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Thema: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 8 - 15

  1. #71
    GOTT MIT UNS Benutzerbild von McDuff
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 13

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Niemand zwingt einen Hartz4-Leistungen in Anspruch zu nehmen. Es gibt keine Verpflichtung Hartz4-Leistungen zu beantragen.
    Nicht direkt jedenfalls.
    "Bund der Kaisertreuen"

  2. #72
    ....oder 100$ zahlen! Benutzerbild von Geronimo
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 14

    Wer bist du?
    „Dieses Jahr erforschten wir das Scheitern der Demokratie, wie die Sozialwissenschaftler unsere Welt an den Rand des Chaos brachten. Wir sprachen über die Veteranen, wie sie die Kontrolle übernahmen und die Stabilität erzwangen, die mittlerweile seit Generationen anhält.“
    Robert A. Heinlein „Starship Troopers“

  3. #73
    DR 2.0 statt DDR 2.0 Benutzerbild von Registrierter
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 14

    Zitat Zitat von Natascha Beitrag anzeigen
    Ein Staat, der die Eigentumsrechte seiner Bürger nicht achtete, hätte keine Zukunft

    Staaten sind Instrumente der Gewalt, die braucht kein Mensch. Staaten gibt es erst seit 5000 Jahren. Seither zieht sich eine Geschichte der Gewalt wie eine Blutspur um den Globus.

    Siehe dazu Porfessor HH Hoppe: für eine Welt ohne Staat:

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    "Freiheit statt Demokratie"
    Der libertäre Vordenker und bekennende "Antidemokrat" Hans-Hermann Hoppe über seine provokanten Thesen

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    JF: Ihre These lautet, die Demokratie ist eine politische Ordnung, die nicht die Herrschaft des Volkes garantiert, sondern seine Ausbeutung.

    Hoppe: Das Wesen der Demokratie ist die Umverteilung, die sich entsprechend der Verteilung der politischen Macht vollzieht.
    Das heißt, diejenigen, die an der Macht sind, verteilen zugunsten der eigenen Klientel und auf Kosten der Klientel der anderen Partei um.
    Mit Gerechtigkeit hat das nichts zu tun, und Grundrechte wie das auf Eigentum sind im Zweifelsfall schnell perdu. Verschärfend kommt hinzu,
    daß die Partei, die gerade herrscht, dazu nur vier Jahre Zeit hat - bis wieder gewählt wird. Um so schneller und verantwortungsloser vollzieht
    sich diese Umverteilung. In der Monarchie dagegen, als deren "glückliche" Überwindung die Demokratie zu Unrecht gilt,
    war der Staat potentiell für immer in den Händen ein und derselben Dynastie. Dementsprechend schonend geht ein Monarch mit seinem "Besitz"
    um. In der Demokratie gehört der Staat dagegen keinem, dementsprechend hemmungslos saugt ihn die gerade herrschende Partei aus.
    __________________________________________________ ____________

    Hoppe: "The Economics and Ethics of Private Property"
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    Parasitism & The Origin of the State
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    Hoppe auf amazon:

    Demokratie. Der Gott, der keiner ist
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    Eigentum, Anarchie und Staat.
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Der GROSSE AUSTAUSCH ist der moderne Völkermord:
    Stufe 1: Geburtenreduzierung
    Stufe 2: Besiedlung per Massenmigration


    Heimatforum

  4. #74
    Querdenker
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 14

    Gesetze werden von den Herrschern so gemacht oder ausgelegt, wie sie sie brauchen.

    Ein Beispiel:

    Besitzer älterer Autos werden enteignet.... mit einem ganz perfiden Trick:

    Per Gesetz wird beschlossen, dass alte Autos ohne Katalysator, die einen willkürlich festgelegten CO2 Austoß überschreiten, in Innenstädten mit "Umweltzone" nicht mehr fahren dürfen.

    Das Auto wird per Gesetz unbrauchbar gemacht.

