Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
du verkürzt und lässt einen wichtigen Satz weg: ......wenn andere Anhilfe nicht möglich ist.
Solange die Entscheidungen von unabhängigen Gerichten respektiert werden, gibt es kein gewaltsames Widerstandsrecht.
Jetzt mach dich doch bitte nicht lächerlich! "unabhängige Gerichte", genau das schließt doch Art. 20 (4) aus!