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Thema: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 16 - 19

  1. #41
    in memoriam Benutzerbild von Zimbelstern
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 19

    Zitat Zitat von Natascha Beitrag anzeigen
    ###
    Werbung, die hoffentlich gelöscht wird.
    Geändert von ortensia blu (27.01.2009 um 19:42 Uhr)
    sapere aude!

    Die "EU" steht nicht für Europa!
    Die "UN" steht nicht für die Welt!

  2. #42
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 18

    ...Kennzeichen der wehrhaften Demokratie. Sinnvoll, wenn auch viele "Kämpfer gegen die FdGO" ungestraft bleiben. *rolleyes*

  3. #43
    mitGlied Benutzerbild von elas
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 18

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
    Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?


    Artikel 18
    [Verwirkung von Grundrechten]
    Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
    Ein "ich-zähl-mirs-an-den-Knöpfen-ab"-Paragraf der die ungeliebten Verfassungs-Juristen zum Herrscher über die Demokratie macht.

    PS: entweder gibt es Meinungsfreiheit oder nicht.....auch wenn sie gegen die FDGO steht (die Mehrheit wird es schon nicht sein)
    ansonsten müsste es heissen EDGO (Eingeschränkte Demokratische GrundOrdnung)
    Unsere fälschlich so genannte „Zivilisation“ beruht in Wirklichkeit auf Zwangsarbeit und Sklaverei, Zuhälterei und Prostitution, Organisierter Kriminalität und Kannibalismus.
    Prof. Dr. Jack D. Forbes

  4. #44
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 16

    Zitat Zitat von Natascha Beitrag anzeigen
    Die "deutsche Staatsangehörigkeit" ist nicht definiert. - WER ist Deutscher ?
    Alle, die HIER rufen.

  5. #45
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 16

    Zitat Zitat von Natascha Beitrag anzeigen
    Art. 116 GG
    IV. Die deutsche Staatsangehörigkeit

    Rn 30
    Die deutsche Staatsangehörigkeit wird in Art. 116 (1) nicht definiert. Deren Regelung durch den Gesetzgeber wird vorausgesetzt, ohne dass Art. 116 (1) hierzu Vorgaben enthält. ...
    _________________________

    1961 unterzeichnet und 1977 ratifiziert, während das GG gar nicht weiß, das da "ratifiziert" sein könnte.
    Das hier ist keine Definition? ?(

    Artikel 116

    (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
    Na gut, dann eben nicht.

  6. #46
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 16

    Zitat Zitat von Natascha Beitrag anzeigen
    Juristisches Basiswissen sollte insbesondere bei Initiatoren von "Verfassungsreferenden" u.ä. vorhanden sein. Das ist nicht pers. gemeint.

    Art. 116 (1) GG
    Großer Kommentar zum Bonner Grund-Gesetz, v.Mangoldt, Klein, Starck, Vahlen-Verlag, 5. Auflage, S. 1613

    A.Deutsche imer Sinne des Grundgesetzes (Art. 116 Abs.1)

    I. Gegenstand der Regelung

    Rn 1
    Art. 116 (1) ist eine Übergangsvorschrift, die unter dem Eindruck der immensen Flüchtlings- und Vertriebenenströme der Nachkriegszeit sowie der vielfältig regelungsbedürftigen Auswirkungen der nationalsozialistischen Bevölkerungspolitik entstanden ist. Da in der damaligen Situation zumal vor dem Hintergrund der ungeklärten Rechtslage Deutschlands endgültige Regelungen zur Bewältigung der vielfältigen staatsangehörigkeitsrechtlichen Unklarheiten nicht möglich schienen, sollte mit Art. 116 (1) eine vorläufige Regelung getroffen werden, die es erlaubte, die aus den Vertriebenengebieten Eintreffenden rasch und umstandslos, aber doch nur vorübergehend in die Rechtsordnung zu integrieren.
    __________________________________

    Die BRD hat keine Staatsangehörigkeit und weist den in ihr lebenden Menschen (Deutschen & Nichtdeutschen) nur den "Staat deutsch" zu.
    .... eine übergangsweise geltende Definition ist auch eine Definition.