    Das kommt in meinen Augen einer Enteignung gleich.

    Verwerflich in hohem Maße, da wissenschaftlich festgestellt, dass nur zu 9% der Schadstoffausstoß aller Autos für schlechte Luft in den Städten verantwortlich ist.

    Eigentum verpflichtet?

    Wen für was?

  5. #75
    Deutsche Gemeinde Benutzerbild von schmooch
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 14

    Zitat Zitat von Geronimo Beitrag anzeigen
    Wer bist du?
    Sicher eine Volljuristin! Klingt wie Jacqueline:]!
    Mein Vorschlag:
    Mohammedanern künftig statt Nahrungsmittel und sonstiger Rettungaktionen nur noch den KORAN abwerfen! Möge ALLAH ihnen das Fehlende herabsenden!

  6. #76
    Mitglied Benutzerbild von Rowlf
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 14

    Zitat Zitat von Liba Beitrag anzeigen
    Gesetze werden von den Herrschern so gemacht oder ausgelegt, wie sie sie brauchen.

    Ein Beispiel:

    Besitzer älterer Autos werden enteignet.... mit einem ganz perfiden Trick:

    Per Gesetz wird beschlossen, dass alte Autos ohne Katalysator, die einen willkürlich festgelegten CO2 Austoß überschreiten, in Innenstädten mit "Umweltzone" nicht mehr fahren dürfen.

    Das Auto wird per Gesetz unbrauchbar gemacht.

    Das kommt in meinen Augen einer Enteignung gleich.

    Verwerflich in hohem Maße, da wissenschaftlich festgestellt, dass nur zu 9% der Schadstoffausstoß aller Autos für schlechte Luft in den Städten verantwortlich ist.

    Eigentum verpflichtet?

    Wen für was?
    Rechtlich handelt es sich um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung, nicht um eine Enteignung. Nur mal so am Rande.
    ...Hast du Ideen, oder haben Ideen dich?...

    Linksfraktion und Feminist


  7. #77
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 14

    Hoppe und provokant?
    So'n Quatsch...
    Aktueller Kalenderspruch: "Feminism" is the name we give to the 20th century betrayal of women. (Doug Wilson)

  8. #78
    GESPERRT
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 12a

    Zu dem Thema habe ich auch noch eine etwas grössere Portion Senf hinzuzufügen, hier ein Selbstzitat von meinem Forum:

    Ich möchte den Artikel 12a so fassen, dass er 1. die Bedenken von Dj hinsichtlich des Gleichheitsgrundsatzes berücksichtigt und 2. dem Verhältnismässigkeitsgrundsatz angepasst wird. Es ist völlig unverhältnismäßig, nur zum Zweck der Bereitstellung eines kostenlosen Zeit - und Berufssoldaten - Assessmentcenters für die in Wirklichkeit heute schon bestehende Spezialistenarmee Millionen jungen Menschen ein Jahr ihres Berufslebens wegzunehmen. Die Probanden sind in Wirklichkeit keine echten Soldaten mehr, die in der Form des nicht an einer Verpflichtung interessierten Wehrpflichtigen irgendeine militärische Bedeutung hätten. Es gibt derzeit keine konkrete militärische Bedrohung des Landes, der durch ein Massenheer knapp ausgebildeter nicht - spezialisierter Soldaten begegnet werden muß. Es gibt auch keine aktuellen Verdachtsmomente gegen die "richtigen" Bundeswehrsoldaten, einen Staat im Staate bilden zu wollen und eine auch nur theoretisch denkbare Gefahr für die Demokratie zu bilden.

