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Thema: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

  1. #11
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Wer kennt noch den Herrn der sagte: "Man könne nicht immer mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen" ?

  2. #12
    Seelenmasseur
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von Bernhard44 Beitrag anzeigen
    aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
    Da haste wirklich recht, das GG gehört in die Schule, man sollte die Leute zwingen, es wenigstens in den Grundzügen zu kennen..........
    Ist ja auch nicht umfangreicher als ne Führerscheinprüfung, sich im GG auszukennen.

    Zitat Zitat von Bernhard44 Beitrag anzeigen
    genau deswegen auch über zwanzig Stränge!
    Denn innerhalb der Diskussion ergibt sich automatisch eine Abgleich zwischen geschriebener Verfassung und der gelebten Realität sowie der gefühlten Stimmung!
    "(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

    Ist wohlklingend, aber nicht Realität,
    setzt man es in einen historischen Kontext, also unter dem Gesichtspunkt, was heute ein Menschenleben wert ist, und was es vor 150 Jahren wert war, dann stimmt es schon...
    Wer Radischen kauft, sollte sie sich besser nicht von unten anschauen.

  3. #13
    Bayer Benutzerbild von Schlumpf
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von Zynixer Beitrag anzeigen
    Da haste wirklich recht, das GG gehört in die Schule, man sollte die Leute zwingen, es wenigstens in den Grundzügen zu kennen..........
    Ist ja auch nicht umfangreicher als ne Führerscheinprüfung, sich im GG auszukennen.



    "(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

    Ist wohlklingend, aber nicht Realität,
    setzt man es in einen historischen Kontext, also unter dem Gesichtspunkt, was heute ein Menschenleben wert ist, und was es vor 150 Jahren wert war, dann stimmt es schon...

    Wer spricht den von Menschenleben und dessen Wert? Es geht um Würde. Üb er diese verfügen in Deutschland im Regelfall nur Täter und meist noch Opfer ausländischer Herkunft. Deutsche Opfer haben anscheinend keine Würde, die geschützt ist, sonst würde unser Staat sich anders verhalten müssen.
    Leben und leben lassen!

  4. #14
    Hände weg von Syrien! Benutzerbild von cajadeahorros
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von Hexenhammer Beitrag anzeigen
    Finde ich alles sehr gut. Ab wann wird dieses Gesetz umgesetzt?
    Leider ein sehr wahrer Kommentar.
    Auf geb' ich mein Werk; nur Eines will ich noch: das Ende - das Ende!

    (Wotan, Die Walküre)

  5. #15
    Mitglied Benutzerbild von kritiker_34
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von Bernhard44 Beitrag anzeigen
    genau deswegen auch über zwanzig Stränge!
    Denn innerhalb der Diskussion ergibt sich automatisch eine Abgleich zwischen geschriebener Verfassung und der gelebten Realität sowie der gefühlten Stimmung!
    Die Formulierung im GG war ja ursprünglich für DEUTSCHE gedacht, welche in vielen Bereichen ein GEMEINSAMES VERSTÄNDNIS der Kultur hatten.

    Inzwischen hat sich D jedoch zu einem Land entwickelt, mit sehr hohem Ausländeranteil, wo teilweise eine völlig andere Rechtsauffassung besteht.

    Nun fragt sich, inwieweit dieser Realität Genüge getan wird, wenn es z.B. einen hohen Antail an Moslems gibt, für welche der Koran wichtiger als dass GG ist.

    Anhängig von dieser Fragestellung ergibt sich dann die Umsetzung in Gerichtsurteilen, bzw. allgemein Anwendung von Gesetzen.

    wie aus vielen Gerichtsurteilen inzwischen bekannt ist, werden bei einem "Ehrenmord" andere Massstäbe angesetzt, als z.B. Mord aus Habgier, oder ähnlichen Gründen.

    Ist jedoch das eigentliche Motiv des sogenannten Ehrenmordes nicht auch ein HABGIER GRUND? Es soll doch verhindert werden, dass z.B. eine Frau innerhalb einer anderen Familie - als der vom Vater ausgesuchten - ihre Zukunft gestaltet. Wird hier letztendlich nicht auch aus sehr niedrigen Motiven heraus gehandelt? "Die Tochter gehört mir" als Vater? Wobei ein solcher Mord dann mit Hinweis auf Koran, usw. beschönigt wird.

    Ferner sind Begriffe wie "Würde" doch für all diejenigen Fremdwörter, welche sich mit der inhaltlichen Qualität dieses Wortes noch nie beschäftigt haben.

    Dann bekommt man oftmals ja den Eindruck, dass der Täterschutz wichtiger als der Opferschutz genommen wird.