    Im Übrigen war die Rechtslage Deutschlands 1949 ungeklärt, mittlerweile untermauert eine Vielzahl von staats- und völkerrechtlichen Gestaltungen den Rechtsstatus der Bundesrepublik, insbesondere die 2 + 4 - Verträge und der deutsch - polnische Vertrag von 1990.

    Das Verfassungsreferendum ist insbesondere aus 2 Gründen wichtig:

    1. Das stückwerkartige Enstehen des Staates "Bundesrepublik Deutschland" und die entsprechende Ausgestaltung des ehemals vorläufigen Grundgesetzes zu einer echten Verfassung würde durch eine klare und absolut saubere abschliessende Gestaltung nach Art. 146 GG bestimmten politischen Kreisen in möglichen zukünftigen Krisenzeiten ihre Munition in Gestalt von pseudovölkerrechtlichen Argumenten nehmen.

    Ob Du`s glaubst oder nicht, es gibt tatsächlich mutmaßlich rechtsradikale Gebietsrevisionisten, die aus diesen vorgeblichen staatsrechtlichen Unklarheiten territoriale Ansprüche gegen Nachbarstaaten ableiten wollen.

    2. Die Verbannung direktdemokratischer Elemente aus dem Grundgesetz war den aussenpolitischen Sachzwängen in der Zeit des kalten Krieges geschuldet. Aus dem Kontext der Art. 20 Abs. 2 GG (.... in Wahlen und Abstimmungen...) und 146 GG sowie der Urfassung der Präambel des GG ist klar ersichtlich, dass gerade diese Frage nach Wegfall der aussenpolitischen Sachzwänge vor dem ganzen Volk neu verhandelt und von einer entsprechenden Mehrheit der Poltiker bzw. durch das Volk selbst entschieden werden sollte.

    Stattdessen haben wir jetzt eine Situation, in der die CDU / CSU ganz alleine mit einer permanenten Sperrminorität von etwas über einem Drittel der Parlamentssitze direktdemokratische Elemente auf Bundesebene verhindern kann. Alle anderen behaupten einfach mal, dass sie ja dafür seien und zeigen nur auf die Union. Das ist für mich ein unmöglicher Zustand.

  7. #47
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 16

    Zitat Zitat von Natascha Beitrag anzeigen


    Ich kann nicht über meines Nachbarn Grundstück verfügen. Auch nicht, wenn dieser für einige Jahre nicht vor Ort war.
    Unsinn, Du kennst die UNO - Resolution betr. die Wirksamkeit von völkerrechtlichen Verträgen bei Abwesenheit formell legitimierter Regierungsorgane. Die Verträge mit den osteuropäischen Nachbarn sind völlig unabhängig von staatsrechtlichen Fragen um das deutsche Grundgesetz und die beiden Reichsverfassungen von 1871 und 1919 absolut verbindlich für alle Deutschen.



    Das gefällt: zitieren aus dem GG = rechtsradikal
    Ich schrieb ja: "mutmaßlich"....

    Ich kann mir nur keine politische Richtung vorstellen, die ernsthaft territoriale Ansprüche gegen Polen und Russland verfolgt und damit einen neuen Krieg biligend in Kauf nimmt, die politisch irgendwo anders als rechtsaussen angesiedelt ist.



    Eigeninterpretation zum Thema "Kalter Krieg & das GG".
    Das GG war ein alliiertes Besatzerrecht, was zu keinem Zeitpunkt von einem Teil der in Art. 116 (1) GG "erwähnten" Deutschen je hätte legitimiert werden können.

    Wieviele GG-Artikel hat die gr. Koalition gleich zur Fußball WM geändert ?
    Auch wenn es alliertes Besatzerrecht gewesen sein sollte, mittlerweile ist das GG zur deutschen Verfassung herangewachsen, Du schreibst ja selbst, dass die "grosse Koaliton" wesentliche Gestaltungen vorgenommen habe, wie viele gewählte deutsche Regierungen vor ihr.

    Neben der Klärung der Frage der direktdemokratischen Elemente im GG, die nie auf hinreichend demokratische Weise entschieden wurde, hat das von uns und vielen anderen Organisationen angestrebte Verfassungsreferendum also vornehmlich den Sinn, schrägen Interpretationen zum deutschen Staatsrecht, die in einer politisch krisenhaften Zeit zu einem echten Problem werden könnten, die Grundlage zu entziehen.