    Beide Gründe für die so extreme Inanspruchnahme der jungen Menschen und die Beeinträchtigung ihrer Berufsfreiheit gehen also von einem öffentlichen Interesse aus, das auf einem nicht hinreichend konkreten (äussere Bedrohung) und einem nicht hinreichend aktuellen (BW = Staat im Staate vermeiden) öffentlichen Interesse beruhen, um die Wehrpflicht in der heutigen Form (1 Berufsjahr futsch) als verhältnismäßigen Eingriff in die Freiheitsrechte der jungen Menschen darstellbar zu machen. Der Artikel 12a ist daher nach meiner persönlichen Rechtsauffassung jetzt schon ein Fall einer sog. verfassungsimmanten Verfassungswidrigkeit, er verstösst gegen den höherrangigen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

    Es besteht aber noch ein anderes öffentliches Interesse an der grundsätzlichen Beibehaltung der Wehrpflicht: die abstrakte Bedrohung durch ein fremdes Massenheer, die den Schutz des Staatsgebietes durch ein eigenes Massenheer erforderlich macht, weil die aussenpolitischen Rahmenbedingungen sich ändern könnten - vor allem in Russland - und weil die nordeuropäische Tiefebene das ideale Gelände für schnelle Angriffe von Massenheeren darstellt. Ein totaler Neuaufbau eines Massenheeres ohne viele ausgebildete Reservisten könnte möglicherweise nicht schnell genug erfolgen. Daher ist eine kurze Wehrpflicht von 3 Monaten zzgl einiger Wehrübung über Jahre verteilt, die der Bereitstellung von Reservisten für reine Materialeinheiten dient, sicherheitspolitisch geboten und daher verfassungsrechtlich zulässig. Das gleiche gilt auch für die nicht aktuelle Gefahr, dass die BW für die Demokratie gefährlich werden könnte, weil sich da eine fragwürdige Gemeinschaft herausbildet. Diese Gefahr ist dennoch latent, wenn die Materialeinheiten zzgl. Millionen Wehrpflichtiger im Mobilisierungsfall der 200.000 Mann - Profiarmee eindeutig überlegen wären, dann könnte die Bundeswehr nicht mal theoretisch eine Gefahr für die innere Sicherheit werden.

    Im Ergebnis bin ich also nicht für eine Abschaffung des Art. 12a, sondern für einen Umbau im Sinne des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des absoluten Zwangsarbeitsverbotes. Ich möchte eine Formulierung in der Norm, die sich auf das Zwangsarbeitsverbot bezieht und mehr als unbedingt notwendige Beeinträchtigungen der persönlichen Freiheit der jungen Menschen verbietet.

    Was die praktischen Gesichtspunkte betrifft, die uel genannt hat (Demographie und Pflegennotstand): Die Formulierung im GG, nach der der Zivildienst nicht länger als der Wehrdienst dauern dürfe, könnte m. E. so konkretisiert werden, dass die Reserveübungen der Wehrpflichtigen berücksichtigt werden und der Zivildienst 1/2 Jahr dauern darf. Das wurde auf politischen Wegen um 1980 herum mal versucht - 18 Monate Zivildienst gegenüber 15 Monaten Wehrdienst - aber das hat nicht hingehauen, die Vorschrift ist zu deutlich, das BVerfG hat das nicht mitgemacht.

    Ausserdem meine ich, dass es eine fragwürdige Rechnung ist, den Pflegenotstand mit der Verkürzung des Berufslebens von Millionen junger Männer beheben zu wollen. Da entfallen nämlich vom Durchschnittsverdiener bis zum zukünftigen Nobelpreisträger oder Selfmade - Millionär volkswirtschaftliche Wertschöpfungen, die kaum in Zahlen zu fassen sind.
    Quelle: [Links nur für registrierte Nutzer]

  9. #79
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 9

    Bei der Vereinigungsfreiheit ist die negative Seite von besonderer praktischer Bedeutung, wie auch bei der Berufsfreiheit nach Artikel 12 und der Religionsfreiheit nach Artikel 4 GG. Das Recht, nicht in eine Vereinigung eintreten zu müssen oder einen bestimmten Beruf nicht wählen und ausüben zu müssen, ist durch die Artikel 9 und 12 ebenso stark geschützt wie das positive Recht, sich zu vereinigen oder einen Beruf zu wählen bzw. auszuüben.

