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Thema: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 4 - 7

  1. #101
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 6

    Zitat Zitat von Cash! Beitrag anzeigen
    Wenn Kinder gezielt gefördert werden, dann muss natürlich vorher festgestellt werden, wer dieses Kind erzieht. Damit sicher gestellt wird, das auch die das Geld bekommen die wirklich erziehen. Wenn die beiden verheiratet ist, ok. Wenn nicht, kann man das ja bei der feststellung angeben. Ich hoffe du verstehts so in etwa worauf ich hinaus will....ich kann das immer schlecht erklären.
    Ich weiß schon wie Du meinst. Du sagst halt es sei egal ob da jetzt zwei verheiratet sind, so zusammenleben, getrennt oder ob eine/r alleinerziehend ist, solange die Kinder gefördert werden. Ok. Ich sage aber dass der Staat zusätzlich noch diejenigen Gemeinschaften fördern sollte - und damit deutlich machen, dass dies die idealerweise bevorzugte Form der Gemeinschaft sein sollte -, in der Mutter und Vater stabil und dauerhaft für das Kind da sind.

  2. #102
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 6

    Zitat Zitat von Chanan Beitrag anzeigen
    Ich sage aber dass der Staat zusätzlich noch diejenigen Gemeinschaften fördern sollte - und damit deutlich machen, dass dies die idealerweise bevorzugte Form der Gemeinschaft sein sollte -, in der Mutter und Vater stabil und dauerhaft für das Kind da sind.
    Und hier kommen wir zur Grundsatzfrage, wer eigentlich für wenn da ist.

    Der Staat für den Bürger oder umgekehrt?

    Wenn ein nicht geringer Anteil der Bürger es für das beste hält, Kinder ausserhalb der Ehe zu erziehen, hat der Staat es diesen Leuten zu ermöglichen. Der Staat hat ein Interesse an gesunden Kindern den es an nichts mangelt. Was der Staat aktuell macht ist ein bestimmtes Familienmodel gegen die Realitäten in diesem Land zu verteidigen. Niemand fordert die Abschaffung der Ehe. Aber ich denke eheliiche Priviliegien sollten von den Privilegien der Kindererziehung getrennt werden.

  3. #103
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 6

    Wenn ein nicht geringer Anteil der Bürger es für das beste hält, Kinder ausserhalb der Ehe zu erziehen, hat der Staat es diesen Leuten zu ermöglichen.
    Das leitet sich überhaupt nirgendworaus ab. Wenn ein nicht geringer Anteil der Bürger es für das beste hält, seinen Nachwuchs im Abfall zu entsorgen, senkt der Staat auch nicht die Müllgebühren.
    Was der Staat aktuell macht ist ein bestimmtes Familienmodel gegen die Realitäten in diesem Land zu verteidigen.
    Das wäre schön wenn er das täte, denn vor der Realität zu kapitulieren ist nicht seine vornehmste Aufgabe, sondern diese zu gestalten.

  4. #104
    Mitglied Benutzerbild von Cash!
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 6

    Zitat Zitat von Chanan Beitrag anzeigen
    Das leitet sich überhaupt nirgendworaus ab. Wenn ein nicht geringer Anteil der Bürger es für das beste hält, seinen Nachwuchs im Abfall zu entsorgen, senkt der Staat auch nicht die Müllgebühren.
    Der Vergleich ist absurd, deshalb geschenkt.....

    Das wäre schön wenn er das täte, denn vor der Realität zu kapitulieren ist nicht seine vornehmste Aufgabe, sondern diese zu gestalten.
    Falsch. Die Realitäten sollen von den Bürgern gestaltet werden, der Staat hat lediglich für den ungefähren Rahmen zu sorgen.

  5. #105
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 6

    Zitat Zitat von Cash! Beitrag anzeigen
    Der Vergleich ist absurd, deshalb geschenkt.....


    Falsch. Die Realitäten sollen von den Bürgern gestaltet werden, der Staat hat lediglich für den ungefähren Rahmen zu sorgen.
    Der Vergleich ist zulässig, denn es geht nicht um den Inhalt sondern um die Strukturgleichheit.

    Wenn Du Dir aktuelle Definitionen von Politik anschaust, dann wirst Du sehen, dass der Politik genau das - Gestaltung und Entscheidungen über die Gesamtheit betreffende Zustände - Aufgabe der Politik ist. Der Staat versucht auch z.B. mittels Dosenpfand gegen die Realität (das umweltunfreundliche Verhalten der Bürger (der Mehrheit)) ein anderes Verhaltensmodell durchzusetzen. Hier will er ein neues einführen, im Fall der Ehe versucht er ein im Verfall begriffenes aufrechtzuerhalten.