  8. #48
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 16

    Natascha, eine Verfassung wird nicht durch Aussagen oder ihr Zustandekommen definiert, sondern durch die Aufgabe, die sie zu erfüllen hat.

    "Als Verfassung wird das zentrale Rechtsdokument oder der zentrale Rechtsbestand eines Staates, Gliedstaates oder Staatenverbundes bezeichnet. Sie regelt den grundlegenden organisatorischen Staatsaufbau, die territoriale Gliederung des Staates, die Beziehung zu seinen Gliedstaaten und zu anderen Staaten sowie das Verhältnis zu seinen Normunterworfenen und deren wichtigste Rechte und Pflichten."

    Es gibt keine Vorschriften darüber, selbst keine völkerrechtlichen, die das Aussehen einer Verfassung definieren.
    Es gibt die Idealvorstellungen der Verfassungsrechtler, nur heißt das nicht, das etwas, was dieser Idealvorstellung nicht entspricht, kein Verfassung ist.

    Und da ich die selben Ausführungen nicht dauernd wiederholen will, kannst du hier lesen

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Deine Ausführungen über Besatzungstatut etc. sind für den Verfassungsstatus des GG irrelevant.

    Übrigens ein schöner Spruch alleiertes Verwaltungsrecht. Wenn das GG bloß alliiertes Verwaltungsrecht ist, wieso die Mühe mit dem Parlamentarischen Rat und der Ratifikation in den frei gewählten Länderparlamenten?
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  9. #49
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 16

    Zitat Zitat von Natascha Beitrag anzeigen
    Möchten wir uns in den Art. 9 der Resolution A/56/83 die "Bundesregierung" hineinwünschen ?
    Da gibt`s nichts zu wünschen, das ist positives internationales Recht, eine UNO - Resolution eben. Aber das hatten wir ja schon.


    Wie wächst ein unteres, alliiertes Verwaltungsrecht zu einer "Verfassung" heran, wenn selbst die "Väter" des Grundgesetzes eindeutig äußerten, keine (!) Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen und keinen (!) Staat zu gründen.
    Vielleicht kannst du Erhellendes nach dt.Recht, Völkerrecht oder gar dem GG selbst beitragen.
    Durch den gemeinsamen Willen der Menschen innerhalb eines Staatswesens kann übergeordnetes Recht - also eine Verfassung - auch ohne eine Grundlage entstehen, auf der der Stempel "hier entsteht eine Verfassung" vorgeben ist. Wenn von Siegermächten und späteren Verbündeten eine Grundlage geliefert wurde, die sich der Volkssouverän später angeeignet hat, gilt das erst recht.


    v.Arnim wäre hier sehr hilfreich und seine Ausführungen zum Art. 38 GG. WER soll gewählt haben ? - Deutsche ? Wer ist das ?
    Der wird sich bedanken, seine Ausführungen zur Unabhängigkeit von bundesdeutschen Abgeordneten als Begründung des Fortbestehens des deutschen Reiches in den Grenzen der Verfassungen von 1871 oder 1919 instrumentalisiert zu sehen. Pass auf, dass dem das nicht zu Ohren kommt und Dein Echtname bekannt wird.

  10. #50
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 16

    Zitat Zitat von Natascha Beitrag anzeigen
    a) doch, genau das wird sie. SIe ist ein "Ausfluß" des freien Willens eines Volkes, in diesem Falle aller Deutschen. Hier wären wir bei Problem 1. Wer ist Deutscher. Der Art. 116 GG mag diesen nicht definieren, sondern es "setzt" voraus.
    Eine Verfassung kann Ausfluß des freien Willens sein, das ist nämlich die Idealvorstellung einer Verfassung. Dummerweise ignoriest du aber den Fakt, das oktroyierte Verfassungen, auch Verfassungen sind, ohne das sie dem Willen des Volkes entspringen.

    Zitat Zitat von Natascha Beitrag anzeigen
    Es soll ein Teil Deutschlands organisiert, verwaltet werden, bis, gem. div. Vereinbarungen/Abkommen - Potsdamer Abkommen Abschnitt IX - bis ein Friedensvertrag eine endgültige Regelung herbeiführt.
    Da wir beim Potsdamer Abkommen sind und du sie als bindend ansiehst, dann beschäftigen wir uns damit, worums deiner Klientel nämlich wirklich geht. Es geht dir nicht darum das das GG angeblich keine Verfassung ist, sondern einzig und allein um die Ostgebiete geht.

