/ / / / :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Strafbarkeit von Propaganda für Terrorgruppen deutlich eingeschränkt. Allgemeine Aufrufe zum Dschihad (“Heiliger Krieg“) und zu nicht näher bezeichneten Terroraktionen sind künftig nicht mehr als Werbung für eine terroristische Vereinigung strafbar, heißt es in einer in Karlsruhe veröffentlichten Grundsatzentscheidung. Weil unter der rot-grünen Regierung die Sympathiewerbung für Terrorgruppen von der Strafbarkeit ausgenommen worden war, darf laut BGH nur noch das konkrete Werben um Unterstützer für eine bestimmte Gruppierung strafrechtlich geahndet werden. (…) Laut BGH ist Voraussetzung für eine solche Strafbarkeit jedoch, dass gezielt um Mitglieder oder Unterstützer für eine konkrete Organisation geworben wird. „Ein allgemein gefasster Aufruf, sich an nicht näher bezeichneten terroristischen Aktivitäten zu beteiligen“, reichte dafür nicht aus, befand der Senat. „Dasselbe gilt für die Aufforderung, sich am Dschihad zu beteiligen.“
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