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Thema: Artikel 1: Das Recht, zu leben

  1. #11
    Hup holland hup! Benutzerbild von Biskra
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    Standard AW: Artikel 1: Das Recht, zu leben

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Eine Unterlassung ist eben eine Unterlassung, ein Angriff ein aktives Tun.
    Ich sehe darin in diesem Falle einen bedeutenden Unterschied.
    Die Abschaltung der vorher zur Lebenserhaltung eingesetzten Instrumente ist aber keine Unterlassung, sondern aktives Handeln und stellt in diesem Falle sogar einen Mord dar. (geplantes Handeln, niedere Beweggründe (Geld))

    Godwin's Law: As an online discussion grows longer, the probability of a comparison involving Nazis or Hitler approaches one.

  2. #12
    Vorstand der Stammchatter Benutzerbild von Mark Mallokent
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    Standard AW: Artikel 1: Das Recht, zu leben

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    'Recht auf Leben' wurde im Eingangsbeitrag definiert als das Recht einer Person, nicht von anderen getötet oder (körperlich) geschädigt zu werden.

    Um "Leben als solches" geht es also nicht, sondern um ein Tötungs- und Körperverletzungsverbot.

    Trotzdem absurd?

    mfg
    Man kann (und soll) natürlich, daß Töten von Menschen verbieten. Das ist nicht aus einem abstrakten "Recht auf Leben" abzuleiten.
    Ich stehe hier, ein Herkules mit Fackeln! Sie sollen lodern, leuchten, knistern und auch knackeln!
    Mitglied der FDL

  3. #13
    Hup holland hup! Benutzerbild von Biskra
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    Standard AW: Artikel 1: Das Recht, zu leben

    Zitat Zitat von Mark Mallokent Beitrag anzeigen
    Man kann (und soll) natürlich, daß Töten von Menschen verbieten. Das ist nicht aus einem abstrakten "Recht auf Leben" abzuleiten.
    Woraus dann?

    Godwin's Law: As an online discussion grows longer, the probability of a comparison involving Nazis or Hitler approaches one.

  4. #14
    Mitglied Benutzerbild von Giri
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    Standard AW: Artikel 1: Das Recht, zu leben

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Nachfolgend der erste Artikel einer fiktiven Verfassung.
    Nicht aus meiner Feder, doch durchaus interessant imho.
    mfg
    Da fehlt etwas bei diesem Gesetz. Komatoes oder anderweitig bewusstlos, so weit klar.
    Was aber in solchen Faellen, wenn zu erkennen ist, dass ein Aufwachen aus diesem Zustand theoretisch nicht denkbar waere? In welchem Zustand befindet sich die Person, die jetzt bewusstlos ist und im Koma liegt.

    Bei allem Respekt vor Menschenwuerde oder Humanitaet ich persoenlich moechte nicht an irgendwelche Maschinen angeschlossen werden und endlos am Leben erhalten werden, wenn die Chancen je aus dem Koma zu erwachen gering sind, zu lange dauern und/oder andere Schaeden noch praesent nachhaltig praesent sind. (Dieserhalb auch die Frage nach dem Zustand der Person). Dann wuerde ich es vorziehen, dass jemand das Licht ausschaltet.

    Was ist human? Jemand am Leben zu erhalten ohne Chance je wieder "normal" zu sein oder jemand von seinem Leid/Situation zu befreien?

    Vielleicht bin ich eine Ausnahme, moechte selbst ohne Koma, nach einem schrecklichen Unfall mit Verstuemmelung nicht am Leben erhalten und zusammengeflickt werden. Das Leben ist eine Station in unserem Dasein mit einem Anfang und einem Ende, wobei das Ende zu einem nicht vorhersehbaren Zeitpunkt kommt und unter Umstaenden ploetzlich eintreten kann. Was nuetzt es mir in einem Rollstuhl zu sitzen, meinen Naechsten eine Last zu sein, mich nicht bewegen kann, am Tropf haenge oder was immer eintreten kann. Ziehe ich es vor, dass mich meine Naechsten in guter Erinnerung behalten und mein Abschied von dieser Welt eingeleitet wird. Denn sterben muessen wir ohnehin eines Tages, wir denken nur nicht daran, wir meinen immer es geht jeden Tag lustig weiter.
    Wer seine Meinung nicht sagen darf, wer unterdrückt, bevormundet, manipuliert, überwacht und zensiert wird, lebt in einem Gefängnis.

