FDP-Innenminister Ingo Wolf hat heute in Düsseldorf den Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2006 vorgestellt und behauptet, es gäbe „tatsächliche Anhaltspunkte“ für den „Verdacht einer rechtsextremistischen Bestrebung“ bei der Bürgerbewegung pro Köln. Das wirft die Frage auf: Was soll an pro Köln rechtsextrem sein? Der Landes-Verfassungsschutzbericht 2006 führt drei Zitate an, die pro Köln „überführen“ sollen.
Das erste Zitat lautet:
„Schluß mit der Islamisierung Deutschlands! Keine Großmoscheen nach Köln! Keine Zusammenarbeit mit Vorfeld- und Tarnorganisationen des türkischen Staates mitten in Deutschland! Wer als Moslem hierzulande leben will, der soll sich erst einmal darüber klar werden, welchem Land seine Loyalität gilt. Eine fünfte Kolonne Ankaras, die zum Beispiel in der Frage des EU-Beitrittes der Türkei politischen Druck ausüben könnte, brauchen wir hier nicht! Weder in Köln noch anderswo in Deutschland!“
Diese Äußerung soll angeblich die „Ausländerfeindlichkeit“ der Bürgerbewegung pro Köln belegen.
Sie entspricht indessen ganz offensichtlich der Mehrheitsmeinung der Deutschen zum Thema Islamisierung.
Ist es rechtsextremistisch, von in Deutschland lebenden Moslem Loyalität zu unserem Land einzufordern?
Tut nicht der Verfassungsschutz dasselbe, wenn er radikale islamistische Gruppen als verfassungsfeindlich bewertet und insofern deren mangelnde Loyalität zur politischen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland beanstandet?
Neben dieser angeblich ausländerfeindlichen Äußerung hat der Verfassungsschutz zwei weitere Zitate aus pro-Köln-Veröffentlichungen des Jahres 2006 herausgesucht, die Wolfs Extremismus-Verdacht stützen sollen. Pro Köln verunglimpft angeblich Institutionen und Repräsentanten des demokratischen Rechtsstaates. Wir begehen also sozusagen eine neuzeitliche Variante der Majestätsbeleidigung, z.B. durch die folgende böse Kritik an einer bestimmten Kammer des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf:
„Es mag sogar Verwaltungsrichter geben, die der Desinformationskampagne des NRW-Innenministeriums auf den Leim gehen. So wurde die Klage von ‘pro Köln’ gegen die VS-Beobachtung tatsächlich erstinstanzlich vom Verwaltungsgericht Düsseldorf abgewiesen, wobei auch in dieser Entscheidung nur ein ‘Verdacht’ und ‘Anhaltspunkte’ erwähnt wurden. Dieses Urteil ist jedoch keineswegs rechtskräftig, ‘pro Köln’ wird den Klageweg notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht beschreiten. Denn das Bundesverfassungsgericht hat schon einmal den Düsseldorfer Richtern eine schallende Ohrfeige in Sachen falscher Extremismus-Vorwürfe verpasst [...].“
Der brave Untertan sagt zu allem „Ja“ und „Amen“ und verzichtet darauf, gegen ein inakzeptables Gerichtsurteil auch verbal in Berufung zu gehen? – Ja, wo leben wir eigentlich? Übertroffen wird die Zumutung der mit solchen Extremismus-Maßstäben verbundenen Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung nur noch durch den Versuch, pro Köln im Kampf gegen den kölschen Klüngel einen Maulkorb zu verpassen. Im Verfassungsschutzbericht stehen wir nämlich auch des folgenden Zitates wegen:
„Quo vadis Colonia? Politische Geisterbahnfahrt der Kölner Klüngel-Fraktion [...] Engstirnig, verbohrt, selbstgefällig, ignorant und undemokratisch: So könnte eine wohlmeinendende Beschreibung der etablierten Ratspolitiker ausfallen! Egal ob bei den Kosten für die Kinderbetreuung, bei schwul-lesbischen Prestigeobjekten oder der zunehmenden linken Gewalt in Köln – kritische und bürgernahe Meinungsäußerungen wurden von den Klüngel-Funktionären wahlweise mit privaten Plauderein, Brotzeitpausen, komatösem Halbschlaf, aus-dem-Saal-Laufen oder völliger intellektueller Überforderung quittiert.“
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Es ist also offiziell: Bist du gegen die Vermuselung Deutschlands, dann bist du ein NAZI!