Zitat von
EnjoyMozarella
Mit freude habe ich heute die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gesehen. Beruflich habe ich viele Fälle erlebt, an denen Väter nur als Leistungsträger "gehalten" wurden, Vaterschaftsanfechtungsklagen verliefen im Sand... jetzt bleibt nur noch die Frage, wo die berechtigte Anfechtung der Vaterschaft auch für das Gericht liegt bzw. wo die Persönlichkeitsrechte des Kindes anfangen. Zu hoffen bleibt, dass auch in Sachen Sorgerecht mehr für die Väter getan wird :gesetz: .