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Thema: Soldaten sind Mörder!

  1. #191
    l_osservatore_uno
    Gast

    Standard Die ...

    ... Verwendung des fraglichen Tucholsky-Zitats wird, im vom BVG geprüften Zusammenhang, war wohl immer schon als Provokation und Verunglimpfung des Staates wie dessen Soldaten gedacht, Henning.

    Das Urteil des BVG ändert daran nichts!

    Das LINXGESOX verwendet's und will Empörung und Streit hervorrufen, um dann, wenn's Ziel erreicht ist, mit ge'n Himmel gewandten Kulleraugen, zu sagen: "Das muss man doch im Zusammenhang betrachten, da muss man 'n bißchen was von Tucholsky wissen, ihr NAZIS - dann versteht man das auch richtig."

    An dieser Tatsache ändert weder das BVG-Urteil, noch das Geseiere der VFL (Vereinigte Forumlinke) etwas.

    Aber mal ehrlich:

    Was juckt es Altgediente, was das neopatriotische Lumpenprotelariat (NPLP) , das zumeist, als wir DEM VOLKE DIENTEN, sich täglich mehrfach noch bis zum Nabel vollgeschissen hat, hier so vor sich hinbrabbelt?

    Schönes Wochenende!

    Enzo
    Geändert von l_osservatore_uno (17.04.2004 um 07:54 Uhr)

  2. #192
    GESPERRT
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    Standard

