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Thema: SPD - Durch Krieg Gewinne?

  1. #1

    Standard

    Hallo liebe Community.

    Wie es aussieht, macht die SPD durch den Irakkrieg gewinn! Der strenge Antikriegskurs von Bundeskanzler Schröder scheint Früchte zu tragen. Die SPD stehen nun bei einer aktuellen Umfrage auf 32% anstatt vorher auf 23%
    Ein deutliches Anzeichen dafür, dass die SPD sich aufrafft, oder was meint ihr?

  2. #2
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    11

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    Hmm, die SPD nutzt alles aus! Ob das Hochwasser oder der Krieg, immer spielen die der Bevölkerung kurz vor Wahlen etwas vor, um sie dann nachher mit hohen Steuern und blablabla... fertigmachen können...

  3. #3

    Standard

    Sicher profitiert die SPD stark von ihrer Haltung in der Irak-Politik, die sie ja schon im Bundestagswahlkampf eingenommen hatte. Eigentlich ist es aber doch nur fair, dass die Partei dafür belohnt wird, in diesem Punkt die richtige Entscheidung getroffen zu haben. Außerdem sehe ich das so: Besser aus wahltaktischen Gründen für der Frieden als brav an Seiten der USA in den Krieg ;-)

  4. #4

    Standard

    Original von Faser
    Hmm, die SPD nutzt alles aus! Ob das Hochwasser oder der Krieg...
    Na ja, die SPD hat ja nichts ausgenutzt. Sie waren ja von Anfang an auf einem Anti-Kriegs-Kurs.
    Und da ist es klar, dass sowas bei den Bürgern gut ankommt.
    Aber was haben die denn beim Hochwasser ausgenutzt?

  5. #5

    Standard

    Außgenutzt würde ich das beim Hochwasser vielleicht nicht nennen. Die Regierung hat den Menschen geholfen und das ist gut angekommen, was wiederrum zu einem dicken Plus führte - und das eben kurz vor den Bundestagswahlen.

  6. #6

    Standard

    Naja, das die Regierung den Menschen hilft ist ja wohl mehr als Selbstverständlich und zählt für mich nicht direkt als Ausnutzen :rolleyes:

  7. #7

    Standard

    Sag ich doch O_o

    Das kurz darauf gewählt wurde war Zufall - für die SPD eben ein glücklicher. Unter ausnutzen verstehe ich etwas anderes.

  8. #8

    Standard

    Wo wir gerade beim Thema Hochwasser sind. Was ich heftig fand, dass sich soviele Politiker auf den Deich gestellt haben und so getan haben, als hätten sie Mitleid. Im Endeffekt ließen sie sich nur von der Presse fotographieren um nett dar zu stehen. :rolleyes:

  9. #9
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    11

    Standard

    Hallöle Leuts,

    schön, dass man auch als Gast posten kann...

    ²Faser,
    die SPD nutzt da garnichts aus.

    Hochwasser:
    Die Bundesregierung hat ihr Volk zu unterstützen, traurig wenn es nicht stattgefunden hätte. Das sich dadurch das Wahlergebnis verbessert hat, nun da trifft das Sprichwort "Zur richtigen Zeit am richtigen Ort" zu. Hätte die CDU regiert und genauso gehandelt, hättest Du dann auch gesagt, die CDU nutzt alles aus? Das man aus einer Situation einen Vorteil für sich rausschlägt, liegt in der Natur seiner Sache. Prinzip das Überlebens!

    Irak-Krieg:
    Ich empfehle Schröder und Fischer für den Friedensnobelpreis. Oh, würde das Merkel/Stoiber stören *g*.
    Würden Politiker nicht solch eine Imunität genießen, hätte man die beiden auch völkerrechtlich bestrafen können. Schade...

    @codemonky,
    hast recht... so traurig es ist.


    ---------------------QUELLEN, WENN SIE STÖREN, BITTE ENTFERNEN--------------
    Artikel 26 GG
    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie
    sind unter Strafe zu stellen.
    [..]

    dt. StGB:
    § 5. Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter.
    1. Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden:
    Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80);
    § 80. Vorbereitung eines Angriffskrieges.
    Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
    § 80a. Aufstacheln zum Angriffskrieg.
    Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zum Angriffskrieg (§ 80) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    UN-Charta:
    Artikel 1 - Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele:
    1. den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmassnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen;
    [..]

  10. #10

    Standard

    Original von utopia
    schön, dass man auch als Gast posten kann...
    Soll das jetzt Ironie sein? Man kann als Gast posten! Du bist aber angemeldet. Wie soll ich das jetzt verstehen? ?(


    Original von utopia
    ---------------------QUELLEN, WENN SIE STÖREN, BITTE ENTFERNEN--------------
    Artikel 26 GG
    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie
    sind unter Strafe zu stellen.
    [..]

    dt. StGB:
    § 5. Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter.
    1. Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden:
    Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80);
    § 80. Vorbereitung eines Angriffskrieges.
    Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
    § 80a. Aufstacheln zum Angriffskrieg.
    Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zum Angriffskrieg (§ 80) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    UN-Charta:
    Artikel 1 - Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele:
    1. den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmassnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen;
    [..]
    Was hat das jetzt mit dieser Diskussion zu tun?



    Ansonsten stimme ich dir mit deinen Aussagen voll und ganz zu

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