Zitat Zitat von EnjoyMozarella Beitrag anzeigen
Mit freude habe ich heute die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gesehen. Beruflich habe ich viele Fälle erlebt, an denen Väter nur als Leistungsträger "gehalten" wurden, Vaterschaftsanfechtungsklagen verliefen im Sand... jetzt bleibt nur noch die Frage, wo die berechtigte Anfechtung der Vaterschaft auch für das Gericht liegt bzw. wo die Persönlichkeitsrechte des Kindes anfangen. Zu hoffen bleibt, dass auch in Sachen Sorgerecht mehr für die Väter getan wird :gesetz: .
Das ist eine andere Baustelle, die aber auch sehr wichtig ist.

Bislang ist es so, dass die die etwas damit zu tun haben herausgehalten werden und die die nichts damit zu tun haben hineingeholt werden. Das geht nicht gut!