Versuch einer Präzisierung des Unterpunktes: Demokratie-Tradition in Deutschland?
Alle Zitate aus (Hervorhebungen von mir):
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"Die Verfassung verfügt über keinen Grundrechtsteil, der die Beziehung zwischen Untertan (Bürger) und Staat mit Verfassungsrang rechtlich näher ausgestaltet hätte. Lediglich ein Benachteiligungsverbot auf Grund der Staatsbürgerschaft eines Bundesstaates (Inländergleichbehandlung) war normiert. Der fehlende Grundrechtsteil musste sich nicht zwangsläufig nachteilig auswirken." ...
"Die Verfassung verstand das Deutsche Reich als eine Stiftung der Bundesfürsten. Dem entsprach, dass das Deutsche Reich ein Bundesstaat war. Die Bundesstaaten hatten ausgeprägte Eigenzuständigkeiten, wobei ihnen zusätzlich über den Bundesrat eine bedeutende Gestaltungsfunktion auf Reichsebene zufiel."
(...)
Dem Kaiser standen beachtliche Kompetenzen zu, die weit über das hinausgingen, was die Bezeichnung Präsidium des Bundes vermuten ließ." (Ende Zitate).
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Im Hinblick auf die Eigenzuständigkeiten der Bundesstaaten sei daran erinnert, daß im größten und wichtigsten Bundesstaat Preußen bis 1918 das Dreiklassenwahlrecht galt.
Nachtrag: Zwar wurde der Reichstag in allgemeinen, freien und gleichen Wahlen gewählt, aber nur von Männern ab 25. Frauen erhielten das Wahlrecht erst im November 1918.
- Alles in allem: Keine Demokratie. So, zurück zum Thema: Wie ist der V V zu sehen?