    Zwangsmitgliedschaften in Kammern aller Art sind deshalb ein grosses Ärgernis für viele Menschen und eine ausgesprochene Provokation wirklich aufrechter Verfassungsdemokraten. Aber wenn es um viel Kohle geht, halten unsere Staatsmächtigen immer zusammen, sowas wie die Zwangsmitgliedschaft in Handels- und Handwerkskammern zum Abzocken kleiner und mittlerer Unternehmen ist immer drin, weil da ja angeblich ein ganz besonders wichtiges öffentliches Interesse besteht, nämlich Qualitätssicherung. Dass die nur kassieren und einen feuchten Kehrricht sichern, ist normalen Menschen bekannt, nicht aber den Machtmenschen in unserer "Verfassungsdemokratie".

    Hier ein aktueller Beitrag von meinem Forum, da hat sich doch tatsächlich mal jemand erfolgreich gegen so eine Bande von Kammerdrohnen gewehrt. Ich bitte das möglichst weiträumig im Internet zu verbreiten, die Kammer hat die Beiträge mit Sicherheit nur zurückbezahlt, damit kein Urteil ergeht, das öffentliche Aufmerksamkeit erlangen könnte. Die meinen, das erscheint nur in der Lokalzeitung und dann wächst Gras über die Sache. Hier ist eine Gelegenheit für jeden Internetnutzer, dieser üblichen Methode, unangenehme Themen klein zu halten, einen Riegel vorzuschieben:
    --------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Hier ein Beispiel für die Grenzen pseudolegaler Korruption. Die Abzocke der Zwangsmitglieder in den Kammern ist durchaus justiziabel, es braucht nur wirklich unabhängige und mutige Richter.

    Eine Kosmetikerin aus Magdeburg klagte beim Verwaltungsgericht gegen die Handwerkskammer und setzte sich mit ihrer Forderung den Kammerbeitrag von 138,80 € zurück zu bekommen, durch. Es gab zwar kein Urteil, aber um einer gerichtlichen Niederlage zu entgehen, wurde der Beitragsbescheid vom jetzigen Vorsitzenden aufgehoben.

    Mit Geldern aus Rücklagen hatte die Handwerkskammer unter ihrem damaligen Präsidenten und dessen Geschäftsführerin hohe Verluste aus Aktienspekulationen erlitten. Als die Kosmetikerin von diesen Geschäften hörte, klagte sie vor Gericht und forderte ihr eingezahltes Geld zurück mit der Begründung , dass aufgrund der Zwangsmitgliedschaft Beiträge zu zahlen sind, wofür es keine Gegenleistung gibt und sie nicht bereit ist , Mitgliedsbeiträge zu zahlen , die anschliessend verspekuliert werden.

    Vielleicht rollt auf die Kammern und Verbände, die Zwangsbeiträge ohne jegliche Gegenleistung erheben, eine Klagewelle zu.


    (Quelle: "Volksstimme"v. 28.02.09)



    Die Meidung aufsehenerregender Urteile ist von Banken und Versicherungen leidlich bekannt. Um so wichtiger ist es, solche Fälle möglichst weiträumig zu publizieren.





    Quelle: [Links nur für registrierte Nutzer]
    Geändert von GG146 (11.03.2009 um 20:10 Uhr)

  10. #80
    GESPERRT
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 14

    Zitat Zitat von Rowlf Beitrag anzeigen
    Rechtlich handelt es sich um eine Inhalts- und Schrankenbestimmung, nicht um eine Enteignung. Nur mal so am Rande.
    Soso... und 100 % Vermögenssteuer pro Jahr wäre auch nur eine Inhalts- und Schrankenbestimmung oder wie oder was????????????????

    Herr schmeiss`Hirn vom Himmel...

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