Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
Genau das sagt dieser Satz aus! Frau Merkel hat gegen die Verfassung verstoßen, aber das Verfassungsgericht kann die Beachtung von Verfassungsrechten nicht erzwingen. Aber ein ordentliches Gericht könnte diese Verstöße ahnden.
Auch ein ordentliches Gericht kann die Verfassungsbrüche einer Frau Merkel nicht ahnden. Frau Merkel ist auch Abgeordnete und müsste daher gemäss Artikel 46 von der Mehrheit des Bundestages für eine Strafverfolgung von ihrer Immunität befreit werden. Das ist aktuell unwahrscheinlich. Die SPD würde nicht gegen Merkel stimmen. Worin unterscheidet sich das Deutschland von 2018 noch vom Dritten Reich? In beiden Systemen ist die Gewaltenteilung, die Grundlage aller Demokratien, ausgesetzt.