    Wem Freiheit, Gerechtigkeit und Gleichheit entzogen wird, ist ein Sklave.

  5. #15
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Artikel 1: Das Recht, zu leben

    Zitat Zitat von Biskra Beitrag anzeigen
    Die Abschaltung der vorher zur Lebenserhaltung eingesetzten Instrumente ist aber keine Unterlassung, sondern aktives Handeln
    Dadurch, dass niemand mehr die Massnahmen finanziert, läuft der Dienstleistungsvertrag zwischen dem Krankenhaus und dem Patienten automatisch aus.
    Es ist insofern ein aktives Handeln, als dass gewisse Schritte notwendig sind, um die Auflösung der Vereinbarung endgültig abzuschliessen.
    Diese Schritte sind aber nicht für sich zu betrachten, sondern im Zusammenhang mit dem Grunde - dem Auslaufen des Dienstleistungsvertrages durch Nichterbringung der notwendigen geldlichen Leistungen seitens des Patienten.
    Die Unterlassung besteht also eigentlich nicht aus der Nichtfortsetzung der Massnahmen, sondern aus der nicht erneuten Aufnahme derselben.
    Dies jedoch ist kein Angriff, kein aktives Handeln gegen das Leben des Patienten o.ä., sondern die Inanspruchnahme des Rechtes auf Freie Assoziation (, das weiter unten in dem Dokument folgt).

    und stellt in diesem Falle sogar einen Mord dar. (geplantes Handeln, niedere Beweggründe (Geld))
    Du wendest damit unseren bundesrepublikanischen gesetzlichen Mordbegriff auf die Verfassung eines anderen Staates an, dazu noch eines fiktiven.
    Schwierig...

    mfg
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  6. #16
    Gegen Ausbeuterei Benutzerbild von Frei-denker
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    Standard AW: Artikel 1: Das Recht, zu leben

    Hier wird die Krankenversorgung und die Frage "Sein oder Nichtsein" von den Vermögensverhältnissen abhängig gemacht. Damit weist man Geld mehr Wert zu als dem menschlichem Leben.

    Immer dann in der Geschichte, wenn das menschliche Leben nicht die oberste Priorität hatte, sondern anderen Dingen nachgeordnet war, mündeten das in unmenschliche Verhältnisse: 3. Reich, Sklavenhandel, Manchesterkapitalismus.

    Die Menschheit hat gerade deshalb die Idee der unveräußerlichen Menschenrechte entwickelt, um derartige Auswüchse der Unmenschlichkeit zu verhindern. Von daher wäre die Verfassung im Startposting ein großer Rückschritt in der menschlichen Entwicklung.
    US-Hegemonie, Zionismus und international operierende Konzerne

    - der Faschismus unserer Zeit.

  7. #17
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Artikel 1: Das Recht, zu leben

    Zitat Zitat von Giri Beitrag anzeigen
    Dann wuerde ich es vorziehen, dass jemand das Licht ausschaltet.
    Ein wichtiger PUnkt, in der Tat.

    Ich nehme an, Du hast in dem Artikel einen Nebensatz überlesen:
    "all of eir money will be used to keep em alive unless ey has signed explicit instructions to the contrary".

    D.h. Dir stünde es vollkommen frei, Anweisungen zu hinterlassen, wie in so einem Falle mit Dir umzugehen sei.

    mfg
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  8. #18
    Hup holland hup! Benutzerbild von Biskra
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    Standard AW: Artikel 1: Das Recht, zu leben

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Dadurch, dass niemand mehr die Massnahmen finanziert, läuft der Dienstleistungsvertrag zwischen dem Krankenhaus und dem Patienten automatisch aus. Es ist insofern ein aktives Handeln, als dass gewisse Schritte notwendig sind, um die Auflösung der Vereinbarung endgültig abzuschliessen.
    Ja.

