Umfrageergebnis anzeigen: Ist das Ausspionieren privater PC's mit unseren Grundrechten vereinbar?

Teilnehmer
31. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja,denn es dient der Terrorbekaempfung

    1 3,23%
  • Ja,aber nur bei konkretem Verdacht und Richterlichem Erlass

    8 25,81%
  • Nein,denn unsere Privatsphaere muss,wie die Wohnung, unantastbar bleiben

    22 70,97%
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Thema: Koalitionsstasi Online

  1. #11
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: Koalitionsstasi Online

    06.02.2007, 12:05 Uhr
    NRW-Verfassungsschutz darf Computer anzapfen
    Düsseldorf (dpa) - Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz darf laut Landesinnenministerium auch nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs private Computerdaten ausspähen. Das BGH-Urteil beziehe sich nur auf die Befugnisse der Polizei und habe nichts mit dem Verfassungsschutzgesetz zu tun, sagte Ministeriumssprecherin Dagmar Pelzer in Düsseldorf. Ein seit Januar geltendes Gesetz erlaube es dem Verfassungsschutz unter bestimmten Bedingungen, Computer extremistischer Terroristen heimlich zu kontrollieren.

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  2. #12
    Haßkrimineller Benutzerbild von wtf
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    Standard AW: Koalitionsstasi Online

    Eine Unverschämtheit. Die scheißen auf das höchste Gericht und werden immer dreister.
    "When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson

  3. #13
    Mitglied
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    Standard AW: Koalitionsstasi Online

    Ist genauso wenig mit den Grundrechten vereinbar, wie Betriebslose zum Inhaberinstrument zu deklarieren.
    Die Politgangster werden in der Tat in beiden Bereichen immer dreister.

    Hier steht:
    "unsere Privatsphaere muss,wie die Wohnung, unantastbar bleiben"
    Das stimmt nicht, denn die Wohnung ist keineswegs unantastbar.

    Gemeint ist wohl:
    Es gibt (zumindest angebl.) kein unbemerktes Eindringen in Wohnungen. Angebl. dürfen dort keine Abhöranlagen installiert werden, oder doch?

    Wäre Beides zulässig, dann wäre die PC-Geschichte "nur" regimekonform.

    Unbemerktes Installieren ist vermutl. per Gerichtsbeschluß in Wohnungen doch möglich.
    Dann wäre die PC-Spionage "nur" eine "Anpassung" an die techn. Entwicklung.
    Aber eben nur bei Gerichtsbeschluß.
    Geändert von politisch Verfolgter (06.02.2007 um 13:21 Uhr)

  4. #14
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: Koalitionsstasi Online

    Zitat Zitat von wtf Beitrag anzeigen
    Eine Unverschämtheit. Die scheißen auf das höchste Gericht und werden immer dreister.
    Die scheißen auf alles und demnächst gibt es nur noch Betriebssysteme mit Backdoor und OpenSource ist ohnehin eine Sauerei, da kann M$ nicht daran verdienen und dann wachsen auch keine dicken Umschläge rüber.
    / :flop: :bat:
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  5. #15
    Mitglied
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    Standard AW: Koalitionsstasi Online

    FranzKonz, OpenSource würde ich jetzt aber bitte keinesfalls als user value identifizieren ;-)
    Wenn Inhabern keine dicken Geld-Bündel rüberwachsen, muß das noch lange nicht die Profitmaximierung Betriebsloser bedeuten ;-)

  6. #16
    Das soziale Gewissen Benutzerbild von alberich1
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    Standard AW: Koalitionsstasi Online

    Zitat Zitat von politisch Verfolgter Beitrag anzeigen
    Ist genauso wenig mit den Grundrechten vereinbar, wie Betriebslose zum Inhaberinstrument zu deklarieren.
    Die Politgangster werden in der Tat in beiden Bereichen immer dreister.

    Hier steht:
    "unsere Privatsphaere muss,wie die Wohnung, unantastbar bleiben"
    Das stimmt nicht, denn die Wohnung ist keineswegs unantastbar.

