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Thema: Selbstschutz - Dein RECHT! Oder?

  1. #1
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    Standard Selbstschutz - Dein RECHT! Oder?

    Nehmen wir mal an ich gehe im Volksgarten nachts spazieren. Plötzlich kommt jemand auf mich zu, zieht ein Messer und will Geld von mir. Ich verweigere dies aber, also versucht er mich mit seinem Messer zu attackieren. Natürlich tue ich das einzig Richtige und wehre mich. Weil ich nun aber um mein Leben fürchten muß, wehre ich mich aber auch dementsprechend, heißt: Ich ramme dem Angreifer mein Messer in den Hals (kein geistig normaler Mensch geht nachts ohne Messer durch den Volksgarten). Die Angreifer stirbt an den Folgen der Verletzung.

    1. War es mein Recht mich auf diese Weise zu wehren? (gesetzlich und moralisch)
    2. Oder hätte ich "davonlaufen" müssen (oder es zumindest versuchen)?
    3. Oder muß ich mit einer Anklage wegen Totschlags rechnen?

  2. #2
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    Standard AW: Selbstschutz - Dein RECHT! Oder?

    War Notwehr. Keiner wird dir einen Vorwurf machen.
    leben und leben lassen

  3. #3
    Bereut nichts Benutzerbild von Kaiser
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    Standard AW: Selbstschutz - Dein RECHT! Oder?

    Zitat Zitat von arnd liebezeit Beitrag anzeigen
    War Notwehr. Keiner wird dir einen Vorwurf machen.
    In Österreich vielleicht. Was Deutschland betrifft, wäre ich mir da nicht so sicher...
    Siegen heißt Leben

  4. #4
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    Standard AW: Selbstschutz - Dein RECHT! Oder?

    Zitat Zitat von Der Patriot Beitrag anzeigen
    Nehmen wir mal an ich gehe im Volksgarten nachts spazieren. Plötzlich kommt jemand auf mich zu, zieht ein Messer und will Geld von mir. Ich verweigere dies aber, also versucht er mich mit seinem Messer zu attackieren. Natürlich tue ich das einzig Richtige und wehre mich. Weil ich nun aber um mein Leben fürchten muß, wehre ich mich aber auch dementsprechend, heißt: Ich ramme dem Angreifer mein Messer in den Hals (kein geistig normaler Mensch geht nachts ohne Messer durch den Volksgarten). Die Angreifer stirbt an den Folgen der Verletzung.
    Du träumst einfach von zu viel Messer- und Gewaltfantasien;
    du hast doch schon einmal etwas ähnliches geschrieben, oder?

    Mach es wie David Copperfield- und behalte die Nerven !

    Überfall auf David Copperfield ist zwecklos
    Diese Erfahrung mussten zumindest 2 Räuber in den USA machen. Sie haben den bekannten Zauberkünstler Überfallen und aufgefordert alles abzugeben was er bei sich trug.
    Tja, trotz des Uberraschungseffekts ist es Copperfield gelungen die Nerven zu bewahren. Er schaffte es den Tätern alle Taschen leer vorzuzeigen, obwohl er ein Handy sowie seine Geldbörse bei sich trug :hihi:

    ----------------
    *) pps; dann bin ich unnormal, weil ich ohne Messer durch den Volksgarten gehe.
    Geändert von Walter Hofer (03.01.2007 um 21:38 Uhr)

  5. #5
    ... Benutzerbild von George Rico
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    Augenzwinkern AW: Selbstschutz - Dein RECHT! Oder?

    Wenn du ihm das Messer in den Hals rammst, könnte evtl. ein Tötungsdelikt vorliegen (du nimmst in Kauf, dass der Angreifer stirbt), jedoch werden mildernde Umstände berücksichtigt werden. Rammst du es ihm hingegen in den Oberschenkel oder den Arm und läufst dann weg, würdest du vermutlich ungeschoren davonkommen. Das Gesetz spricht hier irgendwo von Verhältnismäßigkeit, die bei Notwehr gegeben sein muss.
    Geändert von George Rico (03.01.2007 um 22:18 Uhr)

  6. #6
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    Standard AW: Selbstschutz - Dein RECHT! Oder?