    Diese Schritte sind aber nicht für sich zu betrachten, sondern im Zusammenhang mit dem Grunde - dem Auslaufen des Dienstleistungsvertrages durch Nichterbringung der notwendigen geldlichen Leistungen seitens des Patienten.
    Die Unterlassung besteht also eigentlich nicht aus der Nichtfortsetzung der Massnahmen, sondern aus der nicht erneuten Aufnahme derselben.
    Dies jedoch ist kein Angriff, kein aktives Handeln gegen das Leben des Patienten o.ä., sondern die Inanspruchnahme des Rechtes auf Freie Assoziation (, das weiter unten in dem Dokument folgt).
    Nein, es ist keine Unterlassung, sondern aktives Handeln. Das kann doch nicht so schwer sein, du gibst es ja im ersten Absatz auch zu.
    Eine Verfassung als libertär zu bezeichnen, die das Recht auf Leben u.A. von der Finanzkraft des Individuums abhängig macht, halte ich übrigens für im Ansatz verfehlt.

    Du wendest damit unseren bundesrepublikanischen gesetzlichen Mordbegriff auf die Verfassung eines anderen Staates an, dazu noch eines fiktiven.
    Schwierig...
    Welche Umstände machen denn in diesem fiktiven Staat eine Tötung zum Mord?

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  9. #19
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Artikel 1: Das Recht, zu leben

    Zitat Zitat von Frei-denker Beitrag anzeigen
    Hier wird die Krankenversorgung und die Frage "Sein oder Nichtsein" von den Vermögensverhältnissen abhängig gemacht. Damit weist man Geld mehr Wert zu als dem menschlichem Leben.

    Immer dann in der Geschichte, wenn das menschliche Leben nicht die oberste Priorität hatte, sondern anderen Dingen nachgeordnet war
    Wieviele Stunden arbeitest Du am Tage?
    Bei neun Stunden Schlaf + 1 Stunde zur Nahrungsmittelaufnahme + ein wenig Freizeit hätte man eigentlich zwölf Stunden Zeit.
    Arbeitest Du zwölf Stunden?
    Vermutlich nicht.
    Könntest Du durch Mehrarbeit Menschenleben retten?
    Ganz sicher könntest Du das.
    Daraus ist zu schliessen, dass Du ein wenig Freizeit der Rettung von Menschenleben vorziehst.

    Die Menschheit hat gerade deshalb die Idee der unveräußerlichen Menschenrechte entwickelt, um derartige Auswüchse der Unmenschlichkeit zu verhindern.
    "Die Menschheit" hat diese Idee nicht entwickelt.
    Das Gros der Menschheit glaubt ja selbst heute noch nicht daran.
    Entwickelt wurde das Konzept des Menschenrechts v.a. zunächst durch Christen und dann durch Liberale.

    Ausserdem gibt es nicht DIE Idee, sondern viele Ideen, wie Menschenrechte aussehen könnten.
    Die Autoren der hier präsentierten Verfassung haben auch konkrete Vorstellungen von Menschenrechten, die sie eben in diesem Dokumente niedergelegt haben.
    Und ihre Aussagen sind durchaus konsistent, was ja wohl erstmal das wichtigste ist für eine Rechtstheorie.

    mfg
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  10. #20
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    Standard AW: Artikel 1: Das Recht, zu leben

    Zitat Zitat von Biskra Beitrag anzeigen
    Nein, es ist keine Unterlassung, sondern aktives Handeln. Das kann doch nicht so schwer sein, du gibst es ja im ersten Absatz auch zu.
    Aktives Handeln ist das konkrete Beenden der Massnahmen.
    Analogie: Aktives Handeln ist das Abstellen des Stromes durch den netten Herrn von den E-Werken.

    Jedoch ist dieses aktive Handeln in beiden Fällen nur der letztnotwendige Schritt zu der zuvor erfolgten Beendigung der vertraglichen Beziehung, d.h. in beiden Fällen der Nichterbringung der finanziellen Gegenleistung.

    Läuft das Vermögen des Patienten aus, dann ist ER derjenige, der die Vereinbarung beendet, NICHT das Krankenhaus.
    Dieses weigert sich lediglich ("unterlässt"), eine NEUE Vereinbarung unter ANDEREN Umständen zu schliessen.

    Eine Verfassung als libertär zu bezeichnen, die das Recht auf Leben u.A. von der Finanzkraft des Individuums abhängig macht, halte ich übrigens für im Ansatz verfehlt.
    Ich hab grundsätzliche Schwierigkeiten damit, überhaupt eine Verfassung als "libertär" zu bezeichnen...

    Welche Umstände machen denn in diesem fiktiven Staat eine Tötung zum Mord?
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    Dazu kommen wir aber erst später.

    mfg
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