Ich denke nicht, er wird ih wohl nicht kennen. Aber man benötigt ihn, um überhaupt die Siedetemperatur halten zu können. Von gewinnbringend kann da keine Rede sein. Vor allem muß der ganze Krempel von Tank bis Zylinder beheizt werden, sonst friert der Laden zu, incl. der Ablaßverntile. Das passiert bereits heute bei LPG. Deshalb ist uns mal im Winter im Firmengelände ein Stapler abgefackelt.
Weshalb erzeugen? Bei t< 20K bleibt H2 flüssig und bildet den der Temp. entsprechenden Dampfdruck aus, 209 Pa oder 0,02 bar bei 20K. bei t > 21K ist H2 gasförmig und erzeugt exakt den Druck, der sich aus dem Normalgasvolumen und dem Behältervolumen ergibt. Es läßt sich auch durch Druck nicht verflüssigen, da der kritische Punkt bei nur 13K und 1,297 MPa oder 12970 bar liegt.Zitat von Praetorianer
D.h. der Tank braucht einen Verdampfer nach dem Entnahmeventil, um das H2 gasförmig durch die Spritleitung zu kriegen. Der Tank selbst muss soweit technisc möglich drucklos gehalten werden, das sich durch unvermeidliche Nachverdampfung entwickelnde H2gas abgelassen.
Das Problem hier ist eben der Siedepunkt von H2 bei minus 253 °C. Viel tiefer gehts einfach nicht. Selbstredend wird man nicht bei 0,2 bar ablassen, sondern von mir aus bei 2 oder 5 bar. Der Überdruck wird da sein, solange flüssiges H2 nachverdampfen kann. Wobei die Abkühlung des entspannten H2 eigentlich die einzige Energiequelle ist, die zur Kühlung des Flüssigtanks zur Verfügung steht.Zitat von Praetorianer
Ein völlig geschlossener ungekühlter H2 Kryotank wird, wie das 1 liter Beispiel zeigt, explodieren.
Sehr schön kann man das heute z.B. bei all den vielen Linde Tanks für Kryolagerung von N2 oder flüssiger Luft beobachten mit ihren vereisten Verdampfern und Rückkühlern, stehen in vielen Industrieanlagen etc. Nur daß die Temperaturen dort "nur" bei ca. minus 180°C liegen.
Zitat von Praetorianer
Die Erdbeersuppe der fanatischen Alkoholhasserin von Nachbarin z.B.
Außerdem freut sich dann Alfredos für die Brasilianer.[/quote]
Guter Vorschlag. Leider nicht in unserem Staat. Ethanol für nicht menschlichen Genuß wird zwangsläufig vergällt sein.