    Zitat Zitat von Kaiser
    Wie ich Chester schon mitteilte, halte ich es kaum für möglich, das der Generalstaatsanwalt diese schwierige Problematik schneller und qualifizierter ohne eigentliche Hauptverhandlung abschmettern kann als ein Heer von Völkerkundlern das bis heute darüber ohne Konsens diskutiert.
    es gibt kriterien, nach denen auch ein Generalstaatsanwalt - nachvollziehbar - überprüfen muß, ob und inwieweit die angegebenen verdachtsmomente ausreichen, um ein hauptverfahren einzuleiten. gegen die entscheidung, dies nicht zu tun, hätte es ja auch die möglichkeit einer beschwerde gegeben, wenn nötig sogar eine gerichtliche auseinandersetzung. hat man das getan?
    schon der vorwurf des "abschmetterns" ist unredlich, wenn Sie außer pauschalen verdächtigungen nicht auch belege anführen. dazu sind Sie aber verpflichtet, denn der pauschalverdacht, den sie hier so munter propagieren, birgt ehrverletzende anschuldigungen gegen einen teil eines gesamten berufsstandes.
    In Anbetracht dessen, was solch eine Verhandlung politisch für die deutsche Regierung bedeutet hätte und in Anbetracht dessen, daß der Großteil der hohen Richter und Anwälte das rote oder grüne Parteibuch hatten, nehme ich mir das Recht heraus an der "Objektivität" zu zweifeln
    ... und geben reichlich anlaß, an Ihre pflicht zu erinnern, Ihre behauptungen mit fakten zu untermauern.
    wie kommen Sie dazu, einfach zu behaupten, "ein großteil" der "hohen" richter und anwälte (was sind hohe anwälte?) habe das rote und grüne parteibuch, soll heißen, der SPD und der Grünen?
    ist Ihnen die möglichkeit in den sinn gekommen, daß weitgehend unabhängige richter sich nicht nach den interessen der Bundesregierung orientieren, was in diesem konkreten fall, also der regierung Schröder schlicht unmöglich wäre, weil die keine richtung hat?
    allein aus der parteizugehörigkeit auf eine bestimmte interssenorientierung zu schließen, ist auch sehr realitätsfern - denken Sie nur daran, wie der streit um den richtigen weg in der balkankrise auch die koalitionsfraktionen gespalten hat.
    hier übrigens noch ein hinweis auf eine anmerkung von Ihnen in einem vorigen beitrag: Ihre simple rechnung, aus der koalitionsmehrheit im Deutschen Bundestag folge, daß wegen der identität von koalitionsmehrheit und bundesregierung bei einem beschluß des Bundestages, einer kriegsbeteiligung zuzustimmen, folge, daß faktisch die bundesregierung die "befehle erteile", ist ersichtlich unsinnig, wenn man bedenkt, daß die entscheidungen fast immer nahezu einstimmig erfolgten, die opposition also mit beteiligt war.
    Was ich eben versuche teilweise an Fakten wie die Parteibuchküngeleien und teilweise an Indizien wie eben den Abläufen zum Kosovokrieg darzulegen.
    das waren keine fakten sondern tatsachenbehauptungen, garniert mit verschwörungstheoretischen ergüssen. aus der tatsache, daß es kungeleien der parteien bei der besetzung der obersten richter gibt, leiten Sie einen generalverdacht gegen "hohe richter und anwälte" ab, ohne eine quantifizierung vorzunehmen, die ja entscheidend für die einschätzung der relevanz dieses sachverhalts ist, und ohne belege für Ihre behauptungen anzuführen.
    Wie du sicherlich selbst weißt, könnte ich den endgültigen Beweis nur erbringen wäre ich zu diesem Zeitpunkt selbst einer der involvierten Richter oder Staatsanwälte gewesen, was ich aber nicht war.
    ich weiß nicht, was Sie unter "endgültigen beweisen" verstehen, will mich auch nicht mit Ihren beweistheorien auseinandersetzen: es bleibt Ihnen nicht erspart, bei tatsachenbehauptungen belege anzuführen, die mehr sind als verschwörungsgeschwurbel.
    Da ich das nicht war, muß ich nehmen was ich habe und versuche möglichst logische Schlüsse anzustellen. Schlüsse die weder von dir noch von Chester in dem Sinne angegriffen worden sind inwiefern sie nicht stimmen sollten bzw. warum sie nicht der Wahrheit entsprechen sollte.
    Sie machen einen gravierenden anfängerfehler und leiten aus der formalen korrektheit logischer schlüsse die korrektheit der enthaltenen aussagen ab. es ist ein dauerbrenner in anfängervorlesungen im fach Logik, wie erstaunt die jungen kommilitonen feststellen, daß sich aus falschen prämissen logisch korrekte schlüsse ziehen lassen ...
    Möglicherweise, aber wenn das Auswahlverfahren primär nach Parteibuch geführt wird, ist es nur recht und billig diesen fragwürdigen Prozess zu mißtrauen.
    hier haben wir einen solchen (kurz-)schluß: wenn der rasen blau ist, fahren hasen auto. Ihre prämisse ist falsch. wie kommen sie zu der ansicht, das auswahlverfahren werde primär nach parteibuch geführt? wenn sie ein nach dem parteiprinzip geführtes auswahlverfahren studieren wollen, beschäftigen Sie sich mal mit der justiz in der frühen DDR, unter der ägide von Hilde Benjamin. primär werden die richter nach ihrer juristischen sachkompetenz ausgewählt, nachrangig wegen ihrer zugehörigkeit zu dieser oder jener partei. zuvörderst sind diese leute juristen; daß sie eine politische meinung vertreten, ist keine hinreichende begründung, ihnen sachverstand abzusprechen oder unlautere motive a priori zu unterstellen. das müßten Sie im einzelfall belegen können, ansonsten denunzieren Sie einen berufsstand.
    Die Parteien werden nicht umsonst die Leute berufen die sie berufen.
    natürlich nicht, aber die faktische relevanz ist marginal, studieren Sie nur einmal verlauf und ergebnis großer prozesse vor dem BVerfG - da werden Sie staunen, wie die richter sehr zum ärger Ihrer parteifreunde entschieden haben.
    Ginge es nur nach Sachkompetenz wie Objektivität, wäre das Parteibuch wohl das letzte relevatne Wahlkrititerium.
    ist es auch.
    Wird das Parteibuch zum Wahlkriterium erhoben ist Parteilichkeit wie Subjektivität nur die natürliche Folge, denn nichts anderes wird mit solchen Kriterien absichtlich bezweckt.
    stimmt. siehe DDR. im unterschied zu dieser haben wir in der Bundesrepublik eine unabhängige justiz.
    Vielleicht ist dem so. Vielleicht aber auch nicht. Wäre dies die strahlende Mehrheit hätte sich die Richterbesetzung nach Parteibuch vor Jahren erledigt, weil sie sinnlos geworden wäre. Offenbar ist dem aber nicht so. Warum wohl?
    weil sie nicht die rolle spielt, die Sie ihr zumessen. übrigens ist der ausdruck "richterbesetzung" falsch, weil Sie damit den eindruck erwecken, alle richter würden nach parteibuch gewählt, was definitiv nicht der fall ist.
    Wenn Parteienkungelei und Postengeschacher in der Judikative ihren festen Platz hat, ist eine pauschale Verdächtigung sicherer, realitätsnaher und weniger enttäuschend als eine wie ich finde naive pauschale Unschuldvermutung.
    ich finde eher das gemisch aus pauschalen verdächtigungen, unkenntnis und falschen, scheinlogischen schlüssen naïv.

    Sie sollten sich besser informieren, ehe Sie zu einem solchen rundumschlag ausholen. Sie fallen ansonsten - wie hier - auf die eigene nase.

    RB

  3. #193
    GESPERRT
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    389

    Standard

    Zitat Zitat von l_osservatore_uno
    ... Verwendung des fraglichen Tucholsky-Zitats wird, im vom BVG geprüften Zusammenhang,
    was haben die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) denn jetzt schon wieder verbrochen (außer fahrpreiserhöhungen)?

    welches "BVG" meinen Sie denn:

    BVerfG - Bundesverfassungsgericht

    oder

    BVerwG - Bundesverwaltungsgericht?

    es hat schon einen sinn, daß man nicht BVG abkürzt, unabhängig davon, daß BVG schon länger markenzeichen der Berliner Verkehrsbetriebe ist.

    RB

  4. #194
    l_osservatore_uno
    Gast

    Standard Ach ...