    Bei Verbrechern im Kapitalmarkt, welche mal auf die Schnelle einige Millionen ergaunern, werden oftmals eher milde Urteile gesprochen, während die Opfer in die leere Röhre blicken.

    Allgemein gehalten. Es geht einerseits wohl darum, dass unsere GG überarbeitet wird. Aber viel wichtiger wäre eine konsequente Handhabung unter dem Gesichtspunkt: Was schützt die deutsche Gesellschaft vor weiterer Dezimierung?

    Ist z.B. Abtreibung ein Verstoss gegen die Menschenwürde?
    Geändert von kritiker_34 (01.06.2007 um 17:05 Uhr)
    statt Polemik - sachliche Vernunft
    http://de.wikipedia.org/wiki/Weizenbier

  6. #16
    Mitglied Benutzerbild von kritiker_34
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von Zynixer Beitrag anzeigen
    Da haste wirklich recht, das GG gehört in die Schule, man sollte die Leute zwingen, es wenigstens in den Grundzügen zu kennen..........
    Ist ja auch nicht umfangreicher als ne Führerscheinprüfung, sich im GG auszukennen.
    Es sollte allerdings in den Schulen Pflicht sein, zumindest das wesentliche zu vermitteln! Wobei es weniger um Zwang gehen sollte, sondern die Vorteile des GG herauszuarbeiten.

    In den USA muss ein Eid auf die US Verfassung geleistet werden. Gleiches sollte in D praktiziert werden. Dann wäre Schluss mit der Bevorteilung von "Ehrenmorden" usw.


    "(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

    Ist wohlklingend, aber nicht Realität,
    setzt man es in einen historischen Kontext, also unter dem Gesichtspunkt, was heute ein Menschenleben wert ist, und was es vor 150 Jahren wert war, dann stimmt es schon...
    statt Polemik - sachliche Vernunft
    http://de.wikipedia.org/wiki/Weizenbier

  7. #17
    Stimme der Vernunft
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von kritiker_34 Beitrag anzeigen
    wie aus vielen Gerichtsurteilen inzwischen bekannt ist, werden bei einem "Ehrenmord" andere Massstäbe angesetzt, als z.B. Mord aus Habgier, oder ähnlichen Gründen.

    Ist jedoch das eigentliche Motiv des sogenannten Ehrenmordes nicht auch ein HABGIER GRUND? Es soll doch verhindert werden, dass z.B. eine Frau innerhalb einer anderen Familie - als der vom Vater ausgesuchten - ihre Zukunft gestaltet. Wird hier letztendlich nicht auch aus sehr niedrigen Motiven heraus gehandelt? "Die Tochter gehört mir" als Vater? Wobei ein solcher Mord dann mit Hinweis auf Koran, usw. beschönigt wird.
    Gehen wir davon aus, dass die Bezeichnung "Ehrenmord" aus der Sicht des Täters zutreffend ist, so ist Habgier nicht der Grund, vielmehr wird das Verbrechen zur Pflicht, da nur durch selbiges die Ehre der Familie, der man als Vater idR vorsteht und für die man die Verantwortung trägt, bewahrt werden kann, es wird dann so emfpunden, als sein man es seiner Familie mit ihren Vorfahren und Nachkommen schuldig, damit ihre Ehre nicht verletzt würde.
    Eine aus unserer Sicht ziemlich unverständliche Denkweise.
    Denn natürlich ist ein Ehrenmord keinesfalls richtig und noch viel weniger entstammt er edlen Motiven, Urteile in letzter zeit sehen ihn auch als Mord, d.h. niedere Motive, da man die Denkweise des Täters erstens nicht kennen kann und zweitens auch diese nicht zur Richtschnur machen darf.
    Es gab in der Vergangenheit mildernde Umstände für sowas, aber jetzt glücklicherwiese nicht mehr.

    Zitat Zitat von kritiker_34 Beitrag anzeigen
    Dann bekommt man oftmals ja den Eindruck, dass der Täterschutz wichtiger als der Opferschutz genommen wird.
    Wenn das Opfer tot ist, erübrigt sich der Opferschutz. Und dass auch ein Täter nicht vogelfrei ist, ist klar, daher darf er auch nicht Willkürmaßnahmen ausgesetzt werden.
    Ebenso wie das Opfer ist auch der Täter ein Mensch.
    Was wir dhier überhaupt unter Opferschutz konkret verstanden?