    Zitat Zitat von Der Patriot Beitrag anzeigen
    Nehmen wir mal an ich gehe im Volksgarten nachts spazieren. Plötzlich kommt jemand auf mich zu, zieht ein Messer und will Geld von mir. Ich verweigere dies aber, also versucht er mich mit seinem Messer zu attackieren. Natürlich tue ich das einzig Richtige und wehre mich. Weil ich nun aber um mein Leben fürchten muß, wehre ich mich aber auch dementsprechend, heißt: Ich ramme dem Angreifer mein Messer in den Hals (kein geistig normaler Mensch geht nachts ohne Messer durch den Volksgarten). Die Angreifer stirbt an den Folgen der Verletzung.

    1. War es mein Recht mich auf diese Weise zu wehren? (gesetzlich und moralisch)
    2. Oder hätte ich "davonlaufen" müssen (oder es zumindest versuchen)?
    3. Oder muß ich mit einer Anklage wegen Totschlags rechnen?
    Kein geistig normaler Mensch geht nachts durch den Volksgarten.

    Du wirst wohl mit einer Anzeige wegen Totschlag rechnen müssen. Sicher kommen mildernde Umstände dabei heraus. Aber bei den Vernehmungen wirst du gefragt werden, was du nachts in einer solch gefährlichen Gegend zu suchen hattest, dass man ohne Messer nicht betreten kann.

    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
    War der Stich in den Hals erforderlich, um den rechtswidrigen Angriff auf dich abzuwenden? Hättest du ihm nicht auch in den Arm stechen oder nur das Messer vorzeigen können?

    In Selbstverteidigungslehrgängen wird einem beigebracht, nach Möglichkeit abzuhauen.

    Überleg mal.

  7. #7
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    Standard AW: Selbstschutz - Dein RECHT! Oder?

    Zitat Zitat von Apifera Beitrag anzeigen

    War der Stich in den Hals notwendig? Hättest du ihm nicht auch in den Arm stechen können?

    Überleg mal.
    Er kommt gar nicht bis zum Hals - sein Gegner hat auch ein Messer - und ein Stich in den Hals schaffen Anfänger im Affekt nur selten.

  8. #8
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    Standard AW: Selbstschutz - Dein RECHT! Oder?

    Zitat Zitat von Walter Hofer Beitrag anzeigen
    Er kommt gar nicht bis zum Hals - sein Gegner hat auch ein Messer - und ein Stich in den Hals schaffen Anfänger im Affekt nur selten.
    Ich stelle fest,ich habe ein Problem,da ich nie ein Messer bei mir trage.
    leben und leben lassen

  9. #9
    Ouzo-Cola Benutzerbild von Skaramanga
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    Standard AW: Selbstschutz - Dein RECHT! Oder?

    Das eigentliche Problem ist dass diese Abzieher und Messerstecher immer in Rudeln unterwegs sind, wie die Hyänen. Es wird nicht passieren, dass Du nur einem von denen gegenüberstehst. Dann kannst Du a) nicht weglaufen, b) mit einem Messer kaum was ausrichten, und c) deine Beweislage vor Gericht wäre aussichtslos. Da der Staat seinerseits nichts unternimmt muss man sich damit abfinden, dass sich diese Gruppen inzwischen Reviere erobert haben, die für die übrige Bevölkerung de facto 'no-go areas' sind.

  10. #10
    INFOKRIEGER Benutzerbild von scanners
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    Standard AW: Selbstschutz - Dein RECHT! Oder?

    @ Patriot

    das kommt ganz drauf an wer der angreifer war
    und wer du bist

    bist du ein Bankertyp und der angreifer ein skinnhead, wirst du gerade mal verhört
    hast aber nichts zu befürchten

    andersrum schauts schon schlechter aus..

    ist der Angreifer ein Ausländer und du warst schon mal bei ner NPD Demo, wirst du sicher des Mordes verurteilt und kommst nie mehr raus , weil man dir vorwirft du hättest Rassistische Motive den Mann zu töten !!!
    www.wahrheitskrieg.de

    -------------------------------------------------------------
    Ignor: PeterH, pV

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