    Zitat Zitat von Rosa Brigaden
    was haben die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) denn jetzt schon wieder verbrochen (außer fahrpreiserhöhungen)?

    welches "BVG" meinen Sie denn:

    BVerfG - Bundesverfassungsgericht

    oder

    BVerwG - Bundesverwaltungsgericht?

    es hat schon einen sinn, daß man nicht BVG abkürzt, unabhängig davon, daß BVG schon länger markenzeichen der Berliner Verkehrsbetriebe ist.

    RB
    ... wissen Sie, liebe Rosa, ich muss - wie Sie - Zeit sparen: Sie bemühen dafür die Kleinschreibung, ich hingegen kürze Abkürzungen ab.

    Geht das in Ordnung?

    War sonst noch was ... zur Sache selbst?

    Gruß!

    Enzo

    PS: Ihren Beitrag zum Thema "Parteibuchrichter" fand ich übrigens ganz in Ordnung, denn ich glaub' auch nicht dran, dass in Richterkreisen allzuviel unter Gesichtspunkten der Parteizugehörigkeit entschieden wird. Dass aber einige dieser Richter möglichweiser etwas 'weit vom Leben entfernt' entscheiden, ist wohl ein seit langer Zeit bekanntes Risiko des Bürgers.
    Geändert von l_osservatore_uno (17.04.2004 um 10:09 Uhr)

  5. #195
    GESPERRT
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    Standard

    Zitat Zitat von l_osservatore_uno
    ... wissen Sie, liebe Rosa, ich muss - wie Sie - Zeit sparen: Sie bemühen dafür die Kleinschreibung, ich hingegen kürze Abkürzungen ab.

    Geht das in Ordnung?
    nein, weil die kleinschreibung nicht die sachliche unklarheit schafft, die resultat Ihrer falsche "abkürzungsverkürzung" ist (vermutlich Ihr privatsprachlicher ausdruck für Ihre mentale verkürzung).

    RB

  6. #196
    l_osservatore_uno
    Gast

    Standard Kleinschreibung ...

    Zitat Zitat von Rosa Brigaden
    nein, weil die kleinschreibung nicht die sachliche unklarheit schafft, die resultat Ihrer falsche "abkürzungsverkürzung" ist (vermutlich Ihr privatsprachlicher ausdruck für Ihre mentale verkürzung).

    RB
    ... kann nicht 'sachliche Unklarheit' schaffen?

    Liebe Rosi, mit dieser Auffassung stehen Sie wohl ziemlich alleine da - meinen Sie nicht auch?

  7. #197
    GESPERRT
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    Standard

    Zitat Zitat von l_osservatore_uno
    ... kann nicht 'sachliche Unklarheit' schaffen?
    mit dieser Auffassung stehen Sie wohl ziemlich alleine da - meinen Sie nicht auch?
    nein, vielmehr befinde ich mich mit meiner haltung in guter gesellschaft mit vielen germanisten und sprachwissenschaftlern.

    im übrigen: welche unklarheit schafft meine kleinschreibungsvariante (ist ja keine vollständige kleinschreibung, wie selbst ein kleingeist wie Sie bemerkt haben sollten)?

    RB

  8. #198
    l_osservatore_uno
    Gast

    Standard Nun ja ...

    Zitat Zitat von Rosa Brigaden
    nein, vielmehr befinde ich mich mit meiner haltung in guter gesellschaft mit vielen germanisten und sprachwissenschaftlern.

    im übrigen: welche unklarheit schafft meine kleinschreibungsvariante (ist ja keine vollständige kleinschreibung, wie selbst ein kleingeist wie Sie bemerkt haben sollten)?

    RB
    ... Sie Großmauljäger, nicht alle Sprachwissenschaftler und nicht alle Germanisten werden Ihrer Sicht der Dinge zustimmen, auch im DUDEN werden doch einige interessante Anmerkungen zum Thema gemacht.

    Und vielleicht, liebe Rosa, steht die Abkürzung BVG gar nicht alleine für Berliner Verkehrsbetriebe, sondern auch für "Berliner Verkehrtrumbetriebe" - wer kann das schon wissen ... in Ihrem Fall?

    Enzo

  9. #199
    GESPERRT
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    Standard

    Zitat Zitat von l_osservatore_uno
    ... Sie Großmauljäger,
    keine sorge, auch als großmaul sind Sie zu belanglos; ich jage Sie also nicht.
    nicht alle Sprachwissenschaftler und nicht alle Germanisten werden Ihrer Sicht der Dinge zustimmen, auch im DUDEN werden doch einige interessante Anmerkungen zum Thema gemacht.
    na und? ich habe für mich entschieden, wie ich die schreibung handhaben will. die DUDEN-redaktion ist weniger normativ als Sie glauben.

    RB

  10. #200
    l_osservatore_uno
    Gast

    Standard Hab' ...

    Zitat Zitat von Rosa Brigaden
    ich habe für mich entschieden, wie ich die schreibung handhaben will. die DUDEN-redaktion ist weniger normativ als Sie glauben.
    ... ich was dagegen?

    Nein!

    Was aber treibt Sie dann, sich über mein 'BVG' aufzuhalten?

    Ist's eben doch nur situationsbedingte Großmäuligkeit?

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