    Zitat Zitat von kritiker_34 Beitrag anzeigen
    Bei Verbrechern im Kapitalmarkt, welche mal auf die Schnelle einige Millionen ergaunern, werden oftmals eher milde Urteile gesprochen, während die Opfer in die leere Röhre blicken.
    Leider, Aber so arg viel hat das jetzt mit Würde des Menschen nicht zu tun.

  8. #18
    reinrassiger Urschlamm Benutzerbild von kronkorken
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    der begriff der "Würde des Menschen" ist in der tat schwammig, wie viele idealbegriffe.
    dennoch scheint es sich dabei um etwas zu handeln, was jedem menschen zukommt, unbenommen seiner herkunft oder abstammung. die einzige voraussetzung, die zur "erlangung" dieser würde erfüllt sein muss, ist das "menschsein".
    ergo: das existenz als mensch ist die grundlage für die Würde es Menschen.

    dass der gehalt dieses begriffes "würde des menschen" sich aus einem bestimmten kulturverständniss speist ist ebenfalls richtig. und dieses ist vornehmlich westlich.

    und da haben wir nun einen spagat: die würde kommt nach allg. verständniss jedem menschen zu, allerdings auch solchen, die sie ihrerseits nicht anerkennen.

    die fragen, ab wann einem menschlichen wesen diese würde zusteht oder ob sie auch wieder genommen werden kann sind ihrerseits sehr vertrackt.

    im ersteren falle scheint sie mit einer biologischen definition verknüpft, nämlich, ab welchem stadium das menschsein beginnt (altbekannte streitfrage), im zweiteren falle wäre, könnte die würde auch wieder genommen oder eingeschränkt werden, ebendiese würde nicht allgemein und absolut, wie sie es aber von ihrer idee her zu sein scheint.

    @kritiker_34
    wo wären für Dich denn diese GG-änderungen zu machen?
    “I don't need to compromise my principles, because they don't have the slightest bearing on what happens to me anyway.”
    “It's not denial. I'm just selective about the reality I accept.” (Calvin; aus Calvin & Hobbes)

  9. #19
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    für unseren Kulturkreis ist der Begriff "Würde" gar nicht so schwammig oder abstrakt.
    Von Migranten wird er aber oft mit "Respekt" und "Toleranz" verwechselt oder vermischt!
    Meine/Unsere Würde wird durch ganz andere Ereignisse angetastet/verletzt als z.B. bei einem Muslim! Hier sollte man sich unbedingt an den für Mitteleuropa gültigen, kulturell und religiös gewachsenen Wertekanon halten und orientieren!

  10. #20
    Mitglied Benutzerbild von kritiker_34
    Registriert seit
    21.02.2006
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von Bernhard44 Beitrag anzeigen
    für unseren Kulturkreis ist der Begriff "Würde" gar nicht so schwammig oder abstrakt.
    Wenn man sich innerhalb der westlichen Wertegemeinschaft bewegt dann gibt es sicherlich ein breites Verständnis darüber.

    Wie sieht es aber z.B.mit Pädophilen aus? Verletzen diese nicht die Würde eines Kindes, um ihre perversen Phantasien auszuleben? Dann kommt oftmals der Hinweis auf die "Gleichberechtigung" der Pädos, usw.

    Wer von den Pädos berücksichtigt den u.U. lebenslangen Schaden des Kindes? Steht in der Rechtsprechung die WÜRDE des KINDES im Vordergund, oder wird auf Sentimentalitäten des Pädos Rücksicht genommen?

    Von Migranten wird er aber oft mit "Respekt" und "Toleranz" verwechselt oder vermischt!
    Meine/Unsere Würde wird durch ganz andere Ereignisse angetastet/verletzt als z.B. bei einem Muslim! Hier sollte man sich unbedingt an den für Mitteleuropa gültigen, kulturell und religiös gewachsenen Wertekanon halten und orientieren!
    Das der mitteleuropäische Wertekanon überhaupt in Frage gestellt wird, haben wir dem "Missbrauch der Gleichberechtigung" zu verdanken.

    Warum jedoch werden unsere "Kulturbereicherer" - welche teils ein völlig anderes Rechtsverständnis haben - oftmals mit Samthandschuhen angefasst, während man für geringe Verkehrsdelitkte eins aufgebrummt bekommt?

    Insgesamt hängt es ja von der UMSETZUNG unseres GG und der jeweiligen Gesetze ab. Paoier alleine ist geduldig. Die DDR nannte sich ja auch "demokratisch" obwohl dort ein völlig anderer Bezug hergestellt wurde.
    Geändert von kritiker_34 (02.06.2007 um 21:58 Uhr)
    statt Polemik - sachliche Vernunft
    http://de.wikipedia.org/wiki/Weizenbier

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