  6. #106
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 6

    Zitat Zitat von ciargo Beitrag anzeigen
    Bin sehr für die Förderung der Familien.
    Wobei: "Familie ist dort wo Kinder sind!" (Richard von Weizsäcker)

    Die reine Trauscheinsubvention macht keinen Sinn, sowenig wie eine Unterscheidung zwischen Hetero- und Homosexuellen Lebensgemeinschaften.
    User value, Korrelationseffizienz, Leistungsäquivalenz, wiss. flankierte aktive Wertschöpfungspolitik sind die idealen Familienförderer: die vollwertige Marktteilnahme der betriebslosen Anbieter.
    Familie ist dort, wo sie Profit erwirtschaften kann.
    Wo Kinder sind, ist zunehmend Armut und Elend.
    R. v. W. ist ein Riesenrindvieh, ein Feudalismusschmarotzer, ein Zyniker, ein Ursachenmitverankerer der gesellschaftlichen Spaltung.

    Und mal in die 2. und 3. Welt gucken, wo Kinder sind. Das ist doch das reine Grauen. Tgl. sterben zigtausende Kinder am mod. Feudalismus, während in Japan Roboter Violine spielen.
    Profit muß her, die Arbeitsgesetzgebung muß dazu weg.
    Ohne Profit ihrer Eltern sind Kinder dort, wo Elend ist.

  7. #107
    I am proud to be a Kafir Benutzerbild von Felixhenn
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 4

    Zitat Zitat von Bernhard44 Beitrag anzeigen
    hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
    Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?



    Artikel 4
    [Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit]
    (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

    (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

    (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
    1. Mai 2035 – Heute wurde das Grundgesetz mit über 90% Stimmen der Parlamentarier geändert. Nachdem es mit dem Ermächtigungsgesetz gelungen war, die meisten Dhimmis aus dem Parlament zu verbannen war dieses Abstimmungsergebnis zu erwarten.

    Artikel 4 lautet nun folgendermaßen:

    (1) Jeder hat das Recht zum Islam überzutreten. Jede andere Religionsänderung wird mit dem Tode bestraft.

    (2) Moslems haben das Recht, Nichtmoslems an der Ausübung ihrer Religion zu hindern.
    Einstein: "Wissenschaft ohne Religion ist lahm, Religion ohne Wissenschaft blind."- Fallersleben: "Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt..."

    Mitglied der AfD

  8. #108
    I am proud to be a Kafir Benutzerbild von Felixhenn
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 5

    Zitat Zitat von Bernhard44 Beitrag anzeigen
    hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
    Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?


    Artikel 5
    [Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
    1. Mai 2035 – Heute wurde das Grundgesetz mit über 90% Stimmen der Parlamentarier geändert. Nachdem es mit dem Ermächtigungsgesetz gelungen war, die meisten Dhimmis aus dem Parlament zu verbannen war dieses Abstimmungsergebnis zu erwarten.

    Artikel 5 lautet nun folgendermaßen:

    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht solange nicht statt wie sich kein Moslem beleidigt fühlt.

    (2) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind solange frei wie sie dem Koran nicht widersprechen. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
    Einstein: "Wissenschaft ohne Religion ist lahm, Religion ohne Wissenschaft blind."- Fallersleben: "Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt..."

    Mitglied der AfD

  9. #109
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 4 - 7

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    ...Was bedeutet eigentlich..Artikel 4...?...
    Hallo Forum!

    Das ist für viele mit der unbequemste Artikel, fordert er Toleranz gegenüber anders Glaubenden ein. Aber in einem Land, was im Wesentlichen aus engstirnigen Gartenzwergen besteht, war nichts anderes zu erwarten. Und wenn ich Diskussionen zu dem Thema hier im Forum lese, müsste es reichen, die Verfassungsfeinde auf Artikel 4 hinzuweisen. Tut es aber nicht.

    Und verurteilte Verfassungsfeinde würde ich mit dem Entzug der Staatangehörigkeit bestrafen.

    MfG Q.

  10. #110
    GESPERRT
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 4 - 7

    Zitat Zitat von Querulant Beitrag anzeigen
    Hallo Forum!

    Das ist für viele mit der unbequemste Artikel, fordert er Toleranz gegenüber anders Glaubenden ein. MfG Q.
    In Deinem heutigen Beitrag zu Artikel 3 GG feierst Du die Errungenschaft der Gleichberechtigung der Geschlechter und hier mahnst Du Toleranz gegenüber Religionsfaschisten an, die auf die Gleichberechtigung spucken und ihre Religionsfreiheit als Vehikel für verfassungsfeindliche Machtansprüche in der Gesellschaft missbrauchen. Ganz toll - und sehr bequem. So kannst Du Dich natürlich von den vielen absetzen, für die Toleranz gegenüber der Intoleranz ein unbequemes Thema ist.

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