicht.
    Kein Mensch hindert Dich, Dich aus dem Thread zurückzuziehen.

  9. #119
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Tausendmal werden Fehler richtiggestellt.
    Tausendmal der gleiche Salat.
    Weißt du warum ich diese Diskussionen satt habe, weil es Leute wie dich gibt, die in einem Thread, auch wenn die selben Argumente schon in dem selben Thread und anderen Threads schon so oft ausdiskutiert wurden, wieder mit dem selben Kram kommen, weil sie zu faul zum lesen sind.
    Und jetzt mal ganz in Kürze,

    1. Deine Argumentation missachtet nämlich das was eine Verfassung ist:

    Definition Verfassung:
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    2. Art. 146 GG, Gehnehmigung durch die Militärgouverneure etc.
    Dazu kannst du [Links nur für registrierte Nutzer] nachlesen.

    3. Die Rede von Carlo Schmidt ist Ausdruck seiner persönlichen Meinung und muß im Kontext zu den damaligen Verhältnissen gesehen werden. Sie ändert nichts daran, das das GG eine Verfassung ist (siehe vorher).

    Die Frage ob das GG eine Verfassung ist oder nicht, stellt sich überhaupt nicht, denn das GG ist schon aufgrund der Definition des Verfassungsbegriffes eine Verfassung. Auch die Art des Zustandekommens hat keinen Einfluss auf den Status des Grundgesetzes als Verfassung.

    Es bleibt eine simple Frage:

    Bist du das ganze Staatsvolk, Brutus und kannst du mit Sicherheit sagen das das GG in wesentlichen Teilen den Grundüberzeugungen des deutschen Staatsfolkes widerspricht?
    Wenn ja, dann Belege dies an Hand des GG.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  10. #120
    GESPERRT
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    Wink AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Das sagte er am 08 Sep. 1948 am 08 Mai 1949 wurde den Allierten ein Text untergejubelt, bei man genau auf diese Souveraene Gewalt verwiess und fuer sich proklamierte ("... kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt ...") Man zwang die Westallierten dardurch entweder das Project eines Weststaates aufzugeben oder diese Kroete zu schlucken. Sie taten das letztere.
    Du meinst, es habe zwei verschiedene Fassungen des GGs gegeben? Eine, auf die sich Carlo Schmid in seiner Rede vom 08. September 1948 bezieht, und eine weitere, die den Alliierten am 08. Mai 1949 untergejubelt wurde?

    Ich lese das zum ersten Mal und wäre sehr interessiert, dafür etwas in Richtung Beleg, Indiz, Zitat etc. zu bekommen?

    Die Wahl des Datums, 8. Mai 1949, zeugt von einer taktvollen Sensibilität, wie wir sie nur von unseren Befreiern erwarten dürfen. Bestimmt haben sie den Jahrestag der bedingungslosen Kapitulation deshalb gewählt, um den Deutschen das Geschenk von Demokratie, Souveränität, Selbstbestimmung und einer demokratischen Verfassung besonders zartfühlend ans Herz zu legen.

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