    Wenn du so auf das Postdamer Abkommen pochst, dann wird sich an dem Zustand der sich aus den Pariser Verträgen und dem 2 + 4 Vertrag ergibt nichts ändern. Zwar siehst du diesen Vertrag nicht als Friedenvertrag an, jedoch sind die Regelungen die sie bezüglich der deutschen Ostgebiete keine anderen, die ein von dir geforderter Friedenvertrag enthalten würde.
    Aus den Formulierungen des Potsdamer Abkommens geht nämlich hervor, das eine Rückgabe dieser Gebiete nie vorgesehen, geplant oder beabsichtig war oder ist.

    Ich zitiere:
    VI.
    Stadt Königsberg und das anliegende Gebiet
    .....................................
    Die Konferenz hat grundsätzlich dem Vorschlag der Sowjetregierung hinsichtlich der endgültigen Übergabe der Stadt Königsberg und des anliegenden Gebietes an die Sowjetunion gemäß der obigen Beschreibung zugestimmt, wobei der genaue Grenzverlauf einer sachverständigen Prüfung vorbehalten bleibt.
    .................................................. .............

    IX.
    Polen


    In Übereinstimmung mit dem bei der Krim-Konferenz erzielten Abkommen haben die Häupter der drei Regierungen die Meinung der Polnischen Provisorischen Regierung der Nationalen Einheit hinsichtlich des Territoriums im Norden und Westen geprüft, das Polen erhalten soll.
    .................................................. .................................................. .

    Die Häupter der drei Regierungen stimmen darin überein, daß bis zur endgültigen Festlegung der Westgrenze Polens, die früher deutschen Gebiete östlich der Linie, die von der Ostsee unmittelbar westlich von Swinemünde und von dort die Oder entlang bis zur Einmündung der westlichen Neiße und die westliche Neiße entlang bis zur tschechoslowakischen Grenze verläuft, einschließlich des Teiles Ostpreußens, der nicht unter die Verwaltung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken in Übereinstimmung mit den auf dieser Konferenz erzielten Vereinbarungen gestellt wird und einschließlich des Gebietes der früheren Freien Stadt Danzig, unter die Verwaltung des polnischen Staates kommen und in dieser Hinsicht nicht als Teil der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland betrachtet werden sollen.

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Die Bedeutung des Wortes "endgültig" dürfte selbst dir klar sein, Natascha.

    Es ist klar das du sicherlich den Passus "früher deutsche Gebiete" nur als "deutsche Gebiete liest.
    Warum spricht man davon "früher deutschen Gebiete" unter polnische Verwaltung zu geben, wenn deren Status erst durch einen Friedensvertrag geklärt würde? Die Antwort ist ganz einfach, es war damals schon nicht geplant, das diese Gebiete an Deutschland zurückfallen können.
    Und auch wenn du den 2 + 4 Vertrag nicht als friedensvertragliche Regelung ansiehst, so würde der von dir geforderte Friedensvertrag bezüglich der Ostgebiete keine andere Regelung enthalten, als sie der 2 + 4 Vertrag in Zusammenhang mit dem Deutsch-Polnischen Grenzvertrag enthält.
    Und weder die Haager Landkriegsordnung nach andere Bestimmungen würden daran etwas ändern, auch deine eigentümlichen Ansichten, die zur jeder Rechtslehre und Rechtsauslegung vom Staatsrecht bis zum Völkerrecht im Widerspruch stehen.

    Resultat des Friedenvertrages deiner Vorstellung wäre also auch nichts anderes, als Deutschland in seinen heutigen Grenzen, denn das wurde mit dem Potsdamer Abkommen schon in die Wege geleitet.

    Übrigens brauchst du jetzt nicht damit zu kommen, das ein solcher Vertrag einen Bruch des Völkerrechts darstellt, weil dieser Vertrag selber einen Bestandteil des Völkerrechts wäre.

    Was bringt es dir also, den Status des heutigen Deutschlands in Frage zu stellen, wenn das Resultat deiner Vorstellungen hinsichtlich der deutschen Ostgebiete das selbe ist.
    Geändert von Gehirnnutzer (07.05.2009 um 19:16 Uhr)
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

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