Ja.
Wobei "Wegsperren" nicht Gefängnis bedeuten sollte.
Zu teuer, zu eng.
Ich bin schon seit geraumer Zeit für Straf"lager" und Gefängnisinseln, in denen die Sicherheitsverwahrten ein weitgehend normales Leben führen können mit Arbeit, Freizeit usw. und ohne den ewigen Eindruck der Kasernierung, den so ein Gefängnis manchmal macht.
So normaler wie möglich, so sicher wie nötig.
Im Extremfall einer Gefängnisinsel würde sich die Haftanstalt nur dadurch von einer ganz gewöhnlichen Inselgemeinde unterscheiden, dass ihre Bewohner sie nur in Ausnahmefällen verlassen dürfen.
Was übrigens den Mord angeht:
Nicht jeder Mörder ist gefährlich.
Jemand z.B., der aus langgehegtem Groll tötet, ist nicht zwingend und ist vermutlich sogar in den wenigsten Fällen jemand, der auch "einfach so" töten würde.
mfg
Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
(Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)
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mit einem begangenem mord überschreitet ein mensch eine, und zwar seine, natürliche hemmschwelle von gewaltanwendung.
hat er das getan, dann ist weiteres berechtigt zu befürchten.
wer einmal klaut, der klaut auch wieder. es treibt ihn dazu. so auch bei mord.
ein anlass, gleich welcher schwere, erweckt vorhandenes, welches jede vernunft ausschaltet, da bereits schon einmal seine hemmschwelle von ihm überschritten wurde.
das ist besonders bei sexualstraftätern eindeutig erkenntlich.
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Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Artikel 14, Abs. 2. des Grundgesetzes
Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der Bundesrepublik abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der Bundesrepublik abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt - Dr. Otto Uhlitz (SPD), in Aspekte der Souveränität, 1987
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