Nehmen wir mal an ich gehe im Volksgarten nachts spazieren. Plötzlich kommt jemand auf mich zu, zieht ein Messer und will Geld von mir. Ich verweigere dies aber, also versucht er mich mit seinem Messer zu attackieren. Natürlich tue ich das einzig Richtige und wehre mich. Weil ich nun aber um mein Leben fürchten muß, wehre ich mich aber auch dementsprechend, heißt: Ich ramme dem Angreifer mein Messer in den Hals (kein geistig normaler Mensch geht nachts ohne Messer durch den Volksgarten). Die Angreifer stirbt an den Folgen der Verletzung.
1. War es mein Recht mich auf diese Weise zu wehren? (gesetzlich und moralisch)
2. Oder hätte ich "davonlaufen" müssen (oder es zumindest versuchen)?
3. Oder muß ich mit einer Anklage wegen Totschlags rechnen?