    Gemeint ist wohl:
    Es gibt (zumindest angebl.) kein unbemerktes Eindringen in Wohnungen. Angebl. dürfen dort keine Abhöranlagen installiert werden, oder doch?

    Wäre Beides zulässig, dann wäre die PC-Geschichte "nur" regimekonform.

    Unbemerktes Installieren ist vermutl. per Gerichtsbeschluß in Wohnungen doch möglich.
    Dann wäre die PC-Spionage "nur" eine "Anpassung" an die techn. Entwicklung.
    Aber eben nur bei Gerichtsbeschluß.

    Grundgesetz Artikel 13
    Artikel 13
    (1) Die Wohnung ist unverletzlich.
    (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
    (3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.
    (4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.
    (5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.
    (6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.
    (7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.
    Nieder mit dem Kapitalismus!
    HartzIV oder Sozialismus!Ihr habt die Wahl!
    Demokratie vor Plutokratie! gegen TTipp
    Arbeitslos?Pleite?Hungrig?Wohl wieder nicht Links gewaehlt!

  7. #17
    GOTT MIT UNS Benutzerbild von McDuff
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    Standard AW: Koalitionsstasi Online

    Als ob sich unsere Politruks noch um das GG scheren. Die meisten werden es wohl nicht kennen, geschweige denn gelesen haben.
    "Bund der Kaisertreuen"

  8. #18
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    Standard AW: Koalitionsstasi Online

    alberich1, demnach ist Spionage in Privatwohnungen generell untersagt?
    Näheres regeln Gesetze.
    Alles ist also offen.

    Das ist nur deswegen problematisiert, weils auch Inhaber betreffen kann.
    Und bei denen kommen wohl auch die meisten Durchsuchungen vor ;-)
    Wo (vor allem mit und sogar von sog. "Arbeitnehmern") gehobelt wird, da fallen eben Späne, hahaha ;-)

    Auf keinen Fall darf jemand für das Eigentum Anderer zuständig erklärt werden.
    Das ist völlig eindeutig.
    Ich hab im Eigentum Anderer ebensowenig verloren, wie es Staatskommandos (in welcher Form auch immer) bei mir haben, wenn ich nichts verbrochen habe.

    Wer schützt Betriebslose vor dem Eigentum Anderer?
    Es ist unantastbar!

  9. #19
    Hup holland hup! Benutzerbild von Biskra
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    Standard AW: Koalitionsstasi Online

    Der Staat will sich zum gewöhnlichen Kriminellen machen. Sachen gibt's.

    Godwin's Law: As an online discussion grows longer, the probability of a comparison involving Nazis or Hitler approaches one.

  10. #20
    Das soziale Gewissen Benutzerbild von alberich1
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    Standard AW: Koalitionsstasi Online

    Zitat Zitat von politisch Verfolgter Beitrag anzeigen
    alberich1, demnach ist Spionage in Privatwohnungen generell untersagt?
    Näheres regeln Gesetze.
    Alles ist also offen.

    Ich hab im Eigentum Anderer ebensowenig verloren, wie es Staatskommandos (in welcher Form auch immer) bei mir haben, wenn ich nichts verbrochen habe.

    Wer schützt Betriebslose vor dem Eigentum Anderer?
    Es ist unantastbar!
    Unrechmaessig erworbener Besitz ist kein Eigentum.Sonst duerfte jeder Bankraeuber ja seine Beute behalten.
    Dasselbe gilt auch fuer kapitalistisch angehaeuftes Geld,denn die Rechtmaessigkeit der Umstaende,unter denen dieses Zuviel erwirtschaftet wurde ist unrechtmaessig.Was dem Volke gestohlen wurde,ist zwar Besitz des Kapitalisten,aber Eigentum des Volkes.
    Nieder mit dem Kapitalismus!
    HartzIV oder Sozialismus!Ihr habt die Wahl!
    Demokratie vor Plutokratie! gegen TTipp
    Arbeitslos?Pleite?Hungrig?Wohl wieder nicht Links gewaehlt!

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