Von der Website der IGMG (islamische Gemeinschaft Milli Görüs)Islamisten also.
BayVGH: Schächterlaubnis für muslimischen Metzger
Türkischer muslimischer Metzger aus Augsburg erhält Genehmigung zum Schlachten von Schafen ohne vorherige Elektroschockbetäubung im Eilverfahren – BayVGH bestätigt Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes sowie des Bundesverwaltungsgerichtes
Mit Beschluss vom 29.12.2006 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGHE v. 29.12.2006, 25 CE 06.3458)der Beschwerde eines türkischen muslimischen Metzgers aus Augsburg abgeholfen und seinem Antrag stattgegeben. Der muslimische Metzger hatte zuvor einen Antrag bei der zuständigen Behörde Landratsamt Donau-Ries gestellt, um für das Opferfest Kurban Bayrami in der Zeit vom 31.12.2006 bis 02.01.2007 eine Ausnahmegenehmigung von dem allgemeinen gesetzlichen Verbot zu bekommen, Tiere ohne vorherige Betäubung zu schlachten („Schächten“).
Henryk Broder hat recht mit seinem Buchtitel: "Hurra,wir kapitulieren!"