"Ausländer oder Deutsche" so lautet der Titel einer Studie, die 1981 erstellt wurde, im Auftrag des Berliner Senats, in Zusammenarbeit mit Liselotte Funke, Ausländerbeauftragte der Bundesregierung.
Unsere Politiker verstoßen seit Anfang der achtziger Jahre gegen Art 3 GG - und zwar zu Ungunsten der Deutschen und zu Gunsten hauptsächlich türkischer/muslimischer Zuwanderer.
Die nachfolgend zitierten Richtlinien wurden und werden noch immer vom Berliner Senat, und auch von allen deutschen Regierungen umgesetzt. Das hatte zur Folge, dass Deutsche in vielen Bereichen gegenüber Zuwanderern benachteiligt wurden und immer noch werden. Man hoffte, dadurch eine bessere Integration der Zuwanderer zu erzielen.
Z.B. werden jedes Jahr ca. 65 Millionen Euro in die Türkei transferiert, um die Familienangehörigen hier lebender Türken mitzuversichern. Es wirkt sich auch dahingehend aus, dass von Ausländern begangene Straftaten kaum thematisiert werden bzw. Täter selten als Ausländer benannt werden. Es gab immer mehr Zugeständnisse, von gelungener Integration kann dennoch keine Rede sein.
Meine Frage lautet nun: Wie können wir uns gegen diese Benachteiligung Deutscher zur Wehr setzen? Den Initiator und damit den Berliner Senat verklagen? Die jeweiligen Bundesregierungen, die sich ebenfalls an dieser Studie orientieren? Oder das Ganze weiterhin widerspruchslos hinnehmen?
„(…) Ausländer, die bei uns leben und in Sozial-Skala und –Prestige weit unter dem deutschen Arbeiter und Tagelöhner angesiedelt sind. Für wenigstens zwei Generationen muß für die Ausländer mehr getan werden als für die Deutschen; allein sind Ausländer nicht in der Lage, das soziale Gefälle zum deutschen Arbeiter zu überwinden
„Integrationshilfen sollen eingesetzt werden um den Ausländern Chancengleichheit zu verschaffen. Um ihnen diese Chancengleichheit zu verschaffen muß jedoch für wenigstens zwei Generationen mehr für Ausländer getan werden als für Deutsche, da sie allein nicht in der Lage sind, die Sozialisationsunterschiede zu überwinden. (…)“
Zitat aus „Ausländer oder Deutsche – über die Integration ausländischer Bevölkerungsgruppen in der BRD“
Artikel 3 GG
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. 2 Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. 2 Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.